... mit uns können Sie rechnen!

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 31.03.2022

16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die wichtigsten Inhalte


In der überarbeiteten Verordnung sind v.a. allgemeine Verhaltensempfehlungen, Maskenpflicht, einrichtungsbezogene Testerfordernisse, Vorschriften für Schulen und Kitas festgelegt.

Hinweis: Für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr wird empfohlen, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.

Hier finden sie die 16. IfSMV:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/

Hier kommen Sie zur Begründung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-211/

Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe
Antragsstart / Wechsel bei prüfendem Dritten / Wechsel zwischen den Hilfen

Seit 01.04.22 können Anträge auf die bis zum 30.06. verlängerts Überbrückungshilfe IV gestellt werden. Außerdem ist es nun möglich, den Prüfenden Dritten zu wechseln sowie von der Überbrückungshilfe III Plus zur Neustarthilfe und umgekehrt. Weitere Infos:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220401-unternehmen-konnen-ab-heute-antrage-auf-die-bis-ende-juni-verlangerte-uberbruckungshilfe-iv-stellen.html?view=renderNewsletterHtml

Testen und Impfen
Zuverlässigkeit von Schnelltests
Auch wenn es ab 02.04.22 keine Testpflichten mehr gibt, wollen etliche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch künftig Schnelltests anbieten, um die Ausbreitung von Corona im Unternehmen selbst zu minimieren.

Wir hatten schon mehrfach auf die Zusammenstellung des Paul-Ehlich-Institutes zur Zuverlässigkeit von Schnelltests hingewiesen. Diese Zusammenstellung wurde vor wenigen Tagen wieder aktualisiert. Wir werden immer wieder gefragt, wie man in der Liste "seinen" Test findet. Dazu ein banaler Tipp: Drücken Sie F5 und geben z.B. den Herstellernamen des verwendeten Tests ein und drücken [return].

Hier kommen Sie zur aktualisierten Zusammenstellung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/testen-und-impfen-5084246#titleInText3

Quarantäne von Kontaktpersonen (AV Isolation)
Aktualisierung der Allgemeinverfügung Isolation
Die Aktualisierungen vom 30.03.2022 incl. Lesefassung finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText5

Rahmenkonzepte
Rahmenkonzept für Volksfeste
Das neue Rahmenkonzept für Volksfeste finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText12

Andere Rahmenkonzepte
Rahmenkonzepte für andere Branchen finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244

Aktuelle Coronaregeln
Zusammenstellung nach Branchen
Anschließend eine gute Nachricht: Der heutige Newsletter ist nicht erforderlich geworden, weil es wieder Änderungen gibt o.ä. (davon gab es in den vergangenen Tagen echt genug), sondern weil das Wirtschaftsministerium dankenswerterweise die aktuellen Coronaregeln zusammengestellt hat und zwar nach Branchen.

Hier kommen Sie zur Übersicht:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona

Sonderhilfe für Marktkaufleute und Schausteller
Sonderhilfe Weihnachtsmärkte wird auf Volksfeste ausgedehnt
In der gestrigen Kabinettssitzung wurde eine Ausweitung der Sonderhilfe beschlossen. Die Nachweispflicht soll unbürokratisch erfolgen, eine Antragstellung ab April möglich sein (Vgl. TOP 2 im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 22.03.).

Weitere Infos:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText7

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 17.03.2022

Corona-Arbeitsschutzverordnung

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert
Der Referentenentwurf der geänderten bundeseinheitlich geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurden ohne Änderungen beschlossen, er tritt am 20.03.22 in Kraft und gilt bis zum 25.05.22.

Die Basisschutzmaßnahmen werden, wie bereits gestern skizziert, nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt und umgesetzt. Dabei sind sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren, z.B. räumliche Begebenheiten, zu berücksichtigen. Die bisherigen Muss-Regelungen werden also durch Kann-Regelungen ersetzt.

Dabei hat der Arbeitgeber insbesondere zu prüfen, ob und wenn ja, welche der folgenden Maßnahmen erforderlich sind:

  • Angebot eines kostenfreien Corona-Test pro Woche, um Infektionseinträge in den Betrieben frühzeitig zu erkennen,
  • Verminderung betriebsbedingter Kontakte (weniger Personen pro Raum, Angebot Homeoffice),
  • Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken bzw. Atemschutzmasken.

Die Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impfmöglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit ermöglichen.

Hier kommen Sie zum verabschiedeten Referentenentwurf:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-neufassung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-maerz-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2


Hier finden Sie weitere Informationen des Ministeriums:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/corona-arbeitsschutzverordnung-verlaengert-und-neu-gefasst.html

15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

ACHTUNG! Bis zum 02.04. Übergangsregelungen in Bayern
Bayern nutzt die Möglichkeit von Übergangsregelungen bis zum 02.04.2022. Nach aktuellem Stand ist noch nicht sicher, ob diese in der vorgesehenen Form rechtlich zulässig sind. Diese Infos hatten wir Ihnen im gestrigen Newsletter bereits zusammengestellt. Hier noch einmal die Übersicht:

 Geplant sind bis einschließlich 02.04.:

  • Weiterhin 2G plus für Discos und Clubs.
  • Weiterhin 2G für Kultur- und Sportveranstaltungen.
  • Weiterhin 3G in der Gastronomie.
  • Beibehaltung der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen.
  • Wegfall der Kontaktbeschränkungen.
  • Wegfall der Kapazitäts- und Obergrenzen.
  • Wegfall der Sonderregelungen für Gottesdienste und Veranstaltungen.
  • Wegfall des Tanz- und Musikverbotes in der Gastronomie.
  • Wegfall des Verbotes von Jahrmärkten und Volksfesten.
  • Wegfall des Verbotes von Feiern auf öffentlichen Plätzen.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15

Rahmenkonzepte

Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen
Bitte beachten Sie, dass das Rahmenkonzept überarbeitet wurde:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText9

Alle aktuellen Rahmenkonzepte finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244

Hilfsprogramme

Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende
Die Hilfsprogramme wurden bis zum 30.06.22 verlängert. Darüber hinaus wurde ein "Neustart-Paket Freie Kunst" ins Leben gerufen. Dies wurde in der heutigen Kabinettssitzung beschlossen. Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-maerz-2022/?seite=5062

Bayerische Corona-Härtefallhilfe

Die Richtlinie wurde geändert:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-169


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 19.01.2022

2G-Regel im Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt

Der BayVGH hat heute dem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern stattgegeben und die 2G-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil nach Auffassung des Senats die rechtliche Grundlage unzureichend ist.

Was bedeutet das für Sie? Es dürfen wieder Kunden ohne entsprechende Kontrolle und die nicht zweifach geimpft sind, in ihren Laden. Alle anderen Regelungen, wie Abstand, max. Personenzahl. FP 2-Maske usw. bleiben natürlich bestehen.

Der Gesetztgeber kann die vom BayVGH monierte rechtliche Lücke natürlich wieder schließen und so die 2G-Pflicht in Einzelhandelsgeschäften wieder einführen. Informieren Sie sich deshelb bitte regelmäßig über den Status Quo.

Urteil:
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_2g_einzelhandel.pdf

Corona-News vom 18.01.2022

Überbrückungshilfe IV

Anträge für Neustarthilfe 2022

Anträge für die Neustarthilfe 2022 können seit 14.01.22 gestellt werden.

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Hier kommen Sie zur Pressemitteilung des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz):
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/01/20220114-corona-wirtschaftshilfen-antrage-fur-die-neustarthilfe-2022-konnen-ab-sofort-gestellt-werden.html

Bitte beachten Sie, dass die IT-Plattform zur Bearbeitung der Anträge noch nicht zur Verfügung steht. Anträge können deswegen erst ab Mitte Februar bearbeitet werden (s.u.).

Die Antragstellung erfolgt hier:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Überbrückungsfinanzierung durch Hausbanken

Überbrückungshilfe IV kann seit 07.01. und die Neustarthilfe seit 14.01. durch prüfende Dritte beantragt werden. Allerdings verzögert sich die Auszahlung der Hilfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHK München und Oberbayern warten darauf, dass der Bund die angepasste IT-Plattform zur Verfügung stellt. Eine Bearbeitung der Anträge kann deshalb voraussichtlich nicht vor Mitte Februar starten.

Wie die Bayerischen Wirtschaftskammern (IHKs und HWKs), die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der bayerische Sparkassenverband, der Genossenschaftsverband Bayern und die Steuerberaterkammern für München und Nürnberg mitteilen, können die Hausbanken mit einer Zwischenfinanzierung unter die Arme greifen und die Liquiditätsengpässe überbrücken, solange die Überbrückungshilfe IV nicht ausbezahlt ist. Eine Möglichkeit dazu wären Dispositionskredite. Unternehmer und Selbstständige sollen dazu frühzeitig Kontakt mit ihrer Hausbank aufnehmen, um eine Überbrückungsfinanzierung abzuklären und zu prüfen.

Basis für eine solche Überbrückungsfinanzierung kann eine Bestätigung des prüfenden Dritten (Steuerberater usw.) über die entsprechende Antragstellung sein. Weitere Infos:
http://ihkofr.de/hausbanken

Als pragmatische und schnell verfügbare Instrumente haben sich in den vergangenen Monaten auch die Schnellkredite von LfA und KfW erwiesen. Weitere Infos zu diesen Krediten hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/kredite-buergschaften-und-beteiligungen-4951902#titleInText0


Weitere Unterstützungsmaßnahmen

Initiative "Bayern hilft seinen Händlern"
Die o.g. Initiative wird fortgesetzt. Im Mittelpunkt stehen auch weiterhin die verschiedenen Webinare, aber auch Sprechstunden für Händlerinnen und Händler sowie Werbegemeinschaften:
https://bayern-hilft-haendlern.de/

Corona-News vom 07.01.2022

Überbrückungshilfe IV

Antragstellung seit heute möglich

Auch für den Zeitraum Januar bis März 2022 kann Überbrückungshilfe beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30.04.2022.

Beachten Sie, dass Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen können. 

Seit heute ist eine Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV möglich. Auch die Überbrückungshilfe IV kann ausschließlich über einen sogenannten "prüfenden Dritten" (z.B. Steuerberater) beantragt werden.

Weitere Infos:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html

Überbrückungshilfe / Neustarthilfe

Entscheidungsfinder: Welche Corona-Hilfe passt zu meinem Unternehmen?
Immer mehr Gastronomen, aber auch Einzelhändler geraten verstärkt unter Druck. Das bedeutet, die Überbrückungs- bzw. Neustarthilfen gewinnen wieder mehr an Bedeutung. Der "Entscheidungsfinder" hilft Ihnen bei der Orientierung ob und wenn ja, welche Corona-Hilfe die geeignete für Ihr Unternehmen ist:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-neustarthilfe-4951750#titleInText0


Hotlines Corona-Hilfen
Wir haben unsere Zusammenstellung mit den Hotlines aktualisiert und ergänzt:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-neustarthilfe-4951750#titleInText1

Branchenspezifische Coronahilfen

Hilfsprogramm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler

Das Programm wurde bis zum 31.03.2022 verlängert. Alle Infos zum Programm und zum Online-Antrag finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/weitere-unterstuetzungsmassnahmen-4951906#titleInText1

2G-Regel im Einzelhandel

BayVGH: Bekleidungsgeschäfte sind "Täglicher Bedarf"
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute entschieden, dass Bekleidungsgeschäfte dem täglichen Bedarf dienen und deshalb nicht unter die derzeitige 2G-Regelung fallen. Diese Zuordnung gilt ab sofort.

Hier kommen Sie zur Pressemitteilung des BayVGH zum heutigen Beschluss:
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_2g-regelung_bekleidungsgeschafte.pdf

2 G Plus in der Gastronomie

Der Zugang zur Gastronomie ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). 

Hinweis in diesem Zusammenhang: Die neue Corona-Überbrückungshilfe IV richtet sich auch an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb wegen Corona "freiwillig" auf Null herunterfahren, weil sich eine Öffnung kostenbedingt nicht darstellen lässt. Infos dazu weiter unten.

2G statt 2G Plus: Welche Einrichtungen/ Bereiche profitieren?
Die strengen 2 G plus-Regelungen sind bei Veranstaltungen, im Sport, im Freizeitsektor, bei touristischen Einrichtungen usw. teilweise aufgehoben und durch eine 2 G-Regelung ersetzt worden. Hier eine Zusammenfassung, wo die Regeln gelockert wurden:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/aktuelle-regeln-5357682#titleInText1

Touristische Bus-/Bahnreisen & Ausflugsschiffe
Die Höchstbelegung von 25%, die Mindestabstandspflicht von 1,5 Meter sowie die 2G-Plus-Regelung werden aufgehoben. Ab dem 16. Dezember 2021 wird der touristische Bahn- und Reisebusverkehr wie der ÖPNV behandelt: Es gelten die 3G-Regelung, FFP2-Maskenpflicht, aber keine Kapazitätsgrenze:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-5a


15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Hinweis der Redaktion: Auch diese Meldung war bereits in der 315. Ausgabe unsere Corona-Newsletters vom 27.12. enthalten. Da sich die Links auf die Lesefassung der IfSMV bezogen, waren zu diesem Zeitpunkt die jüngsten Anpassungen vom 28.12. in der Lesefassung noch nicht enthalten, was in Einzelfällen für Verwirrung sorgte. Wir haben Ihnen dehalb alle Änderungen vom 28.12. noch einmal (und dann auch gleich noch übersichtlicher) zusammengestellt. Für alle, die mehr ins Detail gehen wollen, sind in der verlinkten Lesefassung die Änderungen vom 28.12.21 bereits enthalten.

Folgende Neuerungen sind am 28.12. in Kraft getreten:

Altersgrenze
Die Altersgrenze bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen wird von 12 Jahren und 3 Monaten auf 14 Jahre angehoben; vgl. § 3 Abs. 1 IfSMV:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-3

 
Personenobergrenze private Zusammenkünfte
Die Personengrenze für private Zusammenkünfte außerhalb der Gastronomie wird auf 10 Personen herabgesetzt (geimpft oder genesen); vgl. § 3 Abs. 2:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-3


Personenobergrenze Gastronomie
Wie bisher sind private Zusammenkünfte, die innerhalb der Gastronomie nach Gastronomieregeln stattfinden, hierbei ausgenommen. Es ist daher weiterhin möglich, auch privat mit mehr als zehn Personen in der Gastronomie zu speisen.

Personenobergrenze geschlossene Gesellschaft Gastronomie
Für private Veranstaltungen, also auch private Veranstaltung, die innerhalb der Gastronomie in getrennten Räumen nach den geltenden Veranstaltungsregeln stattfinden (geschlossene Gesellschaft) gilt aufgrund des Verweises in § 4 Abs. 2 Nr. 3 d) die Personenobergrenze nach § 3 Abs. 2 (maximal 10 Personen, die geimpft oder genesen sind):
§ 4 IfSMV: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-4

§ 3 IfSMV: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-3

Zuschauerverbot große UND überregionale Veranstaltungen
Das bereits bestehende Verbot von Zuschauern bei großen und überregionalen Sportveranstaltungen wurde auf alle Veranstaltungen ausgedehnt, die per Definition "groß" UND "überregional sind.

Untersagung von Tanzveranstaltungen
Durch die Anpassungen von § 11 Nr. 3 und § 14 Abs. 3 sind nun auch Tanzveranstaltungen außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt (außer zur Sportausübung):
§ 11: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-11
§ 14: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-14

Die gesamte Verordnung mit allen Änderungen finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText4

Boostern statt Testen
Geboosterte, also Personen, deren dritte Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt, brauchen dort, wo 2 G plus gilt, keinen Test mehr. Ausgenommen sind bundesrechtlich abweichend geregelte Bereiche (z. B. Testnotwendigkeiten in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, § 28b Abs. 2 IfSG):
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html

Geänderte Isolations- und Quarantäneauflagen

Zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur einigten sich Bund und Länder auch darauf, Quarantäne- und Isolationsauflagen zu verkürzen. Für geboosterte Kontaktpersonen soll die Quarantäne ganz entfallen.

Hier kommen Sie zu den Beschlüssen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/videoschaltkonferenz-des-bundeskanzlers-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-7-januar-2022-1995228

Rahmenkonzepte

Da die u.g. Rahmenkonzepte in den meisten Fällen von Grund auf neu verfasst wurden, haben wir im Wesentlichen auf die Erstellung von Synopsen verzichtet. Wir empfehlen, bei Bedarf das eigentliche Rahmenkonzept zu lesen. Der Vollständigkeit halber haben wir Ihnen unten noch einmal alle Rahmenkonzepte zusammengefasst, die im Dezember aktualisiert wurden.

Bitte beachten Sie, dass es in verschiedenen Fällen bereits wieder Änderungen gab, die wir Ihnen am Anfang des Newsletters und auch hier zusammengestellt haben:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/aktuelle-regeln-5357682

Rahmenkonzept Gastronomie:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText2

Rahmenkonzept Beherbergung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText3

Rahmenkonzept Touristische Dienstleister
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText4

Rahmenkonzept Sport
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText6

Rahmenkonzept Kureinrichtungen, Bäder usw.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText7

Rahmenkonzept Kinos
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText8

Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText10

Rahmenkonzept für Tagungen, Kongresse usw.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText11

Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen
Auch das Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern wurde überarbeitet:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText9

Google-Zukunftswerkstatt

Kostenlose Webinare der IHK für Oberfranken Bayreuth in Kooperation mit Google

Die Pandemie zeigt mehr denn je, wie wichtig Internetauftritt und Onlinestrategien für Unternehmen sind. Ab 18. Januar bieten wir deswegen verschiedene Live-Webinare zu zahlreichen relevanten Themen an. Alle Webinare mit Terminen, weitergehenden Infos und Anmeldung finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/branchen-und-netzwerke/handel/google-zukunftswerkstatt-529784

Corona-News vom 28.12.2021

Staatsregierung bringt Bayerische Sonderhilfe für Weihnachtsmärkte auf den Weg / Corona-Härtefallhilfe im Freistaat verlängert / Weitere Verbesserungen für Antragsteller im Rahmen der verlängerten Überbrückungshilfe des Bundes

Die pandemiebedingte Absage von Weihnachtsmärkten hat vor allem Marktkaufleute und Schausteller stark getroffen. Die Staatsregierung hat deshalb die Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf den Weg gebracht, deren Eckpunkte das Kabinett bereits am 3. Dezember 2021 beschlossen hatte. Der Freistaat zahlt zusätzlich zu den Hilfen des Bundes einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 Euro für die Monate November 2021 bis März 2022. Die Antragstellung soll zeitnah starten. Die Bayerische Sonderhilfe wird als Teil der Bayerischen Härtefallhilfen abgewickelt, die der Ministerrat heute bis zum 31. März 2022 verlängert hat.

 Daneben haben die jüngsten infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen den Bund veranlasst, die Überbrückungshilfe anzupassen: 

  • In der derzeit laufenden Überbrückungshilfe III Plus wird Hilfe nun auch im Fall freiwilliger Betriebsschließungen gewährt, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist. 
  • Zudem wird die Überbrückungshilfe als Überbrückungshilfe IV bis März 2022 verlängert. Der Ministerrat begrüßt dabei insbesondere die Fortführung des Eigenkapitalzuschusses einschließlich der Verbesserung, dass Schausteller, Marktkaufleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 50 Prozent erhalten können, wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen. Damit erhalten Marktkaufleute und Schausteller neben dem aus Landesmitteln zur Verfügung gestellten Unternehmerlohn zusätzliche Unterstützung. 
  • Außerdem wird die Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche verlängert, die nunmehr auch Ausfall- und Vorbereitungskosten für Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021 abdeckt. 
  • Die Überbrückungshilfe IV kann nun auch von Selbständigen bzw. Unternehmen beantragt werden, die vor dem 30. September 2021 ihre Tätigkeit erstmals aufgenommen haben bzw. gegründet wurden.
Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022, Anträge für die Überbrückungshilfe IV bis 30. April 2022 gestellt werden. Gleichzeitig ist es sehr bedauerlich, dass der Bund die Förderhöchstquote bei der Überbrückungshilfe IV von bisher 100 Prozent auf 90 Prozent senken wird. Aus Sicht der Staatsregierung ist das angesichts der derzeitigen Lage das falsche Signal an die betroffenen Unternehmen.

15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV)

Änderungen und Neuerungen, gültig ab dem 28.12.21
 Folgende Neuerungen treten morgen in Kraft:Die Verordnung und die Änderungen finden Sie hier:
 https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText4

Bürgschaften

Covid-19-Bürgschaftsrichtlinie angepasst
Die Gültigkeit der Richtlinie wurde bis zum 30.06.2022 verlängert, einzelne Anpassungen wurden ebenso vorgenommen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/kredite-buergschaften-und-beteiligungen-4951902#titleInText1

Branchenspezifische Coronahilfen

Hilfsprogramm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler
Das Programm wurde bis zum 31.02.2022 verlängert. Alle Infos zum Programm und zum Online-Antrag finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/weitere-unterstuetzungsmassnahmen-4951906#titleInText1

Corona-News vom 06.12.2021

Aktuelle Regeln

Aktuelle Coronaregeln: 3G / 3G Plus / 2G / 2G Plus / Regeln Beschäftigte

  • 3G, 3G Plus, 2G, 2G Plus: Was versteckt sich hinter diesen Abkürzungen und wann gilt was?
  • Welche Regeln gelten außerdem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

FAQ: 2G-Regeln in Einzelhandel "Positivliste"

  • Für welche Einzelhandelsgeschäfte gilt die 2G-Regel nicht?
  • Geht Click&Collect für Ungeimpfte und Genesene?
  • Welche Regelungen gelten für Mischbetriebe?
  • Was muss kontrolliert werden?
  • Welche Zugangsregeln gibt es für Beschäftigte?
Alle tagesaktuellen Infos finden Sie immer hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/aktuelle-regelungen-5357682

15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Änderungen vom 03.12.2021
Hier finden die heute Mittag verabschiedeten Beschlüsse noch einmal als Verordnung.

Alle Änderungen finden Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-841

 Die Begründung finden Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-842

Hier finden Sie die gesamte Verordnung. Sobald eine konsolidierte Lesefassung vorliegt, finden Sie diese hier (Den aktuellen Stand der Verordnung finden Sie oben im hellgrauen Balken):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15

Rahmenkonzepte
Rahmenkonzept Hochschulen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-840

Rahmenkonzept Sport:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-839

Neustarthilfe
Aktualisierung der FAQs
Alle Aktualisierungen sind auf der Seite des Ministeriums gelb unterlegt. (Vgl. Punkt 7 zum Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III):

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe.html?etcc_med=Push

Überbrückungshilfe IV

Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV stehen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Bedingungen zum Bezug der Überbrückungshilfe IV veröffentlicht. Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird ab 01.01.2022 als Überbrückungshilfe IV mit einzelnen Anpassungen fortgeführt.

Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfen wird, so das Bundeswirtschaftsministerium, neben dem Förderzeitraum analog auch die Antragsfrist bis Ende März 2022 verlängert. Schlussabrechnungen sollen bis 31. Dezember 2022 möglich sein.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-neustarthilfe-4951750#titleInText2

Kredite: KfW-Sonderprogramm

Verlängerung bis 30.04.2022
Sowohl das KfW-Sonderprogramm, als auch der KfW-Unternehmerkredit, werden verlängert und die Kreditobergrenzen angehoben. Auf unserer Homepage finden Sie eine aktualisierte Übersicht zu den Corona-Sonderprogrammen von KfW und LfA-Förderbank:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/kredite-und-beteiligungen-4951902#titleInText0

Corona-News vom 02.12.2021

FAQs zur betrieblichen 3G-Regelung überarbeitet
Die wichtigsten Änderungen bei den FAQs zu den betrieblichen 3G-Regelungen (§ 28b IfSG) haben wir Ihnen hier unter der Überschrift "FAQs zur betrieblichen 3G-Regelung überarbeitet" zusammengestellt:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText1

Videoschaltkonferenz
der Bundeskanzlerin mit den Landesregierungen: Bund-Länder-Beschlüsse

Einige der Regelungen gelten auf bayerischer Ebene seit Verabschiedung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bereits. Im heutigen Papier wird deutlich gemacht, dass die neuen bundesweit geltenden Vorgaben das jew. Mindestniveau vorgeben; die Länder können (auch regional) strengere Vorgaben machen.

Hier finden Sie das heute verabschiedete Papier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText8

Nachfolgend eine Zusammenstellung der wichtigsten Mindeststandards, die von den Ländern umzusetzen sind. In Bayern ist für den morgigen Freitag, den 03.12.21, um 10:00 Uhr eine Sitzung des Ministerrates angesetzt. Dort werden dann sowohl die konkreten Einschränkungen kommuniziert, als auch, ab wann die betreffenden Regeln gelten.

Veranstaltungen Kultur & Freizeit
 (Kinos, Theater, Gaststätten usw.)

  • Zugang inzidenzunabhängig nur für Geimpfte oder Genesene (2G).
  • Ergänzend kann zusätzlich ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G Plus).
  • Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
  • Der Impf- bzw. Genesenenstatus (bei 2G Plus auch der Teststatus) muss von den Unternehmen bzw. dem Veranstalter kontrolliert werden.

Einzelhandel

  • Zutritt inzidenzunabhängig nur für Geimpfte oder Genesene (2G).
  • Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (Vgl. Katalog der Bundesnotbremse; s.u.).
  • Der Impf- bzw. Genesenenstatus muss von den Unternehmen kontrolliert werden.

Clubs und Discotheken

  • Spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern werden Clubs und Discotheken geschlossen.

Überregionale Sport- Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen

  • Sowohl im Außen-, als auch im Innenbereich dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden.
  • Im Innenbereich wird die Zuschauerzahl auf 5.000, im Außenbereich auf 15.000 Personen beschränkt.
  • Nur Geimpfte und Genesene haben Zugang (2G).
  • Ergänzend kann für alle Teilnehmer ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G Plus).
  • Es sind medizinische Masken zu tragen.
  • Der Impf- bzw. Genesenenstatus (bei 2G Plus auch der Teststatus) muss vom Veranstalter kontrolliert werden
  • In Ländern mit hohem Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.

Kontaktbeschränkungen

  • Für Ungeimpfte gelten strenge Kontaktbeschränkungen, auch bei privaten Zusammenkünften: eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen.
  • Diese Kontaktbeschränkungen gelten nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen.
  • Bei einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern müssen alle Kontakte reduziert werden (auch für Geimpfte und Genesene). Deshalb gilt dann bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und von 200 Personen im Außenbereich.
  • Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk ist verboten.

Schulen

  • In Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen.

Katalog
 „Geschäfte des täglichen Bedarfs (Quelle: Bundesnotbremse):

  • Lebensmittelhandel
  • einschließlich der Direktvermarktung,
  • Getränkemärkte,
  • Reformhäuser,
  • Babyfachmärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Optiker,
  • Hörakustiker,
  • Tankstellen,
  • Stellen des Zeitungsverkaufs,
  • Buchhandlungen,
  • Blumenfachgeschäfte,
  • Tierbedarfsmärkte,
  • Futtermittelmärkte,
  • Gartenmärkte
  • und der Großhandel

Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfen wird, so das Bundeswirtschaftsministerium, neben dem Förderzeitraum analog auch die Antragsfrist bis Ende März 2022 verlängert. Schlussabrechnungen sollen bis 31. Dezember 2022 möglich sein.

Zudem hat das Bundeskabinett am 24.11.2021 weitere Einzelheiten auf den Weg gebracht:

  • Für Unternehmen wird das Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt.
  • Ebenso wird die Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
  • Im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV wird der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller auf Weihnachtsmärkten erleichtert - künftig müssen sie nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen (statt wie bislang mindestens 3 Monate). Zudem sollen Vorbereitungskosten bei der Überbrückungshilfe berücksichtigt werden können.
  • Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet (bisher 100 %). In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.
  • Die Höchstgrenzen der Förderung werden analog zum neuen Befristeten EU-Beihilferahmen um 2,5 Mio. Euro angehoben - im Rahmen der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 um 2 Mio. auf 12 Mio. Euro, im Rahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 um 0,5 Mio. auf 2,3 Mio. Euro.
  • Verlängert bis Ende März 2022 werden auch die Härtefallhilfen.
Zudem sollen die KfW-Programme zu Corona bis Ende Juni 2022 verlängert werden.

--

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Regelungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenvorordnung die (vielleicht) für etwas mehr Klarheit sorgt:


https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/Coronavirus/2021-11-24_Coronaregeln_Tabelle.pdf


Hier finden Sie eine Übersicht zu den Vorschriften des Datenschutzes bei der Verarbeitung von 3G im Beschäftigtenverhältnis:


https://www.lda.bayern.de/media/veroeffentlichungen/FAQ-Sammlung_zur_Verarbeitung_von3G-3G_plus-2G.pdf

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 16.11.2021

Erweiterte Maßnahmen - gültig ab 16.11.2021

Der Ministerrat hat aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen und der hohen Belastung der bayerischen Krankenhäuser erweiterte Maßnahmen beschlossen, die ab heute, 16.11.2021 gelten:

  • 2G bei roter Ampel in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
  • In Bereichen in denen 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.
  • Die Maske gilt damit auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.
  • Nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen müssen mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
  • Kostenfreies Testangebots wieder für alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte verfügbar.
  • In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und wieder feste Gruppen eingerichtet.
Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Begründung der Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei der IHK unter

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText3 

Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-796/


Begründung der Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. November 2021

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-797/

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 15.11.2021

Handlungsleitfaden zur Handhabung von 3G in Betrieben veröffentlicht

Die Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, für Familie, Arbeit und Soziales, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege haben einen gemeinsamen Handlungsleitfaden zu den wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Umsetzung von 3G in bayerischen Betrieben veröffentlicht. Den Handlungsleitfaden finden Sie unter folgendem Link:

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/Coronavirus/2021-11-12_Handlungsleitfaden_f%C3%BCr_bayerische_Betriebe_zur_Handhabung_von_3G_endg.pdf



Weitere Verschärfungen, insb. für die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Diskotheken und Clubs


In der heutigen Kabinettssitzung hat die Bayerische Regierung weitere Verschärfungen beschlossen, die insb. die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Diskotheken und Clubs betreffen und bereits ab morgen, den 16. November 2021 gelten werden:

  • Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
  • Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.
  • Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 09.11.2021

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Hier finden Sie noch mal die aktuelle Lesefassung und die jüngsten Änderungen (incl. Begründung) der IfSMV. Neu sind im wesentlichen die §§ 16 und 17.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText3

"Rote Ampel": Welche Regeln gelten?
Dazu Diese "Übersetzung" hatten wir im letzten Newsletter bereits kommuniziert, hier noch mal zum Nachschauen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/krankenhausampel-4928480

Frage des Tages von Unternehmen mit über 10 Mitarbeitern (incl. Eigentümer):

Wie setze ich die 3G-Regel im Unternehmen um…
… wenn der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, mir seinen Impf- bzw. Genesenstatus mitzuteilen?

Folgende Annahmen wurden uns aus München bestätigt:

Wie ist der Zutritt für Personen, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt mit anderen Personen haben könnten, nach 3G geregelt?

  • Alle Mitarbeiter müssen sich testen lassen; wer aber einen Nachweis hat, dass geimpft oder genesen, kann sich quasi "freikaufen".

Welche Art von Test ist erforderlich?

  • Es genügt ein Selbsttest unter Aufsicht.
Dazu eine Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für gesundheit und Pflege von 17:08 Uhr:
https://www.stmgp.bayern.de/presse/ab-dienstag-gilt-in-bayern-die-krankenhaus-ampel-stufe-rot-mehr-2g-und-3g-plus-3g-am/
 

Aktuelle Informationen der IHK-Bayreuth

Corona-News vom 08.11.2021

Krankenhausampel: gelb bzw. rot

Erwartungsgemäß sind bayernweit mittlerweile mehr als 450 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit Personen belegt, die an COVID-19 erkrankt sind. Heute hat das Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nach § 16 Abs. 1 Satz 2 der 14. Bay. IfSMV die gelbe Stufe der Krankenhausampel ausgelöst. Nach Satz 3 tritt diese am morgigen Sonntag in Kraft.
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-774

Beachten Sie bitte, dass in einzelnen Landkreisen Bayerns auch bereits die rote Stufe ausgelöst wurde:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14-17a

Aktuell werden in Bayern 541 Menschen intensivpflichtig betreut. Steigt dieser Wert auf 600, gilt bayernweit die rote Stufe der Krankenhausampel:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14-17

Was gilt bei der gelben bzw. roten Stufe der Krankenhausampel?
https://www.buergerbeauftragter.bayern/wp-content/uploads/2021/11/Krankenhausampel-Hotspotstrategie.pdf

Was gilt im Handel, bei Dienstleistungen, in der Gastronomie sowie in den Bereichen Kultur, Sport& Freizeit?
https://www.buergerbeauftragter.bayern/wp-content/uploads/2021/11/UebersichtAllgemein.pdf

Was gilt in Schulen?
https://www.buergerbeauftragter.bayern/wp-content/uploads/2021/11/Schulen.pdf

Was bedeutet bzw. wo gilt 3G, 3G Plus und 2G?
https://www.buergerbeauftragter.bayern/wp-content/uploads/2021/11/3G-3G-Plus-2G.pdf

Übersicht zu den aktuellen Regelungen:
https://www.buergerbeauftragter.bayern/wp-content/uploads/2021/11/AktuelleRegelungen_Download.pdf

Lesefassung der 14. Bay. IfSMV:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Änderung der IfSMV
Hier kommen Sie zu den Änderungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-772

Begründung der Änderung der IfSMV
Die Begründung zu den Änderungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-773

Neustarthilfe Plus

FAQ
Die FAQ wurden ergänzt:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html?etcc_med=Push

Quarantäne von Kontaktpersonen

Was hat sich geändert?
Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson eines Infizierten erst nach dem Ende der durch Negativtest auf 5 Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wurde. Deshalb wird die Quarantänedauer auf mindestens 7 Tage erhöht. Die Freitestungen für enge Kontaktpersonen entfallen. Eine Quarantänedauer auf grundsätzlich 10 Tage ist beantragt.


Hier finden Sie alle Beschlüsse der Kabinettssitzung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText4


Härtefallhilfen

Was sind die Härtefallhilfen?
Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Hilfen von Bund und Land in der Corona-Pandemie. Auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen haben Länder Ermessensspielraum für die Gewährung einer solchen Unterstützung.

Was ändert sich?
Die Geltungsdauer der entsprechenden Verordnung wird bis 15.11. verlängert (bisher 31.10.21). Hier finden Sie alle Infos zu den Härtefallhilfen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/haertefallhilfen-5075670

Rahmenkonzept "Touristische Dienstleistungen"

Was hat sich beim Rahmenkonzept "Touristische Dienstleister" geändert?
Wie Sie von uns gewohnt sind, haben wir das Rahmenkonzept vom 17.09. und das vom 29.10. wieder gegenübergestellt, so dass Sie auf einem Blick alle Änderungen sehen.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText4

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News 26.10.2021

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Verlängerung

Die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - bisheriges Ablaufdatum 29.10.21 - bleibt bis einschließlich 24.11.21 gültig.

Rahmenkonzepte

Rahmenkonzept Gastronomie
Die Überarbeitung des Rahmenkonzeptes Gastronomie war erforderlich geworden, weil die jüngsten Änderungen u.a. in der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung berücksichtigt werden mussten, etwa

  • zur Möglichkeit, wahlweise die 3G-, die 2G- oder die 3G Plus-Regel für Besucher vorzugeben, 
  • die Gültigkeit der 3G-Regeln auch für Beschäftigte mit Kundenkontakt,
  • die Regelungen bei Tanzmusik und Veranstaltungen ab 1.000 Personen
  • oder die Testnachweispflichten.
Wie Sie von uns gewohnt sind, haben wir Ihnen in einer Synopse wieder das alte und das neue Konzept gegenübergestellt:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText6

Weitere Rahmenkonzepte
Alle aktuellen Rahmenkonzepte finden Sie bei uns übersichtlich auf einer Seite:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244

Überbrückungshilfen

FAQ zur Corona-Überbrückungshilfe III Plus ergänzt

Hier finden Sie die überarbeiteten FAQ:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbruckeungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-lll-plus.html?etcc_med=Push

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 20.10.2021

Änderung der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Erfassung der Kontaktdaten
Wer ab 15.10. wann Kontaktdaten erheben muss, finden Sie im geänderten § 1 der Änderung.

Ausweitung der 3G-Regel auf Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige
Für wen ab 19.10. die erweiterte 3G-Regel gilt, finden Sie in § 2 der Änderungen.

Hier kommen Sie zu den Änderungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-733/

Hier finden Sie die Begründung der Änderungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-734/

Corona-Härtefallhilfe

Änderung der Richtlinie
Die Richtlinie für die Gewährung der Corona-Härtefallhilfe wurde geändert. Weitere Details hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-732/

Rahmenkonzepte

Rahmenkonzept Weihnachtsmärkte
Hier ist zusammengestellt, was bei der Ausrichtung eines Weihnachtsmarktes alles zu beachten ist:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-736/

Weitere Rahmenkonzepte
Alle anderen aktuellen Rahmenkonzepte finden Sie auf unserer Homepage:

Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Lesefassung
Hier finden Sie die jüngste Lesefassung mit allen Aktualisierungen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText3

Bußgelder

Bußgeldkatalog Corona-Pandemie
Durch die Änderungen in der15. IfSMV ist auch eine Anpassung des Bußgeldkatalogs erforderlich:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-735/ 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 12.10.2021

3G / 3 G Plus / 2G: Nun auch Vorgaben für Mitarbeiter usw. mit Kundenkontakt
Dort, wo die 3G / 3 G Plus / 2G-Regeln für Besucher und Teilnehmer gelten, sind sie ab 19.10.21 auch für Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt verpflichtend. D.h., diese Personen müssen ebenfalls die jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen müssen einen entsprechenden Testnachweis (PCR bei 2G und 3 G Plus / Schnelltest bei 3G) an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.

Kontaktdatenerhebung wird eingeschränkt
 In vielen Unternehmen ist es seit Monaten die Vorgabe, die Kontaktdaten aller Besucher zu erfassen. Dies entfällt nun ab 15.10.21 in verschiedenen Branchen, etwa in der Gastronomie oder Hotellerie. Weiterhin erforderlich ist eine Kontaktdatenerhebung bei:

  • allen geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen,
  • Clubs, Diskotheken, Bordellen und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen,
  • gastronomischen Angeboten mit Tanzmusik,
  • körpernahen Dienstleistungen,
  • Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten).
Hier geht es zum Bericht aus der Kabinettssitzung:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-12-oktober-2021

Corona-Tests

Online-Schulung für testende Personen nicht ausreichend
Es besteht die Vorgabe an die Gesundheitsämter, dass reine Online-Schulungen nicht ausreichend sind für Personen, die Tests vornehmen sollen. Im Muster-Hygieneplan sind praktische Übungen als verpflichtender Schulungsinhalt vorgesehen. Reine Online-Schulungen sind demnach nicht (mehr) zulässig.

Weitere Infos hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5289914/c186a71ef3c9a1e42dd6f9b40e023ed7/online-schulungen-corona-data.pdf

Corona-Tests seit heute kostenpflichtig
Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt dort, wo eine 3G- oder 3G Plus-Regelung gilt, einen entsprechenden Schnell- oder PCR-Test. Diese sind seit heute kostenpflichtig.

 Kostenlose Tests gibt es ab sofort nur noch u.a.

  • für Personen, die sich wegen medizinischen Kontraindikatoren in den zurückliegenden drei Monaten nicht impfen lassen konnten,
  • für Kinder unter 12 Jahren,
  • für Jugendliche von 13 bis unter 18 Jahren (bis 31.12.21) *,
  • für Personen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne befinden.
* Alle Schülerinnen und Schüler werden mehrmals in der Woche in der Schule getestet. Diese Tests bleiben kostenlos. Für einen Kino- oder Restaurantbesuch usw. reicht deshalb die Vorlage eines Schülerausweises aus.

Hilfen für Unternehmen

Antragsstart für die Überbrückungshilfe III Plus
Die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann nun beantragt werden. Die Anträge können bis zum 31.12.21 durch prüfende Dritte eingereicht werden (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw.).

Weitere Informationen hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-neustarthilfe-4951750#titleInText2

Schlussabrechnung für Corona-Hilfen
Während der Corona-Pandemie haben viele Unternehmerinnen und Unternehmer Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen beantragt. Diese müssen spätestens bis 30.06.22 eine Schlussrechnung für Corona-Hilfen vorlegen. An einem Online-Tool für die Schlussabrechnungen wird aktuell beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gearbeitet. gearbeitet.

Weitere Infos:
https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2021/09/28/schlussabrechnung-corona-hilfen/

Steuerfragen

Corona, Betriebsfeiern, Firmenjubiläen & Steuern in der Corona-Pandemie
Die Steuerberaterkammer Nürnberg fasst zusammen, was bei Betriebsfeiern oder Firmenjubiläen aus steuerlicher Sicht zu beachten ist:
https://www.stbk-nuernberg.de/images/Pressemitteilungen/PM_2021/Info_20211008_Firmenfeiern_in_Corona.pdf
 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 05.10.2021

14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Änderungen
Im Newsletter von heute Nachmittag hatten wir Sie darüber informiert, dass Betriebe und Veranstalter, die bisher unter die 3G-Regelung gefallen sind (Vollständig geimpft, genesen oder getestet per Schnelltest oder PCR-Test), künftig statt dessen auch die 2G-Regelung (Geimpft oder genesen) bzw. die 3G Plus-Regelung (geimpft, genesen oder PCR-getestet) anwenden können. Dazu wurde nun die 14. Bay. IfSMV angepasst. Dort ist festgelegt, was von den Betrieben und Veranstaltern im Einzelnen zu beachten ist, wenn die 2G- bzw. 3G Plus-Regelung eingeführt werden soll.

Die Änderungen treten am 06.10.21 in Kraft. Hier kommen Sie zu den Änderungen der Verordnung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-715

Die Lesefassung (ohne die heutigen Änderungen) finden Sie hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14

Begründung der Änderungen
Hier finden Sie die Begründungen zu den Änderungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-716

Rahmenkonzept Erwachsenenbildung

Rahmenkonzept zu außerschulischen Bildungsangeboten der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung

Hier finden Sie das Rahmenkonzept zu den außerschulischen Bildungsangeboten:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-714

2G und 3 G Plus

Alternative zu 3G: 2G und 3G Plus
Die freiwillig angewendeten 2G / 3G plus-Regelungen sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt. Also etwa bei Sportstätten, Theatern, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongressen, Bibliotheken, Musikschulen usw. Es ist die Entscheidung jedes Veranstalters und Betreibers, welche Regel angewendet wird.

Was versteckt sich hinter dem freiwilligen 2G?
Betriebe und Veranstalter lassen ausschließlich vollständig Geimpfte und Genese zu.

Was versteckt sich hinter dem freiwilligen 3G Plus?
Betriebe und Veranstalter lassen ausschließlich vollständig Geimpfte und Genese zu sowie Getestete mit PCR-Test.

Was ist anders bei 2G bzw. 3G Plus als bei 3G?
Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.

Unter welchen Voraussetzungen können 2G bzw. 3G Plus von den o.g. Veranstaltern und Betrieben eingeführt werden?
Voraussetzung ist ein strenges Zugangsregime, also entsprechende Zugangshindernisse, Kontrollen mit einer Identitätsfeststellung usw. - Hinweis: Welche weiteren Voraussetzungen es gibt, werden in der überarbeiteten 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kommuniziert.

Was passiert bei Missbrauch?
Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.

Tanz & Musik sowie Theken

Gastronomie
In der Gastronomie werden Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von "3G plus" zugelassen. Getestete können daher nur mit PCR-Test teilnehmen.

Schankwirtschaften
In Schankwirtschaften dürfen nun auch wieder Getränke an der Theke bzw. am Tresen abgegeben bzw. getrunken werden.

Corona-Sonderfonds für Messen und Ausstellungen

Der Ministerrat hat die Umsetzung eines Ausfallfonds des Bundes für Messen und Veranstaltungen in Bayern auf den Weg gebracht. Auf bayerische Initiative hat der Bund einen entsprechenden Ausfallfonds aufgelegt.

Der Fonds entschädigt Ausfälle, die aus Corona-bedingten behördlichen Verboten gewerblicher Messen und Ausstellungen entstehen. Voraussetzung ist die Absage der gesamten Veranstaltung im Zeitraum 22. Oktober 2021 bis 30. September 2022 infolge eines Corona-bedingten behördlichen Verbots. Die abzusichernden Veranstaltungen müssen vorab elektronisch registriert werden. Die Registrierung soll noch im Oktober möglich sein.

Sobald Details vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich.

Hier geht es zur Pressemitteilung zur gestrigen Kabinettssitzung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText8

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 30.09.2021

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30.09.2021

Discos, Clubs sowie Bordellbetriebe dürfen öffnen
Ab 01.10.2021 dürfen Discos und Clubs sowie Bordelle wieder öffnen. Hier gilt das "3G Plus-Modell". D.h., Zutritt haben vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Personen mit negativem PCR-Test. Die Maskenpflicht entfällt.

Volksfeste, Weihnachts- und Christkindlmärkte dürfen stattfinden
Volksfeste dürfen wieder stattfinden. Unter dem Vorbehalt, dass es keine "besonders negativen Entwicklungen" gibt, gilt dies auch für Weihnachts- und Christkindlesmärkte. Ein konkreter Termin ist in der Pressemitteilung nicht genannt. Der Formulierung nach sollte hier auch wieder der 01.10.2021 als Starttermin gelten.

Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verlängert
Die Geltungsdauer der 14. BayIfSMV wurde bis zum 29.11.2021 verlängert.


Maskenpflicht im Unterricht
Ab 04.10.2021 entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.

Alle Infos zur Kabinettssitzung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText8

Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

An verschiedenen Stellen der 14. BayIfSMV wird ein entsprechender Passus zu Volksfesten, Diskotheken usw. ergänzt:

Wer hat Zutritt?
In § 3 (2) 1 ist nun geregelt, dass der Zutritt zu Volksfesten, Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen ohne Rücksicht auf die 7-Tages-Inzidenz nur für Personen zulässig ist, die geimpft, genesen oder getestet sind:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14-3

Sind Kontaktdaten zu erfassen?
In § 5 (1) ist geregelt, dass Kontaktdaten zu erheben sind bei Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14-5

Muss ein Infektionsschutzkonzept erstellt werden?
Eine Ergänzung gab es auch in § 6 (1) 1: Volksfeste, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe haben ein individuelles Infektionsschutzkonzept zu erarbeiten und zu beachten:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14-6

Wann sind Testnachweise erforderlich?
In § 15 (4) ist geregelt, wann Testnachweise erforderlich sind:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14-15

Bitte beachten Sie, dass sich die o.g. Links auf die alte Fassung der 14. BayIfSMV beziehen! Aber nur so können Sie nachvollziehen, was sich konkret geändert hat. Beachten Sie bitte auch die Begründungen (s.u.).

Zu den Änderungen des Infektionsschutzmaßnahmenkonzeptes kommen Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-710/

Hier kommen Sie zu den Begründungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-711/

Aussetzung des Sonn-und Feiertagsfahrverbotes

Aussetzung bis zum 27.03.2022 verlängert
Für Lkw über 7.5 Tonnen ist das Fahrverbot innerhalb Bayerns weiterhin ausgesetzt, wenn die Fahrt nachweislich der Beförderung von 

  • Corona-Impfstoffen,
  • Kühlsystemen zur Lagerung oder Zwischenlagerung von Corona-Impfstoffen,
  • Impfbesteck bzw. notwendigen medizinischen Instrumenten zur Durchführung der Impfung,
  • oder sonstigen Waren und Gütern, die unmittelbar dazu dienen, den Dienstbetrieb bzw. die Funktionsfähigkeit der Corona-Impfzentren und der Impfinfrastruktur sicherzustellen,
dient.

Hier die Details:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-707/

Rahmenkonzept Clubs und Diskotheken

Dieses Rahmenkonzept enthält die Punkte, die die Betreiber von Clubs und Diskotheken zu berücksichtigt haben. Hier geht es zum entsprechenden Konzept:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-713
 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 21.09.2021

Rahmenkonzepte

Hier finden Sie die beiden neuen Rahmenkonzepte.

Rahmenkonzept Beherbergungsgewerbe
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText7

Rahmenkonzept Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText14

Rahmenkonzept GASTRONOMIE
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-665

Rahmenkonzept TOURISTISCHE DIENSTLEISTER
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-667

Rahmenkonzept MÄRKTE
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-666

Rahmenkonzept MESSEN UND AUSSTELLUNGEN
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-670

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 08.09.2021

Rechtsvorschriften

Bußgeldkatalog aktualisiert
Einher gehend mit der Veröffentlichung der neuen 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es nun auch einen aktualisierten Bußgeldkatalog. Die Regelsätze reichen von 250 Euro für Personen, die ihrer Maskenpflicht nicht nachkommen bis 5.000 Euro, die - dort wo vorgeschrieben - nicht überprüfen, ob die Kunden geimpft, genesen oder getestet sind. Hier kommen Sie zum Bußgeldkatalog:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-617


Corona-Arbeitsschutzverordnung
In der gestrigen Bundestagssitzung wurden noch ein paar Aspekte in der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung ergänzt. So sollen etwa Arbeitgeber von Beschäftigten in Kitas, Schulen oder Altenheimen Auskunft verlangen dürfen über eine Corona-Impfung oder überstandene Corona-Erkrankung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Redaktionsschluss lag leider noch keine aktualisierte Fassung der Verordnung vor, die am 10.09. in Kraft tritt. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengestellt:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText1

Rahmenkonzepte

Rahmenkonzept für Kinobetriebe
Mit Veröffentlichung der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die ganzen Rahmenkonzepte hinfällig geworden. Das neue Rahmenkonzept für Kinos wurde nun (als erstes) veröffentlicht:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText11

Hilfen für Unternehmen

Webinarreihe für Einzelhändler
Wie können Einzelhandelsunternehmen Online-Marktplätze, eBay, Amazon usw. nutzen? Das sind einige der Themen der neuen Webinarreihe von "Bayern hilft Händlern". Die Webinare sind natürlich kostenfrei. Weitere Infos hier:
https://bayern-hilft-haendlern.de/aktuelles/webinarreihe-zum-thema-marktplaetze

Mitglieder der Unternehmergemeinschaft und auch allen anderen Unternehmen in Bad Staffelstein steht das Seminar-Portal "Meine Stadt. Digital #Bad Staffelstein" weiterhin kostenlos zur Verfügung.

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 31.08. / 02.09.2021

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bleibt das Maß der Dinge
Entgegen der landläufigen Kommunikation bleibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner das Maß der Dinge. Die neue Verordnung ist am 02.09. um 0:00 Uhr in Kraft getreten.

Wichtigster Punkt: 3 G-Regel
Steigt der Wert auf 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, tritt bei vielen Veranstaltungen, Einrichtungen und Dienstleistungen die 3G-Regel in Kraft, Zutritt also nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Welche Einrichtungen usw. betroffen sind, entnehmen Sie bitte § 3.

Maskenpflicht
Wo bisher FFP2-Masken vorgeschrieben waren, genügen jetzt medizinische Gesichtsmasken (§ 2). Ausnahme: Die Krankenhausampel ist in Kraft getreten.

Krankenhausampel: gelb
Sobald in den jeweils sieben vorangegangenen Tagen landesweit mehr als 1.200 an COVID-19 erkrankte Personen in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen und dort stationär aufgenommen wurden, erfolgt

  • eine Anhebung des Maskenstandards auf FFP2,
  • Anhebung der Testqualität auf PCR-Tests,
  • Einführung von Kontaktbeschränkungen sowie
  • Personenobergrenzen für öffentliche und private               Veranstaltungen (Vgl. § 16).

Krankenhausampel: rot
Sobald landesweit mehr als 600 Krankenhausbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit der Intensivstationen mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt sind, tritt die rote Stufe der Krankenhausampel in Kraft. Welche Maßnahmen dann gelten, wird kurzfristig situationsbezogen entschieden (Vgl. § 17).

Außerdem sind geregelt:
§ 4 Größere Veranstaltungen
§ 5 Kontaktdatenerfassung (i.d.R. bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen)
§ 6 Infektionsschutzkonzepte (im wesentlichen wie bisher, etwa im Bereich des Handels, bei Märkten, Einkaufszentren, Dienstleistungen, Handwerk usw.)
§ 7 Gottesdienste
§ 8 Versammlungen im Sinne des Art 8 des Grundgesetzes
§ 9 Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser
§ 10 Gastronomie (kein Tanz, nur Hintergrundmusik, keine Abgabe von Getränken und Speisen an Theken oder Tresen)
§ 11 Beherbergung (Bei einer Inzidenz ab 35: Testnachweis bei der Ankunft und alle 72 Stunden)
§ 12 Messen (Besucherobergrenze 50.000)
§ 13 Schulen
§ 14 Kindertagesbetreuung
§ 15 Sonstige Einzelregelungen (z.B. Volksfeste; Alkoholkonsum auf öffentlichen Verkehrsflächen; Flusskreuzfahrten. Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind weiterhin geschlossen.
§ 18 Ausnahmeregelungen (auf Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde)
§ 19 Definition von Ordnungswidrigkeiten.

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/

Begründung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-616/

Corona-Arbeitsschutzverordnung

Verlängerung bis zum 24.11.2021
Die Gültigkeit der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis zum 24.11. verlängert. D.h. auch, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern wie bisher zweimal wöchentlich kostenlose Corona-Tests anbieten müssen.

 Zusätzlich gilt - neu - eine Verpflichtung der Arbeitgeber,

  • Beschäftigte über die Risiken einer Covid 19-Erkrankung und über Impfmöglichkeiten zu informieren,
  • Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen und
  • Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen.
  • Homeoffice soll weiter als Möglichkeit zur Kontaktreduzierung dienen.
  • Wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten, müssen Arbeitgeber mindestens eine medizinische Schutzmaske zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/corona-arbeitsschutzverordnung-verlaengert-und-ergaenzt.html

Hilfen für Unternehmen

FAQ Überbrückungshilfe Plus und Neustarthilfe
Die FAQ zu den verschiedenen Überbrückungsgeldern wurden überarbeitet und neu strukturiert.
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html?etcc_med=Push

Gesetze und Verordnungen

Bericht aus der Kabinettssitzung
Kernthema war die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 02.09. in Kraft tritt. Sobald diese vorliegt, informieren wir Sie wieder in einem Newsletter.

 Hier die wichtigsten Inhalte aus der Verordnung:

  • Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben dann nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Wo diese Vorgabe gilt, entnehmen Sie bitte dem Bericht aus der Kabinettssitzung.
  • In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig indoor wie outdoor.
  • Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. 
  • Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske) ist der neue Maskenstandard.
  • An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems
Details zur Krankenhausampel und alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Bericht aus der Kabinettssitzung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText7

Corona-Selbsttests in Unternehmen

Testnachweise für Kunden ausstellen - aber wie?
Die IHK-Dachorganisation bietet weiterhin kostenlose Webinare an zu allen Fragen rund um das Testen zu verschiedenen Terminen. Damit sind immer mehr Mitarbeiter oder auch Kunden auf aktuelle Testnachweise angewiesen. So können Einrichtungen mit Testpflicht solche Testnachweise ausstellen. Diese Nachweise können dann binnen 24 Stunden nach der Testung auch für andere testgenutzte Angebote verwendet werden. Die nächsten Termine finden statt am 13.09. und 22.09. jeweils um 15 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung hier:
https://seminare.dihk-bildungs-gmbh.de/dihk/action?securedGetRequest=o9_I1WXEvrmj7LMH77ZtxclpdAP36gNYRiFi4Ha6xmI

Landkreis Lichtenfels - neue Regeln ab dem 31.08.2021

Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Webseite des Landratsamtes Lichtenfels unter folgender Internetadresse:

https://www.lkr-lif.de/landratsamt/gesundheit-und-verbraucherschutz/gesundheitswesen/informationen-fuer-die-buerger/coronavirus/7814.Aktuelle-Regelungen-zu-den-Corona-Massnahmen.html

Wie überprüfe ich die Zertifikate meiner Kunden?

Hier eine mögliche Lösung:

https://www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app/

- diese könnte bei der Überprüfung der neuen 3G-Regeln recht hilfreich sein.

Aktuelle Informationen aus der Staatskanzlei vom 31.08.2021 finden
Sie hier:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/discos-und-klubs-in-bayern-sollen-im-oktober-oeffnen-duerfen,SheTTmF

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 21. / 23.08.2021

Einführung der 3G-Regel: Neue Vorgaben ab einer Inzidenz von 35
Wie in der Videoschalte der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin vereinbart, wurden nun auch auf bayerischer Ebene strengere Regeln umgesetzt. Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Prüf-App des RKI: https://www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app/

Testpflicht
Ab einem Inzidenzwert ab 35 gilt nun in vielen Fällen eine Testpflicht.

Als Testnachweis gelten neben den PCR-Tests und Schnelltests nun auch ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht (z.B. vor den Augen des Personals der betroffenen Einrichtung) vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

Ausgenommen von der Testpflicht: Asymptomatische Personen mit Impfnachweis bzw. Genesenen-Nachweis; Kinder unter sechs Jahren und Schüler(innen) mit regelmäßigen Testungen in den Schulen.

Wo gilt die Testpflicht?
Dort, wo laut 13. BayIfSMV eine Testpflicht besteht, gelten laut §4 nun ab einem Inzidenzwert von 35 folgende Regeln:

  • bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (§7),
  • bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen (§12),
  • bei Flusskreuzfahrten jeweils bei einer Einschiffung oder einem Landgang in Bayern (§13 Abs. 2) / Hinweis: der Testnachweis bei einem Inzidenzwert von unter 35 entfällt,
  • für Freizeiteinrichtungen, wie Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbäder, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen (jew. bei Angeboten in geschlossenen Räumen (§13 Abs. 3),
  • in Dienstleistungsbetrieben, in denen körperliche Nähe zu Kunden unabdingbar ist (§14),
  • in der Gastronomie in geschlossenen Räumen (§15)
  • in Beherbergungsbetrieben bei der Ankunft und zusätzlich für jede weiteren 72 Stunden (§15) / Hinweis: der Testnachweis bei einem Inzidenzwert von unter 35 entfällt,
Die 13. IfSMVO gilt ab 23.08.21 und bis zum 10.09.21

Hier kommen Sie zu den Änderungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-584/

Hier kommen Sie zur Begründung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-585/

Hier kommen Sie zur bisherigen Version:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_13-14

Aktualisierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Lesefassung verfügbar
Nun ist auch die Lesefassung verfügbar:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText3

Umsetzung Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Grundsätzliche Regelungen / Testnachweis
Die Regeln zu Abstand, Hygiene, Masken und v.a. die geänderten Vorgaben zum Testnachweis finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText0

Hinweis: Vom Testnachweis ausgenommen sind vollständig Getestete, Genesene, Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

In § 4 BayIfSMV finden Sie alle Vorgaben zum Testnachweis:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_13-4

Zugelassene Selbst- und Schnelltests
Da auch Selbsttests zugelassen sind, noch einmal der Link auf die zugelassenen Tests:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728#titleInText7

Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Neu sind die Vorgaben zum Testnachweis nach Maßgabe von § 4 (Siehe "Grundsätzliche Regelungen") bei körpernahen Dienstleistungen bei einer Inzidenz ab 35:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText1

Gastronomie
Neu sind die Vorgaben zum Testnachweis nach Maßgabe von § 4 (Siehe "Grundsätzliche Regelungen") bei der Innengastronomie bei einer Inzidenz ab 35:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText3

Beherbergungsbetriebe
Neu sind die Vorgaben zum Testnachweis nach Maßgabe von § 4 (Siehe "Grundsätzliche Regelungen") bei einer Inzidenz ab 35 bei der Ankunft und alle 72 Stunden. Bei einer Inzidenz von unter 35 entfällt die Testpflicht:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText4

Kulturveranstaltungen, Kinos, Tagungen, Messen
Neu sind die Vorgaben zum Testnachweis nach Maßgabe von § 4 (Siehe "Grundsätzliche Regelungen") bei einer Inzidenz ab 35 in geschlossenen Räumen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText5

Öffentliche und private Veranstaltungen, Feiern
Neu sind die Vorgaben zum Testnachweis nach Maßgabe von § 4 (Siehe "Grundsätzliche Regelungen") bei einer Inzidenz ab 35 in geschlossenen Räumen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText6

Sport
Neu sind u.a. die Vorgaben zum Testnachweis nach Maßgabe von § 4 (Siehe "Grundsätzliche Regelungen") bei einer Inzidenz ab 35 bei der Sportausübung bzw. dem Besuch von Sportveranstaltungen in Innenräumen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText7

Freizeiteinrichtungen / Touristische Dienstleister
Neu sind die Vorgaben zum Testnachweis nach Maßgabe von § 4 (Siehe "Grundsätzliche Regelungen") bei einer Inzidenz ab 35 in geschlossenen Räumen von Freizeiteinrichtungen und die Vorgaben für Flusskreuzfahrten:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText8

Übersicht Inzidenzwerte
Hier kommen Sie zu den Daten des RKI mit den Inzidenzwerten für die kreisfreien Städte und Landkreise. Leider ist bei der Farbgebung die neue 35er Grenze noch nicht berücksichtigt, so dass Sie nicht auf einen Blick erkennen, ob die Inzidenz über oder unter 35 liegt:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText0

Neueste Entwicklungen: Abschaffung Corona-Inzidenzwerte als Maßstab?
Das Corona-Kabinett der Bundesregierung plant offenbar, die Corona-Inzidenzwerte künftig nicht mehr als Richtwerte zu nutzen. Das melden übereinstimmend verschiedene Medien. Wenn es dazu etwas Konkretes und real Greifbares gibt, informieren wir Sie selbstverständlich.

Corona-Überbrückungshilfen

Änderungsanträge für Neustarthilfe können gestellt werden
Seit 20.08.2021 können prüfende Dritte Änderungsanträge stellen:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe/neustarthilfe.html?etcc_med=Push

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News 18.08.2021

Hilfen für Unternehmen

Überbrückungshilfe III Plus
Die Richtlinie für die Überbrückungshilfe III Plus tritt am 03.08.21 in Kraft und am 31.12.21 außer Kraft:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-553


Neustarthilfe
Die FAQ wurde ergänzt:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html?etcc_med=Push

Richtlinien Corona-Beihilfen ÖPNV Bayern
Die am 11.08. auf der Verkündungsplattform veröffentlichte Richtlinie für die Corona-Beihilfen ÖPNV tritt am 21.07.21 in Kraft und am 30.07.23 außer Kraft: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-560

Durchführung von Bürgertests

Wir haben Ihnen alle Informationen zusammengestellt, die Leistungserbringer von Bürgertests zu berücksichtigen haben:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728#titleInText0

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News - Zusammenfassung 01.08. bis 18.08.2021

Nachfolgend haben wir die wichtigsten (neuen) Regeln für Sie zusammengefasst:

Impfen
Die Arbeitgeber werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen.

Infektionsschutz
Es gelten weiterhin die Grundregeln sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen, Abstand halten, Händehygiene beachten sowie Masken tragen ("LAHM"). Personen mit Symptomen sollen zwingend zu Hause bleiben und sich umgehend testen lassen.

Umsetzung der 3G-Regel
Spätestens ab 23.08.2021 werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) Testpflichten für Personen vorsehen, die weder vollständig geimpft, noch genesen sind als Zugangsvoraussetzung.

Tests (für Personen, die weder geimpft, noch genesen sind) als Voraussetzung für 

  • Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, 
  • Zugang zur Innengastronomie,
  • bei Beherbergung: Tests bei Anreise und zweimal wöchentlich während des Aufenthaltes,
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege),
  • Sport im Innenbereich (z.B. Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen).
Vorzulegen sind entweder ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder ein negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt). Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Schüler (regelmäßige Tests im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes).

Die Länder können vorsehen, dass diese Regeln ganz oder teilweise ausgesetzt werden, solange die 7-Tages-Inzidenz in einer Region stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt.

Kostenlose Bürgertests
Die kostenlosen Bürgertests laufen zum 11.10.2021 aus. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.

Arbeitsschutzverordnung
Die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung werden an die aktuelle Situation angepasst und verlängert. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.

Quarantäne
Für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung ist eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
 

Testpflicht bei der Einreise
Wann gilt eine Testpflicht?
Künftig gilt die Testpflicht bei der Einreise unabhängig vom Verkehrsmittel. Die Testpflicht entfällt für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Personen unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Tests sind vor der Einreise vorzunehmen. Antigentests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden.

Gibt es Ausnahmen für Grenzpendler, Grenzgänger, Familenbesuche?
Ausnahmen von der Nachweispflicht sind z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger (Personen, die aus beruflichen Gründen, zu Studien- oder Ausbildungszwecken regelmäßig eine Grenze überqueren) sowie Tagespendler (die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten bzw. nach weniger als 24 Stunden wieder in Deutschland einreisen) vorgesehen. Diese Regelung gilt aktuell z.B. für Tschechien.

Risikogebiete
Welche Risikogebietskategorien gibt es?
Künftig gibt es zwei (statt bisher drei) Kategorien. Die Kategorie des einfachen Risikogebietes entfällt. Es gibt nur noch Hochrisikogebiete (mit 10 Tage Quarantäne für Nicht-Geimpfte/ Nicht-Genesene, nach 5 Tagen Freitesten möglich) und Virusvariantengebiete (in der Regel keine Verkürzung der Quarantäne möglich).

Welche Länder sind als Risikogebiete ausgewiesen?
Eine aktuelle Übersicht aller Hochrisiko- und Virusvariantengebiete finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html


Was gilt bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet?
Bei Einreise aus einem Virusvariantengebieten muss stets ein Testnachweis vorgelegt werden (PCR-Test max. 72h alt, Antigentest max. 24h).

Was gilt für Grenzgänger und Grenzpendler bei der Einreise aus Risikogebieten?
Grenzgänger, Grenzpendler und Tagespendler müssen bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet allerdings über einen Testnachweis verfügen. Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen zweimal pro Woche einen Testnachweis. Für Einreisen per Flugzeug gelten diese Ausnahmen nicht.

Wann benötige ich eine digitale Einreiseanmeldung?
Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet bzw. einem Virusvariantengebiet ist eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen:
https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Quarantäne
In §4 der Coronaeinreiseverordnung sind die Quarantänepflichten bei der Einreise aus Risikogebieten festgelegt. Bei der Einreise aus Nichtrisikogebieten gibt es keine Quarantänepflicht.

Einreisekontrolle
Der Testnachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis (zusätzlich) schon vor Abreise vorlegen.

Bußgelder
Wer beispielsweise gegen die Pflicht verstößt, sich anzumelden (DEA), einen Impf- Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen, gegen Quarantänepflichten oder gegen das Beförderungsverbot im Zusammenhang mit Virusvariantengebieten, kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Hier finden Sie den bayrischen Bußgeldkatalog (die Kataloge der anderen Bundesländer können abweichen):
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218

Rahmenkonzepte

Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen"
Wie erwartet wurde das Rahmenkonzept auf der Basis der Erfahrungen aus der Mustermesse angepasst. Die Änderungen gelten ab dem 1.08.2021. Leider liegt bis dato keine Lesefassung incl. der Änderungen vor.

Während bei anderen Rahmenkonzepten bisher stets die kpl. Neufassung veröffentlicht wurde, ist dies hier leider nicht der Fall. Hier sehen Sie alle Änderungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-537

Hier eine pdf-Version:
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-06-23_Hygienekonzept_Messen.pdf


Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen
Das Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen wurde angepasst. Hier finden Sie die ab 31.07.2021 gültige Version:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-534/

Hilfen für Unternehmen

Härtefallhilfen
Die entsprechende Richtlinie zur Gewährung der Härtefallhilfen wurde angepasst. Die Änderungen treten zum 02.08.2021 in Kraft:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-536/


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona- News - Zusammenfassung vom 16.07.2021 bis 22.07.2021

Corona-Hilfen

Ab dem 16.07.2021 können Anträge auf die Neustarthilfe Plus gestellt werden
Unternehmen und Soloselbstständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, können einen entsprechenden Antrag stellen. Zielgruppe sind "…Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten."

Förderzeitraum: 01.07.2021 bis 30.09.2021; Antragsfrist endet am 31.10.2021.

Weitere Infos:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html

Überbrückungshilfe III
Die Richtlinie für die Gewährung der Überbrückungshilfe III wurde geändert:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-495/


13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Anpassungen bei Veranstaltungen
Die 13. BayIfSMV wurde im Wesentlichen an zwei Stellen angepasst. Die neue Fassung ist ab heute gültig.

Sportveranstaltungen (§12 Abs. 3):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_13-12

Kulturelle Großveranstaltungen (§25 Abs. 1 Satz 3):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_13-25

Alle Änderungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-497

Begründung der Änderungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-498

Gesetzliche Regelungen / Rahmenkonzepte

Messen dürfen ab 01.08.2021 wieder durchgeführt werden
In der Kabinettssitzung am 20.07.2021 wurde beschlossen, dass ab 01.08.2021 wieder Messen durchgeführt werden dürfen. Wesentlicher Eckpfeiler für einen sicheren Messebetrieb ist das "3-G-Konzept", das eine Messeteilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete vorsieht. Wir gehen davon aus, dass die Erfahrungen aus der Mustermesse zeitnah in das dazugehörige Rahmenkonzept einfließen.

Bericht aus der Kabinettssitzung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText5

Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen vom 17.06.2021
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText13

Rahmenkonzept Sport überarbeitet
Das Rahmenkonzept Sport wurde überarbeitet. Änderungen gibt es etwa bei der Frage, wie Schnell- bzw. Selbsttests vorgenommen werden sollen oder beim Nachweis einer Impfung. Wie Sie von uns gewohnt sind, haben wir wieder eine Synopse erstellt, so dass Sie wieder alle Änderungen auf einem Blick erfassen können.

Weitere Informationen hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText9


Hilfen für Unternehmen

Neustarthilfe Plus
Anträge für die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 können nun auch durch prüfende Dritte gestellt werden. Auf unserer Homepage finden Sie alle wichtigen Infos, die FAQ und die Links für die Antragstellung sowohl für die Direktanträge (Hotline BMWi: 030 12002-1034), als auch für die prüfenden Dritten (Hotline neu: 030 530 199 322).

Details hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-neustarthilfe-4951750#titleInText3


Spielstätten- und Veranstalterprogramm
Die betreffende Richtlinie wurde geändert. So können Antragsteller, die aufgrund der erweiterten Antragsmöglichkeiten zum 01.01.2021 erstmals antragsberechtigt sind, im Rahmen ihrer Antragstellung für das erste Halbjahr 2021 zusätzlich einen nachgewiesenen Liquiditätsbedarf aus dem 2. Halbjahr 2020 geltend machen. Alle Änderungen hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/weitere-unterstuetzungsmassnahmen-4951906#titleInText0


Impfen

Impfaufruf von Gesundheitsministerium und Wirtschaft
Der Start der Betriebsimpfungen ist aufgrund des großen Engagements vieler Betriebe und der Betriebsärzte sehr positiv verlaufen. Gesundheitsminister Holetschek und die bayerischen Wirtschaftsverbände werben gemeinsam für konsequente Fortführung. Kleine und mittlere Unternehmen können Sammeltermine bei den Impfzentren buchen. Hier geht es zu Impfaufruf und Unterstützungsleistungen:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5203970/b58a1b4ab2119da0334f5b292fa3b096/neuer-inhalt-data.pdf

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News - Zusammenfassung 28.06. -08.07.201

Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe

Antragsfrist verlängert und verschiedene Änderungen
Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe wurden bis zum 31.10.2021 verlängert. Außerdem gab es Änderungen bei den Änderungsanträgen und den Abschlagszahlungen. Eine Zusammenfassung finden Sie hier:
https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2021/06/21/wichtige-neuerungen-bei-den-faq-zur-ueberbrueckungshilfe-3-antragsfrist-verlaengert

 Bürgschaften

Änderung der COVID-19-Bürgschaftsrichtlinie gewerbliche Wirtschaft
Die Gültigkeit der Bürgschaftsrichtlinie wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Auch gab es einige Anpassungen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/kredite-und-beteiligungen-4951902#titleInText1

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Aktuelle Änderungen
Über die Anpassungen der der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hatten wir Sie bereits informiert. Hier noch ein Link zu den konkreten Änderungen, der dazugehörigen Begründung und der Lesefassung.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText2 angepasst ist)::
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_13-1

Sonn- und Feiertagsverbot

Die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsverbotes wurde verlängert:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/sonstiges-zu-corona/transport-und-logistik-4763228

Aktualisierung Rahmenkonzepte

Rahmenkonzept kulturelle Veranstaltungen
Das Rahmenkonzept wurde überarbeitet. Die überarbeitete Version einschließlich der Synopse (Gegenüberstellung der Fassungen vom 24.06. und 19.05.) finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText12

Rahmenkonzept Sport
Das Rahmenkonzept Sport wurde überarbeitet. Hier finden Sie das überarbeitete Rahmenkonzept incl. Synopse:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText9
 

Rahmenkonzept Kureinrichtungen, Hallen- und Freibäder sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels

Ergänzende Regelungen
Die Regelungen zum Mindestabstand wurden neu gefasst. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist jederzeit einzuhalten und es darf max. ein Besucher auf 10 Quadratmeter gleichzeitig zugelassen werden:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText10

Aktualisierung der aktuellen Corona-Regelungen für die Wirtschaft

Was gilt wo?
Natürlich finden Sie auf unserer Homepage die aktuellen Regelungen für die einzelnen Branchen. Wann und wo ist eine Registrierung erforderlich? Gibt es Grenzen, wie viele Personen maximal in einen Raum dürfen? Welche sonstigen Regelungen sind zu beachten? Wo finde ich das dazugehörige Rahmenkonzept?

Handel/Dienstleistungen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText1

Märkte:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText2

Gastronomie:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText3

Beherbergungsbetriebe:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText4

Kultur, Kinos, Tagungen & Messen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText5

Veranstaltungen, Feiern:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText6

Sport:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText7

Freizeiteinrichtungen & touristische Dienstleister
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText8
 

Arbeitsschutzverordnung

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Mit einigen Änderungen geht die Corona-Arbeitsschutzverordnung in die Verlängerung. Hier die wichtigsten Infos, was sich ab 01.07.2021 ändert mit Gültigkeit bis zum 10.09.2021:

 Die wichtigsten Inhalte:

  • Testpflicht: Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen haben die Pflicht, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal in der Woche Corona-Test (PCR-Test oder professionell/selbst angewendete Antigen-Schnelltests) anzubieten.
  • Homeoffice: Die "Homeoffice-Pflicht" läuft zum 30.06.2021 aus. Allerdings können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen.
  • Medizinische Masken: Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren. Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

Alle Details hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText2

Corona-Testverordnung

Verordnung zum Anspruch auf Testung
Die Verordnung tritt am 01.07. in Kraft und sieht etwa Verschärfungen für den Betrieb privater Testzentren, einen Anspruch auf überwachte Antigen-Tests zur Eigenanwendung sowie die Ausstellung von Genesungszertifikaten vor. Die Verordnung finden hier:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?4

Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie"

Bußgeldkatalog aktualisiert
Der neue Bußgeldkatalog ersetzt die bisherige Fassung vom 17.03.2021:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText8

Arbeitsstättenverordnung: Das gilt für das Homeoffice
Im Bundeskabinett wurde heute die neue bzw. geänderte Corona-ArbSchV beschlossen. Das BMAS hat hierzu heute folgende Pressemitteilung veröffentlicht. Inzwischen sind auf der Seite des BMAS auch weitere Informationen hierzu und der Referentenentwurf für die Neufassung der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zu finden.
 

Infektionsschutzgesetz
Zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird folgendes Rahmenkonzept für Infektionsschutz- und Hygienekonzepte bei der Durchführung von Tagungen, Kongressen und vergleichbaren Veranstaltungen bekannt gemacht. Dieses richtet sich an den jeweiligen Veranstalter. Soweit er zur Durchführung der Tagung oder des Kongresses fremde Räumlichkeiten anmietet und/oder sich eines koordinierenden Durchführungspartners bedient, darf er diese Pflichten bei Bedarf durch Vertrag ganz oder teilweise auf den Vermieter und/oder den Durchführungspartner delegieren. Dieser ist dann "Veranstalter" im Sinne dieser Regelungen. Weitere Informationen hier: https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText14

Corona-Sonderzahlungen an Mitarbeiter

Verlängerung der Corona-Sonderzahlungen
Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen nach § 3 Nr. 11a EStG wurde bis zum 31.03.2022 verlängert.

Bitte beachten: Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass die 1.500 Euro mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnten. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrages wird gestreckt (ggf. auch in mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 Euro)."

Siehe auch:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/steuern/aktuelle-steuerinfos/steuermeldungen-news/neues-gesetz-zur-modernisierung-der-entlastung-von-abzugsteuern-5156924
 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 01.07.2021

Bundesnotbremse ausgelaufen

WICHTIG! Einzelhandel: Obergrenze für maximale Kundenzahl bleibt bestehen
Entgegen anderslautenden Medienberichten bleibt die Regelung bestehen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m2 Verkaufsfläche für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche. Diese Regelung hat nichts mit der "Bundenotbremse" zu tun, sondern ist in § 14 der 13. BayIfSMV geregelt.

Hier kommen Sie zur entsprechenden Stelle der 13. BayIfSMV:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_13-14

Raumdesinfektion

Keine Raumdesinfektion durch Kaltverbnebelung, wenn Menschen anwesend sind
Die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) hat eine Stellungnahme zur Kaltvernebelung zur Desinfektion im Gastgewerbe veröffentlicht. Diese finden sie zusammen mit vielen anderen Handlungshilfen hier:
https://www.bgn.de/corona/handlungshilfen-fuer-betriebe

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 28.06.2021

Änderung der 13. BayIfSMV
Am 23.06.2021 sind einige Änderungen der 13. BayIfSMV in Kraft getreten. Unter anderem wurden die Regelungen zur Kontaktdatenerhebung geändert. Neben Name, Vorname und Zeitraum des Aufenthalts muss nun immer auch die Anschrift erfasst werden. Zusätzlich ist weiterhin eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) zu erheben.

Bei kulturellen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind einschließlich geimpfter und genesener Personen unverändert bis zu 500 Besucher erlaubt, allerdings nun auch teilweise ohne festen Sitzplatz. Von den max. 500 Besuchern dürfen höchstens 100 stehend ohne festen Sitzplatz mit einem Mindestabstand von 1,50 m und die übrigen nur mit festem Sitzplatz zugelassen werden.

Alle Änderungen finden Sie in der
Änderungsverordnung vom 22.06.2021: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-419/

und der dazugehörigen Begründung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-420/


Arbeitsschutzverordnung

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Mit einigen Änderungen geht die Corona-Arbeitsschutzverordnung in die Verlängerung. Hier die wichtigsten Infos, was sich ab 01.07.2021 ändert mit Gültigkeit bis zum 10.09.2021:

 Die wichtigsten Inhalte:

  • Testpflicht: Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen haben die Pflicht, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal in der Woche Corona-Test (PCR-Test oder professionell/selbst angewendete Antigen-Schnelltests) anzubieten.
  • Homeoffice: Die "Homeoffice-Pflicht" läuft zum 30.06.2021 aus. Allerdings können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen.
  • Medizinische Masken: Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren. Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.
Alle Details hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText2

Corona-Testverordnung

Verordnung zum Anspruch auf Testung
Die Verordnung tritt am 01.07. in Kraft und sieht etwa Verschärfungen für den Betrieb privater Testzentren, einen Anspruch auf überwachte Antigen-Tests zur Eigenanwendung sowie die Ausstellung von Genesungszertifikaten vor. Die Verordnung finden hier:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?4

Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie"

Bußgeldkatalog aktualisiert
Der neue Bußgeldkatalog ersetzt die bisherige Fassung vom 17.03.2021:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText8

Aktualisierung Rahmenkonzepte

Rahmenkonzept kulturelle Veranstaltungen
Das Rahmenkonzept wurde überarbeitet. Die überarbeitete Version einschließlich der Synopse (Gegenüberstellung der Fassungen vom 24.06. und 19.05.) finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText12


Rahmenkonzept Sport
Das Rahmenkonzept wurde überarbeitet. Die überarbeitete Version einschließlich der Synopse (Gegenüberstellung der Fassungen vom 23.06. und 10.06.) finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText9


Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe

Antragsfrist verlängert und verschiedene Änderungen
Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe wurden bis zum 31.10.2021 verlängert. Außerdem gab es Änderungen bei den Änderungsanträgen und den Abschlagszahlungen. Eine Zusammenfassung finden Sie hier:
https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2021/06/21/wichtige-neuerungen-bei-den-faq-zur-ueberbrueckungshilfe-3-antragsfrist-verlaengert


Bürgschaften

Änderung der COVID-19-Bürgschaftsrichtlinie gewerbliche Wirtschaft
Die Gültigkeit der Bürgschaftsrichtlinie wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Auch gab es einige Anpassungen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/kredite-und-beteiligungen-4951902#titleInText1

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 17.06.2021

Hygienekonzepte: Synopsen

Verschiedene Rahmenkonzepte, die im Mai veröffentlicht worden sind, wurden im Juni aktualisiert. Was aber wurde konkret geändert? Wir haben Ihnen die entsprechenden Synopsen erstellt, wo die beiden Versionen jeweils gegenübergestellt werden, so dass Sie auf einen Blick sehen, wo tatsächlich Anpassungen vorgenommen wurden.

Touristische Dienstleister: Rahmenkonzept und Synopse
Hier kommen Sie zum aktuellen Rahmenkonzept und zur Synopse, wo die Fassungen vom 19.05. und 11.06 gegenübergestellt werden.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText7


Beherbergungsbetriebe: Rahmenkonzept und Synopse
Hier kommen Sie zum aktuellen Rahmenkonzept und zur Synopse, wo die Fassungen vom 19.05. und 15.06 gegenübergestellt werden.
Bitte beachten Sie: Hier handelt es sich um eine neue, erst gestern Abend veröffentlichte Version.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText6


Sport: Rahmenkonzept und Synopse
Hier kommen Sie zum aktuellen Rahmenkonzept und zur Synopse, wo die Fassungen vom 20.05. und 10.06 gegenübergestellt werden.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText10


Kureinrichtungen, Bäder, Wellnesseinrichtungen: Rahmenkonzept und Synopse
Hier kommen Sie zum aktuellen Rahmenkonzept und zur Synopse, wo die Fassungen vom 19.05. und 11.06 gegenübergestellt werden.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText11

Rahmenkonzept Gastronomie (incl. Synopse)
Hier finden Sie das überarbeitete Rahmenkonzept Gastronomie incl. einer Gegenüberstellung der Rahmenkonzepte vom 06.05. und vom 16.06.2021, damit Sie auf einen Blick sehen, was sich konkret geändert hat. Änderungen gibt es u.a. bei der Umsetzung der Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung bei Kantinen und bei den Testkonzepten:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText6

Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen
Spätestens ab 01.09. sollen Messen und Ausstellungen wieder möglich sein. Mindestens bis zur Durchführung der Pilotmesse TrendSet vom 10. bis 12.07. bleibt die Durchführung von Messen und Ausstellungen weiter untersagt. Auf der Basis der dort gewonnenen Erfahrungen wird entschieden, wo die Anforderungen an das Hygienekonzept erhöht werden müssen und wo eine Lockerung möglich ist. Das Rahmenkonzept, das als Basis genommen wird und das deswegen sicherlich noch Modifikationen erfahren wird, finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText13

Hygienekonzepte: Neufassungen

Rahmenhygienekonzept für Märkte
Das Rahmenhygienekonzept für Märkte aus dem Jahr 2020 wurde komplett neu gefasst.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText5

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 15.06.2021

Rahmenkonzepte aktualisiert

Rahmenkonzept Touristische Dienstleister
Das Rahmenkonzept "Touristische Dienstleister wurde überarbeitet. Wichtig ist diese Überarbeitung vor allem für Busse, Schiffe, Seilbahnen usw., wurde doch die Regelung zum Mindestabstand in bestimmten Bereichen erwartungsgemäß "einkassiert". Unter Punkt 6.1. heißt es nun:

"Touristische Dienstleistungen mit Freizeiteinrichtungen müssen über ein nachvollziehbares, betriebsspezifisches Konzept zur Besucherlenkung verfügen. Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich grundsätzlich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig gewahrt wird. Satz 2 gilt nicht für touristische Bahn- und Busverkehre, die Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr sowie Seilbahnen."

Hier geht es zum Rahmenkonzept:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText7


Rahmenkonzept Kinos
Auch das Rahmenkonzept für Kinos wurde überarbeitet:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText12


Rahmenkonzept Bäder
Ebenso überarbeitet wurde das Rahmenkonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText11

Hier die Übersicht zu allen relevanten Regelungen zum Sport aus der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText7

Kurzarbeitergeld

Abschlussprüfung Kurzarbeitergeld
Ziel der Agenturen für Arbeit seit Beginn der Pandemie war es, kurzarbeitenden Unternehmen das Kurzarbeitergeld zeitnah auszuzahlen. Um dies zu ermöglichen, werden Anträge auf Zahlung von Kurzarbeitergeld nur vorläufig, ohne tiefer gehende Prüfung bewilligt. Gesetzlich ist vorgesehen, dass nach Beendigung der Kurzarbeit eine Schlussrechnung auf Grund einer sorgfältigen Abschlussprüfung ergeht.

Bei der Abschlussprüfung werden die monatlich durch die Betriebe eingereichten Abrechnungen nochmal umfänglich geprüft. Nach Durchführung der Prüfung wird ein finaler Bescheid erstellt. Nur bei Vorliegen der Unterlagen kann das Kurzarbeitergeld final festgesetzt werden und muss nicht zurückgefordert werden. Nach Aufforderung sind die benötigten Prüfunterlagen zeitnah einzureichen, damit die Prüfungen für die Betriebe reibungslos verlaufen können.

Weitere Informationen hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/kurzarbeit-arbeitnehmerueberlassung-grundsicherung-4951878#titleInText3

Überbrückungshilfe III Plus

FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus veröffentlicht
Hier kommen Sie zu den FAQ:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-neustarthilfe-4951750#titleInText2

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 09.06.2021

Neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Wie wirkt sich die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die verschiedenen Branchen aus?
Die wichtigsten Fakten hatten wir Ihnen in unseren Newslettern vom Freitag und Sonntag zusammengestellt. Auf unserer Homepage finden Sie nun alle wichtigen Informationen in entsprechenden tabellarischen Zusammenfassungen.

Regelungen Handels- und Dienstleistungsbetriebe:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText1


Regelungen Märkte:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText2


Regelungen Gastronomie:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText3


Regelungen Beherbergungsbetriebe:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText4


Regelungen Kultur, Tagungen, Messen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText5


Öffentliche und private Veranstaltungen, Feiern:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText6


Sport:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText7


Freizeiteinrichtungen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText8


Grundsätzliche Regelungen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText0

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 06.06.2021

13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

Die wichtigsten Inhalte und Änderungen


Ab Montag, den 07.06.21 00:00 Uhr, gelten folgende Regeln:

Verordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384

Begründung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-385

Beachten Sie bitte dort, wo erforderlich, auch die Vorgaben §§ 3 bis 5:
§ 3: Maskenpflicht
§ 4: Testnachweis
§ 5: Kontaktdatenerfassung


 § 6 Allgemeine Kontaktbeschränkung 

  • 7-Tages-Inzidenz unter 50: Es dürfen sich bis zu 10 Personen treffen.
  • 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100: Treffen mit Angehörigen des eigenen Hausstands und Angehörigen von zwei weiteren Haushalten (max. 10 Personen).
  • Diese Regeln gelten auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.
  • Kinder unter 14 bleiben außer Betracht.


§ 7: Öffentliche und private Veranstaltungen, Feiern
 Aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis:

  • Inzidenz unter 50: bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel.
  • Inzidenz 50 bis 100: bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel. 
  • Öffentliche Veranstaltungen: einschließlich vollständig geimpfter und genesener Personen
  • Private Veranstaltungen: zzgl. vollständig geimpfter und genesener Personen


§ 12: Sport
 Inzidenz unter 50:

  • Sportbetrieb ohne Personenbegrenzung.
  • Zuschauer: Unter freiem Himmel bis zu 500 Zuschauer mit festen Sitzplätzen. In Hallen max. Anzahl entsprechend Mindestabstand von 1,50 Metern (jew. einschließlich vollständig geimpfter und genesener Personen).


 Inzidenz 50 bis 100:

  • Mit Testnachweis (§ 4) Sportbetrieb ohne Personenbegrenzung.
  • Ohne Testnachweis kontaktfreier Sport bis zu 10 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 20 Kindern unter freiem Himmel.
  • Zuschauer: zzgl. Testnachweis (§ 4). 

Sportplätze, Tanzschulen: Fitnessstudios und andere Sportstätten: max. Personenzahl vgl. Rahmenkonzept (s.u.)

 Generell:

  • Nicht sportreibende Besucher: FFP2-Maske.
  • Personal: medizinische Gesichtsmaske.
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes (entfällt bei Sportbetrieb in Freiluftsportanlagen, wenn keine Zuschauer).
  • Rahmenkonzept erforderlich auf der Basis von https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText10


§ 13: Freizeiteinrichtungen
Für Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken sowie touristische Bahn- und Reisebusverkehre gilt:

  • Mindestabstand 1,50 Meter.
  • In geschlossenen Räumen, Kabinen usw. FFP2-Maskenpflicht für Besucher, Maskenpflicht für Kontroll- und Servicepersonal mit Kontakt zu Gästen.

Zusätzlich für Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Solarien, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen:

  • Max. 1 Person je 10 qm.
  • Bei 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100: Testnachweis (§ 4).

Für gastronomische Angebote sowie für Theateraufführungen, Filmvorführungen und ähnliche Veranstaltungen gelten die jeweils speziellen Regelungen dieser Verordnung.

Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und Prostitutionsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.

Basis Rahmenkonzept touristische Dienstleister:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText7

Basis Rahmenkonzept Bäder:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText11

 § 14 Handels- und Dienstleistungsbetriebe

  • Für Betriebe des Groß- und Einzelhandels sowie Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr gilt:
  • Mindestabstand 1,50 Meter zwischen Kunden.
  • Max. 1 Kunde je 10 qm, ab dem 801. qm 1 Kunde je 20qm.
  • Keine Tests mehr erforderlich.
  • Keine Kontaktdatenerfassung mehr erforderlich.
  • FFP2-Maskenpflicht für Kunden sowie Maskenpflicht für Personal in Verkaufsräumen, auf Verkaufsgelände, Eingangs- und Warteflächen, Parkplatz.
  • Maskenpflicht für Personal entfällt in Kassen- und Thekenbereichen, wenn Schutzwände.
  • Schutz- und Hygienekonzept ist auszuarbeiten, in Einkaufszentren sind dabei die gesamten Kundenströme zu beachten.

Dienstleistungen mit unabdingbarer Körpernähe zu Kunden

  • FFP2-Maskenpflicht für Kunden entfällt, wenn die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt.
  • Das Personal muss eine medizinische Gesichtsmaske tragen (dort, wo möglich).
  • Erhebung der Kontaktdaten nach § 5.

(Wochen)Märkte ohne Volksfestcharakter und ohne große Besucherströme


 § 15 Gastronomie

  • Innengastronomie wieder zulässig.
  • Gastronomische Angebote von 5:00 bis 24:00 Uhr zulässig.
  • Max. Personenzahl an einem Tisch vgl. § 6.
  • Mindestabstand 1,50 Meter zwischen den Gästen (soweit nicht § 6 Abs. 1 zutrifft).
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste, solange sie nicht am Tisch sitzen,
  • Maskenpflicht für Personal mit direktem Kontakt zu Gästen.
  • Erfassung der Kontaktdaten nach § 5.
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes, vgl. https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText6
  • In Regionen mit 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 besteht für Gäste aus verschiedenen Haushalten Testpflicht (§ 4).
  • Öffentliche und private Veranstaltungen sowie Feiern vgl. § 7.
  • Erlaubnisbedürftige reine Schankwirtschaften dürfen nur unter freiem Himmel öffnen.


 § 16 Beherbergung

  • Jeder Übernachtungsgast hat bei der Ankunft einen negativen Testnachweis unter Maßgabe von § 4 vorzulegen.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: alle 48 Stunden weiterer Testnachweis nach § 4.
  • Unterbringung in einem Zimmer bzw. Wohneinheit nach Maßgabe von § 6.
  • Mindestabstand 1,50 Meter zwischen Gästen und Personal.
  • Maskenpflicht, entfällt in Wohneinheit und im angeschlossenen Restaurant am Tisch.
  • Erfassung der Kontaktdaten (§ 5).
  • Schutz- und Hygienekonzept auf der Basis von https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText6


 § 17 Tagungen und Kongresse


 § 25: Kultur

  • In Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonst dafür geeigneten Örtlichkeiten sind kulturelle Veranstaltungen zulässig.
  • Maximale Besucherzahl in Gebäuden wird vorgegeben durch den Mindestabstand von 1,50 Metern nach Anzahl der Plätze (einschließlich vollständig geimpfter und genesener Personen).
  • Unter freiem Himmel max. 500 Personen (einschließlich vollständig geimpfter und genesener Personen) mit festen Sitzplätzen.
  • Mindestabstand im gesamten Veranstaltungsbereich: 1,50 Meter.
  • Erfassung der Kontaktdaten nach § 5.
  • Schutz- und Hygienekonzept; Basis: https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText13
  • Bei 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Testnachweis nach § 4.
  • Für gastronomische Angebote gilt § 15.
  • Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten usw. gilt Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3, 5 und 6 entsprechend.

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 04.06.2021

Ergebnisse aus der Kabinettssitzung

Ab 07.06. gelten bei einer Inzidenz unter 100 etliche Lockerungen
Die Pressemitteilung zur Kabinettssitzung finden Sie hier, alle Details außerdem im Anschluss:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText6

Aktuelle Regelungen für die Wirtschaft

Inzidenzabhängige Regelungen ab dem 07.06.2021
Die konkreten Regelungen werden am Wochenende in der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Es gibt künftig nur noch zwei Inzidenzschwellen:

  • Inzidenz unter 50: Hier gelten v.a. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und die entsprechenden branchenabhängigen Hygieneregeln.
  • Inzidenz zwischen 50 und 100: Hier kommen teilweise Einschränkungen dazu, etwa bei der max. Personenanzahl oder in Form von Testnachweisen.
  • Inzidenz über 100: Hier gilt künftig die Bundesnotbremse: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundesweite-notbremse-1888982

Die wichtigsten Regelungen für die Wirtschaft in Kurzform bei einer Inzidenz von unter 100

Für mehr Details (z.B. geltende Auflagen) schauen Sie bitte auf unsere Homepage! Bitte beachten Sie, dass bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 oft weitere Auflagen gelten! Leider wurden verschiedene Details noch nicht kommuniziert, hier müssen wir auf die veröffentlichung der Verordnung warten.

 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 01.06.2021

FAQ-Update: Überbrückungshilfe I/II/III, November-/Dezemberhilfe

Überbrückungshilfe III: Kosten für Digitalisierung und Hygienemaßnahmen
Die FAQ vom 28.05. enthalten Konkretisierungen zu Kosten für Digitalisierung und Hygiene. Infos zu förderfähigen Kosten und Voraussetzungen finden Sie hier:
https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2021/05/31/ueberbrueckungshilfe-3-digitalisierung


Update FAQ Überbrückungshilfe III
Die FAQ wurden überarbeitet, alle Änderungen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie farblich markiert. NEU: Branchenspezifische Sonderregelungen für die Reisewirtschaft, die Kultur- und Veranstaltungsbranche, die Pyrotechnikindustrie; steuerliche Besonderheiten bei verbundenen Unternehmen sowie Beispiele für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html


Update FAQ Überbrückungshilfe II
Die FAQ wurden überarbeitet, alle Änderungen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie farblich markiert. NEU: Fristverlängerung für Änderungsanträge bis 30.06.2021:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-II/ueberbrueckungshilfe-ll.html


Update FAQ Überbrückungshilfe I
Die FAQ wurden überarbeitet, alle Änderungen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie farblich markiert. NEU: Was gelten für steuerliche Besonderheiten bei verbundenen Unternehmen?
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-I/ueberbrueckungshilfe-l.html


Update FAQ November- und Dezemberhilfe
Die FAQ wurden überarbeitet, alle Änderungen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie farblich markiert:
NEU: Wie kann die November-/Dezemberhilfe zurückgezahlt werden? Was gelten für steuerliche Besonderheiten bei verbundenen Unternehmen?
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html


Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Programm verlängert und erweitert
Betriebe, die trotz großer coronabedingter Probleme ihre Ausbildungsplätze erhalten oder sogar ausbauen, können ab 01.06. im Rahmen des Förderprogramms "Ausbildungsprämie" einen einmaligen Zuschuss bis max. 4.000 Euro erhalten (bisher 2.000 Euro) bzw. beim Programm "Ausbildungsprämie plus" bis 6.000 Euro (bisher 3.000 Euro) pro Ausbildungsplatz erhalten. Die Obergrenze bei den Beschäftigtenzahlen wurde ebenfalls angehoben, sie liegt nun bei 499 Mitarbeitern (bisher 299):
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/aus-und-weiterbildung-4951876#titleInText0


 Unterstützung Kultur

Sonderfonds Kulturveranstaltungen
Das Bundeskabinett hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit einem Volumen von max. 2,5 Mrd. Euro aufgelegt. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten. Die Mittel sind für Veranstaltungen ab 01.07.2021 vorgesehen (ab 01.07. bis 500 Besucher, ab 01.08. bis 2.000 Besucher, ab 01.09. auch über 2.000 Besucher):
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/bund-unterstuetzt-kulturveranstaltungen-mit-sonderfonds-1917918


Unterstützung Einzelhandel

Bayern hilft seinen Händlern
Am 11.06.2021 um 09:00 Uhr findet ein interaktiver Themenvormittag "Zukunft Innenstadt - Corona-Erste-Hilfe-Koffer für Einzelhändler" statt. In mehreren Runden haben Sie die Möglichkeit, an verschiedenen Thementischen teilzunehmen. Die Teilnahme ist kostenlos. Infos, Ablaufplan und Anmeldung hier:
https://bayern-hilft-haendlern.de/webinare/zukunft-innenstadt-corona-erste-hilfe-koffer-fuer-einzelhaendler

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 21.05.2021

Rahmenkonzepte

Rahmenkonzept Sport überarbeitet
Das am 19.05. veröffentlichte Rahmenkonzept Sport wurde überarbeitet. Ab heute gilt das überarbeitete Konzept vom 20.05.21:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-359

Rahmenkonzepte Gastronomie, Beherbergung, touristische Dienstleister, Bäder, Kinos, kulturelle Veranstaltungen
Aus mehreren Rückmeldungen von Ihnen wissen wir, dass es teilweise Probleme gibt, die pdf-Dateien des Wirtschaftsministeriums zu den verschiedenen Rahmenkonzepten zu öffnen. Nachdem es diese Konzepte seit gestern Abend auch webbasiert gibt, haben wir jetzt ausschließlich auf diese Quellen verlinkt. Achtung: Nur beim Rahmenkonzept Sport haben sich Änderungen ergeben!

Rahmenkonzepte Gastronomie und Beherbergung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText6

Rahmenkonzept Touristische Dienstleister:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText7

Rahmenkonzept Sport (siehe auch weiter oben):
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText10

Rahmenkonzept Bäder:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText11

Rahmenkonzept Kinobetriebe:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText12

Rahmenkonzept kulturelle Veranstaltungen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText13

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 20.05.2021

Corona-Tests

Tests in bzw. durch Unternehmen mit Testnachweis
Werden bei Einrichtungen mit Testpflicht (z.B. Einzelhandelsgeschäfte oder Hotels) oder durch Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Testung Schnelltests durchgeführt, so können für diese Tests nun auch Nachweise erstellt werden. Die Testnachweise können dann innerhalb von 24 Stunden ab Vornahme der Testung auch für andere testgebundene Angebote genutzt werden. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich für Schnelltests, nicht für Selbsttest. Weitere Informationen (incl. Muster zum Download) finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728#titleInText0


Corona-Impfungen

Faktencheck Impfstoffe
"Der Arzneimittelbrief" hat einen Faktencheck zu den in der EU zugelassenen Impfstoffe BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca vorgenommen. Dabei wurde ein Blick geworfen auf die Aspekte Zulassung, Beschreibung, Studienübersicht, Sicherheit, Wirksamkeit, Immunogenität:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-impfungen-aus-betrieblicher-sicht-5125242#titleInText3

Corona-Tests

Tests in bzw. durch Unternehmen mit Testnachweis: KLARSTELLUNG
 Meine Informationen vorhin zu diesem Punkt war leider etwas arg schludrig. Also noch Mal ganz von Anfang an:

  • In Einrichtungen mit Testpflicht (z.B. Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants usw.) können Tests vor Ort unter Aufsicht erbracht und anschließend ein Testnachweis erstellt werden.
  • Im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes kann ein Testnachweis nur dann ausgestellt werden, wenn die Testung durch Personal durchgeführt bzw. beaufsichtigt wird, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.
  • Ärzte, Testzentren und weitere beauftragte Leistungserbringer können den Testnachweis ohne weitere Anforderungen erstellen.
Die Testnachweise können dann innerhalb von 24 Stunden ab Vornahme der Testung auch für andere testgebundene Angebote genutzt werden.

Pressemeldung:
 

https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/185-2021

Vorlage Testnachweis:

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Service/Presse/2021-05-20_Muster_Testnachweis.pdf

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 18. / 19.05.2021

Aktuelle Rahmenkonzepte Tourismus
Vor wenigen Minuten wurden verschiedene Rahmenkonzepte im Tourismussektor veröffentlicht.

Rahmenkonzept Gastronomie
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2021-05-07_Rahmenkonzept_Gastronomie_Version_2.pdf

Rahmenkonzept Beherbergungsbetriebe
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2021-05-19_Rahmenkonzept_Beherbergung.pdf

Rahmenkonzept Touristische Dienstleister
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2021-05-19_Themenblatt_Rahmenkonzept_Touristische_Dienstleister_V2.pdf

Rahmenkonzept Bäder
http://ihkofr.de/rahmenbad

lucaApp

Registrierung für Veranstalter, Betreiber & Einzelhändler
 Die lucaApp wird zur Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall eingesetzt und ermöglicht eine schnelle und lückenlose Kontaktrückverfolgung im Austausch mit dem Gesundheitsamt. Unternehmen, Einzelhändler, gastronomische Betriebe und andere Interessierte können sich als Standort registrieren zu lassen und leisten damit gemeinsam einen wichtigen Beitrag dazu, die Corona-Pandemie besser in den Griff zu bekommen und somit schrittweise wieder zur Normalität zurückkehren zu können. Hier können Sie sich als Unternehmen registrieren:

https://www.luca-app.de/locations



Online-Workshop zur lucaApp Region Hof am 20.05.21
Stadt und Landkreis Hof bieten für Hofer Unternehmen (v.a. Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Einzelhandel) einen Online-Workshop zur lucaApp an. Dieser findet morgen, Donnerstag, 20.05.2021 um 19 Uhr statt. Alle weiteren Informationen incl. Einwähldaten finden Sie hier:

https://hoferland.digital/die-luca-app-fuer-das-hofer-land


luca App: Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden
Stellungnahme des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht vom 05.05.21:
https://www.lda.bayern.de/de/thema_luca.html

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 29.04.21:
https://datenschutzkonferenz-online.de/media/st/20210429_DSK_Stellungnahme_LUCA.pdf

Corona Warn-App

Registrierung von Gästen und Kunden
Auch mit der Corona Warn-App lassen sich inzwischen QR-Codes erstellen für die Nutzung etwa in Geschäften oder bei Events. Weitere Informationen hier:
http://ihkofr.de/warnapp

Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19

Aussetzung Sonn- und Feiertagsverbot: Aufrechterhaltung der Lieferketten
Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5t wird zur Aufrechterhaltung effizienter Lieferketten eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und feiertagsverbot nach §30 Abs. 3 StVO zur Beförderung aller Güter erteilt. Im Land Bayern wird bis einschließlich 30.06.21 kein Nachweis einer Ausnahmegenehmigung benötigt:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-347

Übersicht zu den straßenverkehrsgüterrechtlichen Ausnahmeregelungen wegen Covid-19
Hier kommen Sie zu einer deutschlandweiten Übersicht, die vom BAG regelmäßig aktualisiert wird. Hinweis: Diese Übersicht ist nicht immer tagesaktuell.
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Chefredaktion/Uebersicht_Ausnahmeregelungen_Covid19.html?nn=12502

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 18.05.2021

Weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen ab 21.05.
Hinweis vorab: Bei vollständig Geimpften oder Genesenen entfällt die Testpflicht.
Alle Infos im Bericht aus der Kabinettssitzung:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-18-mai-2021/?seite=5062

Unsere Zusammenfassung für Sie:

  • Fitnessstudios dürfen bei einer Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Voraussetzung: Negatives Testergebnis, Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst). Testpflicht entfällt bei einer Inzidenz unter 50.
  • Kulturveranstaltungen im Freien mit max. 250 Teilnehmern (feste Sitzplätze) sind wieder erlaubt ab einer Inzidenz unter 100 mit Testpflicht. Testpflicht entfällt bei einer Inzidenz unter 50. Beachten Sie bitte auch das Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-312/
  • Proben für Laien- und Amateurensembles sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.
  • Freibäder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen.
  • Sportveranstaltungen im Freien sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.
Die Organisation und Durchführung von Messen soll bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens spätestens zum 01.09. wieder möglich sein. Im Rahmen einer Pilotmesse TrendSet vom 10.07. bis 12.07. sollen die komplexen Hygienekonzepte getestet werden.

Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel bis 31.12.21. Infos zum Programm:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/weitere-unterstuetzungsmassnahmen-4951906#titleInText0

Verlängerung des Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel bis 31.12.21. Infos zum Programm:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/hilfsprogramm-kulturelle-spielstaetten-laienmusikvereine-4836376

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung


Änderungen und neue Lesefassung
In der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 15.05. in Kraft getreten ist, finden Sie v.a. die Erleichterungen für vollständig Genesene und Geimpfte sowie den ersten groben Fahrplan für Beherbergungs- und sonstige touristische Unternehmen ab 21.05.21. Über die Inhalte hatten wir Sie bereits vergangene Woche informiert.

Inzidenzabhängige Öffnung von Beherbergungsbetrieben:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText6

Inzidenzabhängige touristische Angebote:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText7

Bitte beachten Sie, dass die Rahmenpläne Beherbergung und touristische Dienstleister noch nicht vorliegen. Nach Veröffentlichung informieren wir Sie umgehend.


Die Änderungen und die aktualisierte Lesefassung der BayIfSMV finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText3

Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)

EQV aufgehoben
Die EQV wurde mit Wirkung vom 13.05. aufgehoben. Beachten Sie aber bitte weiterhin die Maßgaben aus der Corona-Einreiseverordnung der Bundesrepublik Deutschland:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText1

Einreise: was gilt für Grenzpendler, Kurzaufenthalte, Güter- und Warenverkehr?

Wir haben Ihnen die wichtigsten Regelungen zur Einreise kurz und kompakt zusammengefasst:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/informationen-zum-grenzuebertritt-4923042#titleInText0

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge
Neu ist ein Zuschuss zu den Kosten für externe analoge und digitale Prüfungsvorbereitungslehrgänge. Voraussetzung: Der/ die Auszubildende muss die Abschlussprüfung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise abschließen. Mehr Infos hier:
www.kbs.de/DE/Bundesprogramm_Ausbildung/node.html

Lockdown II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen
Ein Ausbildungsbetrieb mit bis zu vier Mitarbeitern, der weiter ausbildet, obwohl aufgrund behördlicher Corona-Vorgaben die Geschäftstätigkeit eingestellt werden musste, kann den Lockdown II-Sonderzuschuss beantragen. Weitere Infos:
www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/sonderzuschuss

Zuschuss zur Ausbildervergütung
Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung kann nun auch ein Zuschuss zur Ausbildervergütung beantragt werden. Weitere Informationen hier:
www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/zuschuss-ausbildungsverguetung


Alle Informationen zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern


Härtefallhilfen

Antragsportal für die Härtefallhilfen wird freigeschaltet
Bereits Anfang März hatten wir erstmals über dieses Programm informiert. Nun ist die Software endlich fertiggestellt, das Antragsportal soll am Abend des 19.05. freigeschaltet werden. Ziel der Härtefallhilfen ist es, diejenigen Unternehmen und Selbständigen zu unterstützen, die bei den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern durchs Raster fallen, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde. Weitere Informationen hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/haertefallhilfen-5075670


Corona-Hilfen

Eckdaten zur Auszahlung der verschiedenen Corona-Hilfen
Wir haben Ihnen die wichtigsten bayerischen Fakten zu den Corona-Hilfen zusammengestellt:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5125174/2469533879d8127f674c9d0319819850/corona-hilfen-data.pdf

Corona-Hilfen: Laufzeiten und Fristen
Wir haben unsere Zusammenstellung aktualisiert:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5016962/9de896a3b84c78e345edaee5d8648fa7/laufzeiten-und-fristen-data.pdf

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 10.08.2021

Gastronomie

Übersichtlichere Struktur
Am Freitag ging es v.a. darum, Ihnen alle relevanten Informationen zusammenzustellen. Diese haben wir Ihnen in einem weiteren Schritt noch etwas übersichtlicher strukturiert.

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText5

Gästeregistrierung
Angepasst haben wir die Vorlage für die "Gästeregistrierung". Die Vorgaben in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und in der Bekanntmachung "Rahmenkonzept Gastronomie" wiedersprechen sich leider in einigen Punkten. Wir gehen davon aus, dass die Vorgaben des Rahmenkonzeptes maßgeblich sind, also Anschrift oder Telefon oder E-Mail-Adresse anzugeben sind. Hier unsere Mustervorlage:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/gaesteregistrierung-in-der-gastronomie-4807218

Anstelle einer Zettelwirtschaft können Sie natürlich auch eine App verwenden.

Beherbergung

Öffnungsperspektiven 21.05.: Veröffentlichung erster Vorgaben
Auf unserer Homepage finden Sie zunächst den aktuellen Status Quo und direkt darunter die Öffnungsperspektiven ab dem 21.05.2021. Die Änderungen von 16:10 Uhr sind berücksichtigt.

Gleich vorweg: Entscheidend ist, was das Rahmenkonzept vorgibt, das aktuell aber noch nicht vorliegt. Die meisten Aspekte wurden in der heutigen Kabinettssitzung geklärt. Hier finden Sie unsere Zusammenstellung:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText6

Weitere touristische Angebote

Öffnungsperspektiven 21.05.: Veröffentlichung erster Vorgaben
Hier wurde erstmals ausführlicher genannt, auf welche touristischen Angebote sich die noch zu veröffentlichenden Rahmenkonzepte beziehen. Hier finden Sie kompakt alle wichtigen bisher bekannten Vorgaben (Die Änderungen von 16:10 Uhr sind auch hier berücksichtigt):

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText7


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 08.05.2021

Ausnahmeverordnung

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung
Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, gültig ab dem 09.05.21, sieht Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen vor. Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben. Weitere Infos hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886

Gastronomie

Hygienekonzept Gastronomie
Ergänzend zur gemeinsamen Bekanntmachung wurde von den zuständigen Ministerien ein entsprechendes Themenblatt erstellt:

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-10-20_Themenblatt_Hygienekonzept_Gastronomie.pdf

Was müssen Sie beim Hygienekonzept gegenüber dem Vorjahr ändern?
Im Wesentlichen drei Dinge. Passen Sie Ihr Hygienekonzept aus dem Vorjahr bitte entsprechend an. Neu sind insbesondere:

  • Vorgaben für Testnachweise (abhängig von Inzidenz),
  • verpflichtende Terminvereinbarung,
  • FFP2-Masken-Pflicht für Gäste (Gilt nicht für das Personal, hier       genügt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz).

Außengastronomie

Rahmenkonzept Gastronomie
In diesem Rahmenkonzept ist festgelegt, was seitens der Gastronomie zu beachten ist:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-311

 Welche Regeln gelten bei welchen Inzidenzwerten?
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengestellt, welche Vorgaben einzuhalten sind. Bitte beachten Sie, dass die Regeln nicht zuletzt abhängig sind von der Höhe der 7-Tages-Inzidenz:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText5


Hier der Auszug aus dem 12. Infektionsschutzmaßnahmengesetz:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-27

Hygiene- und Testkonzept sowie Gästeregistrierung
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Infos zusammengestellt zu den o.g. Themen:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hygienekonzept-5117630

Wir empfehlen Ihnen eine Online-Gästeregistrierung, etwa über die Luca-App:

https://www.luca-app.de

Bevorzugen Sie eine Mustervorlage zum Ausdrucken?
Bitte Klicken Sie hier!

Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern
Hier finden Sie die gemeinsame Bekanntmachung der bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie Gesundheit und Pflege:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-312

Rahmenkonzepte für verschiedene Branchen

Ab 10.05.2021 dürfen bestimmte Branchen wieder öffnen, vorausgesetzt, die 7-Tages-Inzidenzwerte liegen unter 50 bzw. 100. Weitere Infos:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText1


Rahmenkonzept Sport
Das "Rahmenkonzept Sport" wurde vergangene Nacht veröffentlicht. Hier kommen Sie zum Rahmenkonzept:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-309

Wer darf öffnen?

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft
Das StMGP hat die so genannte "Positivliste" aktualisiert. Dort sind u.a. die Ladengschäfte und Dienstleistungen aufgelistet, die unabhängig vom 7-Tages-Inzidenzwert öffnen dürfen:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/05/2021_05_06_positivliste.pdf

Aktualisierte Verordnungen

Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde um die in der Kabinettssitzung angekündigten Punkte ergänzt. Hier finden Sie sowohl die aktuellen Änderungen, als auch die Lesefassung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText2

Die wichtigsten branchenbezogenen Änderungen haben wir Ihnen auch hier zusammengestellt:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText1

Bayerische Einreisequarantäneverordnung
Auch die Einreisequarantäneverordnung wurde aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass die Änderungsverordnung zunächst auf die Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingeht und erst im zweiten Teil auf die Änderungen der EQV.

Neu ist u.a., dass vollständig Geimpfte und Genesene mit negativem Test gleichgesetzt werden und wann solche Impfungen anerkannt werden:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText6


Hilfen für Einzelhändler

Webinare, Hilfsmittel und Sprechstunden
 In Webinaren geht es um Fragen wie

  • Facebook und Instagram - wie gelingt der Start?
  • Online bezahlen - wie komme ich an mein Geld?
  • Einstieg in den E-Commerce - Jetzt online durchstarten
Diese Webinare sind ebenso kostenfrei nutzbar, wie individuelle Sprechstunden, Weitere Informationen, Termine und eine Möglichkeit zum Anmelden finden Sie hier:
https://bayern-hilft-haendlern.de

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 04.05.2021

Lockerungen ab 10.05. bzw. 21.05.2021

Ergebnisse aus der Bayerischen Kabinettssitzung am 04.05.2021

Lockerungen ab 10.05.21
Alle Details zu Voraussetzungen wie die max. Höhe der 7-Tagesinzidenz finden Sie auf unserer Homepage

  • Außengastronomie
  • Theater
  • Konzert- und Opernhäuser
  • Kinos
  • Sport (leider nicht näher definiert)
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Hundeschulen


Lockerungen ab 21.05.21
Alle Details zu Voraussetzungen wie die max. Höhe der 7-Tagesinzidenz finden Sie auf unserer Homepage

  • Hotels
  • Ferienwohnungen
  • Ferienhäuser
  • Campingplätze
  • Tourismusanbieter (leider nicht näher definiert)
Eine Übersicht zu den für den 10.05. und 21.05. geplanten Lockerungen mit den entsprechend geltenden Rahmenbedingungen finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText1

Ergebnisse aus der Sitzung des bayerischen Kabinetts am 04.05.

Die wesentlichen Ergebnisse haben wir Ihnen bereits weiter oben zusammengestellt.
 Weitere Ergebnisse:

  • Die Gültigkeit der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreisequarantäneverordnung wurden jeweils bis zum 06.06.2021 verlängert.
  • Vollständig Geimpfte und Genesene werden ab 05.05. in vollem Umfang negativ Getesteten gleichgestellt.
  • Die Regelungen der nächtlichen Ausgangssperre bleiben bis 06.06. bestehen.
  • Erleichterungen für Laien- und Amateurensembles.
  • Entwicklung eines neuen Tourismusprogramms zur Überwindung der Coronakrise und einem Neustart der Branche.
  • Schulen: neue Regelungen für Präsenz- oder Wechselunterricht.
  • Unterstützungsangebote für Schüler.

Hier kommen Sie zur Pressemitteilung:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-04-05-2021/?seite=2453

Testen in Unternehmen

Online-Schulung für Unternehmen in Stadt und Landkreis Hof
Am Mittwoch, den 05. Mai 2021, um 19:00 Uhr, wird es eine weitere Online-Schulung zur Anwendung der Antigen-Schnelltests für Betriebe aus Stadt und Landkreis Hof geben. Die Schulung richtet sich an alle Unternehmen, die Interesse daran haben, betriebsintern zu testen. Mitarbeiter (idealerweise mit medizinischen Grundkenntnissen) werden von Dr. Andreas Pötzl in der Anwendung der Corona-Schnelltests geschult und können dann die Tests eigenständig in ihren Betrieben durchführen. Die Zugangsdaten zur Online-Schulung erhalten interessierte Betriebe bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Hof unter folgender Email-Adresse: wirtschaft@landkreis-hof.de

Drei Webinarreihen #GemeinsamGegenCorona
 Es gibt neue Termine für unsere drei Webinarreihen:

  • Corona-Selbsttests im Unternehmen begleiten
  • Corona-Tests im Unternehmen organisieren und durchführen
  • Corona-Tests in Unternehmen - Was geht rechtlich, was nicht?
Weitere Infos zu Inhalten und Terminen hier:
 

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728#titleInText2

Weitere Infos zum Thema "Testen in Unternehmen"

Produktübersicht zugelassene Selbst- und Schnelltests:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728#titleInText5

Hier finden Sie eine Anbieterübersicht von Corona-Tests deutschlandweit: 

https://www.ihk-ecofinder.de/corona-schnelltests?q=antigen&sort=alpha

Hier finden Sie eine Anbieterübersicht oberfränkischer Unternehmen mit Produkten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/sonstiges-zu-corona/produkte-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie-4763192#titleInText0



 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 03.05.2021

Überbrückungshilfe III

Verbesserungen auf den Weg gebracht
Neu bei der Überbrückungshilfe III sind u.a. der Eigenkapitalzuschuss für schwer betroffene Unternehmen. Dieser kann seit 28.04. auch per Änderungsantrag auf den Weg gebracht werden. Die Fixkostenerstattung wurde auf bis zu 100% erhöht. Außerdem sind Direktanträge nun auch für Personengesellschaften möglich. Weitere

Infos hier:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html


 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 26./27./29.04.2021

Wer darf was unter welchen Voraussetzungen?

(Inzidenzabhängige) Voraussetzungen für die Öffnung Handel, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung
Ende letzter Woche hatten wir Ihnen bereits die wichtigsten Fakten zu der Frage zusammengestellt, wann Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe öffnen dürfen und bei Details jew. auf den entsprechenden Paragrafen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verwiesen. Zwecks besserer Übersicht haben wir Ihnen nun auch die wichtigsten Fakten zur jeweiligen Branche und zum jeweiligen Inzidenzwert kompakt zusammengefasst. Diese Übersichten finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480

Entscheidungen des bayerischen Kabinetts

Ergebnisse der heutigen Kabinettssitzung
Hier finden Sie alle Entscheidungen des heutigen Tages:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-27-april-2021/?seite=2453

Inzidenzunabhängige Regelungen
Auf unserer Homepage finden Sie alle seit dem 24.04. geltenden Regelungen incl. aller ab morgen geltenden Regelungen (letztere sind auf unserer Homepage mit einem grünen Balken markiert). So dürfen ab dem 28.04. Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen sowie Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungen und Handwerksbetriebe wieder unabhängig von der Höhe der Inzidenz öffnen:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText1

Inzidenzabhängige Regelungen
Vollständig geimpfte Personen sind negativ getesteten Personen gleichgestellt, etwa beim Zugang zu Geschäften bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150. Alle Änderungen finden Sie auf unserer Homepage grün markiert.

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText2

Öffnung Gastronomie bei Inzidenzwerten unter 100
Auch hier sind vollständig geimpfte Personen negativ getesteten Personen bei der Außengastronomie gleichgestellt:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText3

Produkte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Hier kommen Sie zu unserer aktualisierten Übersicht oberfränkischer Lieferanten:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/sonstiges-zu-corona/produkte-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie-4763192#titleInText0

Übersicht Anbieter von Corona-Tests
Hier finden Sie die erneut ergänzte Lieferantenübersicht von Coronatests deutschlandweit:

https://www.ihk-ecofinder.de/suchergebnisse?q=coronatest&sort=alpha

Testpflicht in Unternehmen

Unternehmen müssen Mitarbeitern nun zwei Testangebote pro Woche machen
Ab sofort müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern, die mindestens einmal pro Kalenderwoche im Unternehmen sind, wöchentlich zweimal ein Testangebot unterbreiten. Dies sieht § 5 der überarbeiteten SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung vor:

https://www.gesetze-im-internet.de/corona-arbschv/BJNR602200021.html

Wer darf öffnen?

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Liste vom 12.04. ausgetauscht. In der neuen Liste ist z.B. festgelegt, welche Ladengeschäfte inzidenzunabhängig öffnen dürfen. Die Konkretisierungen betreffen etwa die Baumärkte, die öffnen dürfen, allerdings ausschließlich für Handwerker mit Handwerkerausweis, Gewerbetreibende mit Gewerbeschein sowie Land- und Forstwirte. Hier geht es zu den Details:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/2021_04_29_positivliste_final.pdf

  • Wer darf unabhängig von der Inzidenzhöhe öffnen? (Seite 1-4)
  • Regeln bei Mischbetrieben des Einzelhandels. (Seite 4-5)
  • Regeln bei Mischbetrieben Dienstleistungen und Handwerk. (Seite 5-6)
  • Können Dienstleister und Handwerker Kunden zu Hause aufsuchen? (Seite 6)
  • Welche Ladengeschäfte müssen schließen (in Abhängigkeit zur Inzidenz)? (Seite 6-9) ACHTUNG!!! Diese Liste ist nicht abschließend!
  • Was gilt für Freizeiteinrichtungen? (Seite 9)
  • Welche Kulturstätten und Freizeiteinrichtungen dürfen bei einer Inzidenz unter 100 öffnen? (Seite 9)
  • Auslieferung Fahrzeuge und Probefahrten. (Seite 9)
  • Regeln bei Inzidenz unter 100. (Seite 9/10)
  • Regeln bei Inzidenz zwischen 100 und 150. (Seite 10/11)
  • Maßnahmen bei einer Inzidenz unter 100. (Seite 11)
  • Wann liegen medizinische / therapheutische Leistungen vor? (Seite 11)
  • Wann dürfen medizinische bzw. therapheutische Leistungen bzw. nedizinisch notwendige Behandlungen in ansonsten geschlossenen Sportstätten angeboten werden? (Seite 11-12)
  • Was gilt hinsichtlich der Fußpflege und der Friseure (Seite 12-13)
Kontaktdatenerfassung

Kontaktdatenerfassung Ladengeschäfte bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100
Hier wurde konkretisiert. Welche Daten erfasst werden müssen: Name und Vorname, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes. Alle weiteren Zugangsvoraussetzungen hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText3

Kontaktdatenerfassung Ladengeschäfte bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 und 150
Auch hier sind diese Daten einschließlich der Anschrift zu erfassen. Alle weiteren Voraussetzungen hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText3


Dienstleistungen mit körperlicher Nähe: Kontaktdatenerfassung
Auch hier sind diese Daten einschließlich der Anschrift zu erfassen. Alle weiteren Voraussetzungen hier:
 

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText3

Beherbergung: Kontaktdatenerfassung
Auch hier sind diese Daten einschließlich der Anschrift zu erfassen. Alle weiteren Zugangsvoraussetzungen hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText3


Impfung mit Test gleichgestellt

Terminshopping bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150
Vollständig geimpfte Personen sind negativ getesteten Personen gleichgestellt (§1 (3): "Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff steht ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung dem erforderlichen Testnachweis gleich.")
 

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText3


Außengastronomie und Impfung
Wird die 7-Tages-Inzidenz von 100 nicht überschritten und ist die Entwicklung stabil oder rückläufig, darf die zuständige Kreisverwaltungsbehörde in Absprache mit dem StMGP nach Maßgabe des Rahmenkonzeptes (wird noch bekanntgegeben) die Öffnung der Außengastronomie zulassen. Auch hier gilt, dass eine vollständige Impfung einen Test ersetzt als Zulassungsvoraussetzung.

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText4

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 26.04.2021

Wer darf was unter welchen Voraussetzungen?

(Inzidenzabhängige) Voraussetzungen für die Öffnung Handel, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung

Ende letzter Woche hatten wir Ihnen bereits die wichtigsten Fakten zu der Frage zusammengestellt, wann Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe öffnen dürfen und bei Details jew. auf den entsprechenden Paragrafen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verwiesen.

Zwecks besserer Übersicht haben wir Ihnen nun auch die wichtigsten Fakten zur jeweiligen Branche und zum jeweiligen Inzidenzwert kompakt zusammengefasst. Diese Übersichten finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480


 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 23.04.2021

Notbremse
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Wichtigste Inhalte
Das Gesetzt tritt am Freitag, den 23.04.2021, in Kraft.

Aktuell sind das Bundesgesetz und die entsprechende bayerische Verordnung nicht immer auf einer Linie. Wir verzichten deshalb auf Details, da wohl frühestens morgen Nacht konkrete Aussagen darüber getroffen werden können, was in Bayern gilt. Es gilt als sicher, dass Bayern die Maßnahmen 1:1 übernimmt, es sei den Bayern hat in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schärfere Regeln (etwa bei der Definition des "täglichen Bedarfs").

Wichtig ist, dass im Einzelhandel bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping (bisher "click & meet") mit vorhergehendem Test möglich ist. Ein negatives Testergebnis ist auch - unabhängig vom Inzidenzwert - die Voraussetzung für die Inanspruchnahme körpernahen Dienstleistungen.

Alle wichtigen Informationen zur Notbremse (incl. Grafik) finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText0

Seit wenigen Minuten müssen Sie sich nicht mehr mühsam durch den Beschluss des Bundestags (16 Seiten) auf der linken Tischsseite und die Änderungen des Bundesrates (7 Seiten) auf der rechten Tischseite kämpfen. Hier finden Sie das gesamte verabschiedete Gesetz:

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1003/1003-node.html

 Sobald die überarbeitete bayerische Verordnung vorliegt, informieren wir Sie umgehend.

Corona-Arbeitsschutzverordnung

Testpflicht & Home-Office
Seit 20.04. sind Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens einen Corona-Test pro Woche anzubieten (in bestimmten Fällen zweimal wöchentlich). Inzwischen liegt der Referentenentwurf vor mit einer weiteren Verschärfung.

Sobald diese dritte Änderungsverordnung verabschiedet ist, müssen alle Unternehmen ihren Mitarbeitern wenigstens zwei Tests pro Woche anbieten. Für die Arbeitnehmer besteht weiterhin keine Verpflichtung, dieses Angebot anzunehmen.

Homeoffice müssen dort, wo es möglich ist, Homeoffice anbieten - bis auf wenige Ausnahmen. Arbeitnehmer sind künftig verpflichtet, ein entsprechendes Angebot ihres Arbeitgebers anzunehmen.

Hier kommen Sie zum Referentenentwurf:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-dritte-aenderungsverordnung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Update Lieferantenübersicht "Produkte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie":

Update "Zugelassene Selbsttest":

https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/Antigen-Tests_zur_Eigenanwendung.html


Update: "Zugelassene Schnelltests":

https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=101:100:15074538538468:::::&tz=2:00

Corona-Test in Unternehmen

Neues Kurzwebinar: Corona-Selbsttests im Unternehmen begleiten
Weit über 10.000 Teilnehmer verzeichneten die beiden Webinare "Corona-Tests in Unternehmen organisieren und durchführen" sowie "Corona-Test in Unternehmen - Was geht rechtlich, was nicht?".

Beide werden auch weiterhin angeboten, nun ergänzen wir unser Portfolio um ein drittes Webinar, das natürlich auch wieder kostenfrei ist: "Corona-Selbsttests in Unternehmen begleiten". Hier geht es u.a. um die Fragen, welche organisatorischen Voraussetzungen zu erfüllen sind, wie eine korrekte Durchführung erkannt wird oder was bei positiven Testergebnissen zu tun ist. Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass die Webinar-Termine sehr schnell ausgebucht sind. Wenn Sie also eine zeitnahe Teilnahme planen, melden Sie sich bitte bald an. Noch sind alle Termine buchbar (diese wurden um 17:42 Uhr erstmals kommuniziert, also haben Sie gegenüber dem Rest Deutschlands einen entsprechenden Vorsprung)! Wie bei den anderen beiden Webinaren werden weitere Termine folgen.

Hier finden Sie weitere Infos und können sich anmelden:

https://seminare.dihk-bildungs-gmbh.de/action?securedGetRequest=9FERjBuLHoY7e4aTQy0GNIVTS637vD_QTj7D5oXOhvA


Sollte der Link nicht funktionieren, geben Sie bei der DIHK-Seite bei der Suche rechts oben bitte "Corona-Selbsttest" ein.

Hier können Sie sich für die beiden anderen Webinare anmelden:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728#titleInText2

Weitere Infos und Tipps rund um den Themenkomplex "Corona-Tests in Unternehmen" hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728


KfW-Kredite

Tilgungsfreie Zeit verlängern?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde zu Beginn der Corona-Pandemie beauftragt, notleidende Unternehmen mit Liquiditätshilfen zu versorgen. Der Startschuss ist vor ungefähr einem Jahr gefallen. Die Corona-Krise ist allerdings noch längst nicht beendet. Und das, obwohl die ersten tilgungsfreien Zeiten der KfW-Kredite bald auslaufen. Deshalb stellt sich jetzt die Frage im Zusammenhang mit KfW-Krediten und Corona: Lässt sich die tilgungsfreie Zeit verlängern? Weitere Infos hier:

https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2021/04/19/kfw-kredite-und-corona-tilgungsfreie-zeit-verlaengern/

 Corona-Überbrückungshilfe III

FAQ: Überarbeitungen
Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen". Alle Änderungen sind gelb unterlegt:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html?etcc_med=Push

Korrekte Eingabe der Steuernummer
Wenn Sie einen Antrag ohne die Unterstützung durch "prüfende Dritte" vornehmen (z.B. Steuerberater), achten Sie bitte darauf, die Steuernummer korrekt einzugeben:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/antragstellung-erklaert.html?cms_artId=2576312&etcc_med=Push

Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Änderungen vom 22.04.2021
Einige der wichtigsten Änderungen:
§ 3: Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen
§ 4: Treffen mit anderen Haushalten
§ 8: Beförderung von Personen
§10: Ausübung von Individualsportarten
$12: Einzelhandel und Dienstleistungen
§13: Gastronomie
§26: Nächtliche Ausgangssperre

Die neue Verordnung tritt am 23.04. in Kraft.

Hier kommen Sie zur Verordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-287/

Begründung der Verordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-288/

Neue Regelungen ab dem 23.04.2021

Wer darf unter welchen Voraussetzungen öffnen?
Wir haben versucht, alle Änderungen aus dem Vierten Infektionsschutzgesetz des Bundes mit denen aus der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Bayerns abzugleichen.

Welche Ladengeschäfte unabhängig von der Höhe der Inzidenz öffnen dürfen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText0

Hier finden Sie außerdem eine Übersicht, welche Regelungen bei welchen Inzidenzwerten gelten (Größte Änderung: 150 ist das neue 200):

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText1

 


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 20.04.2021

Testpflicht für Unternehmen

Testpflicht für Unternehmen gilt ab 20.04.2021
Eine Zusammenfassung aller relevanten Vorgaben, Infos zu Webinarangeboten, Erklärvideos, Podcasts oder Produktübersichten von zugelassenen Selbst- und Schnelltests finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728

Liegt der Inzidenzwert über 200, hat die betreffende Kreisverwaltungsbehörde die Möglichkeit, anzuordnen, dass Mitarbeiter nur mit negativem Testergebnis am Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfen. Weitere Infos dazu unter §25 (2):

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-25

Inzidenzabhängige Öffnung von Ladengeschäften

Testpflicht bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 200: Welche Tests sind zugelassen?
Welche Tests zugelassen sind bei "click & meet" bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 200, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit zusammengefasst:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zu-zutrittsregeln-in-ladengeschaeften


Regelungen für körpernahe Dienstleistungen und Autovermieter
Welche Auswirkungen die überarbeitete Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf körpernahe Dienstleistungen und Autovermietstationen hat, finden Sie hier (Auflistung am Ende des Punktes):

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText0

12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Lesefassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Hier finden Sie eine aktuelle Lesefassung einschließlich der Änderungen vom 10.04.2021:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText2


Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts

Kabinettssitzung vom 20.04.2021
Wichtigste Beschlüsse: Vergütung für Corona-Apothekentests verlängert; Überbrückungshilfe III nachgebessert, etwa für Unternehmen der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Reisebranche; neuer Härtefallfonds für Unternehmen, die sich wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftlicher Existenzgefährdung befinden und von den bestehenden staatlichen Förderprogrammen nicht erfasst sind

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText5

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 16.04.2021

Überbrückungshilfe

FAQ Überbrückungshilfe III
Die FAQ wurden an verschiedenen Stellen überarbeitet und ergänzt (jew. gelb unterlegt):

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html

November- und Dezemberhilfe

Antragsfrist läuft aus
Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe endet am 30.04.2021. Dies gilt auch für Änderungsanträge.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Testpflicht in Unternehmen

Testpflicht ab der KW16
Die Arbeitsschutzverordnung wird erweitert, eine Testpflicht für Unternehmen wird eingeführt. Diese Änderungen werden nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich in der KW 16 in Kraft treten, voraussichtlich Mitte der Woche (so die neueste Info von heute 16 Uhr). Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern demnach mindestens einmal wöchentlich einen Test anbieten (in bestimmten Fällen auch häufiger). Eine Kostenerstattung gibt es nicht. Kosten können lediglich über die Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden, was allerdings für die wenigsten Unternehmen von Relevanz ist.

Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden können die Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße gegen ihre Anordnung mit einem Bußgeld von bis zu einer Höhe von 30.000 € ahnden.

 Die fünf wichtigsten Fakten:

  • Schnelltests oder Selbsttests sind ausreichend, 
  • Selbsttests müssen nicht unter Aufsicht durchgeführt werden, 
  • seitens der Arbeitgeber ist keine Dokumentation über das Testergebnis und die zu testenden Personen erforderlich,
  • erforderlich sind für den Arbeitgeber dagegen Nachweise über die Beschaffung von Tests oder über eine Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten (nicht zuletzt, um Bußgelder zu vermeiden), 
  • die Testung muss nicht während der Arbeitszeit erfolgen,
Hier kommen Sie zu den wichtigsten Vorgaben und zur Änderungsverordnung:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/verbindliche-testangebote-in-betrieben-kommen.html

Datenschutzfragen bei der Coronatest-Angebotspflicht

Das Gastgewerbemagazin hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt, was in Sachen Datenschutz zu beachten ist:
https://gastgewerbe-magazin.de/achtung-datenschutzfalle-fragen-und-antworten-zu-corona-schnelltests-fuer-mitarbeiter-35454?utm-source=GGM-Mailing+2021&utm_medium=E-Mail&utm-campaign=210415_GGM-NL

Pressestatement der IHK zur Testpflicht

Hier kommen Sie zu einem IHK-Pressestatement zu dem Thema:
https://www.bayreuth.ihk.de/servicenavigation/presse/presseinformationen/neuer-inhalt13-04-2021-testpflicht-in-unternehmen-5093542

Kostenlose Webinare: Neue Termine 

Es gibt etliche neue Termine für die beiden IHK-Webinare "Covid-19-Selbsttests im Unternehmen organisieren und durchführen" sowie "Coronatests in Unternehmen - Was geht rechtlich, was nicht?. Die Webinare dauern jeweils rund eine Stunde:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728#titleInText0

Video-Podcast: Selbsttests und Laientests einsetzen

Da uns viele Fragen dazu erreichen, wie Selbsttests eingesetzt werden können, noch einmal der Hinweis auf unseren Podcast. In 17 Minuten alle wichtigen Infos:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728#titleInText2


Inzidenzunabhängige Öffnung von Geschäften ab 12.04.2021

Einzelhandel und Autovermietung: Wer darf öffnen?
Auf Anfrage wurden wir darüber informiert, dass bestimmte Branchen eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen können zwecks Öffnung (Link 5 Zeilen weiter unten).

Regelungen für den gärtnerischen Einzelhandel
Hier finden Sie die konkreten Regelungen für diese Branchen.

Hinweis: Zu den Lebensmitteln zählen unstrittig Obst und Gemüse. Unter Lebensmittel fallen neben Obst und Gemüse im weiteren Sinne auch Pflanzen, die der Lebensmittelproduktion dienen (wie Gemüsejungpflanzen, Obstbäume und -sträucher, Erdbeerpflanzen, Kräuter). Diese dürfen also entsprechend verkauft werden.

Link zu den Ausnahmeregelungen und den Regelungen für den gärtnerischen Einzelhandel:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText0

 
Beschlüsse des bayerischen Kabinetts

Kabinettssitzung vom 13.04.2021
Das bayerische Kabinett hat beschlossen, die Entlastung bei Elternbeiträgen für die Kindertages- und -mittagsbetreuung fortzusetzen. Auch gibt es neue Regelungen zu Versammlungen in geschlossenen Räumen. Außerdem können Kreisveraltungsbehörden bei einer 7-Tages-Inzidenz über 200 vorschreiben, dass Beschäftigte nur mit negativem Testergebnis an den Arbeitsplatz dürfen. Außerdem wurde der Lockdown bis zum 09.05.2021 verlängert.

Hier kommen Sie zum Bericht aus der Kabinettssitzung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText5

 
Zwei Beschlüsse haben bei einigen Unternehmen Fragen aufgeworfen. Die bayerischen IHKs haben deswegen nachgefragt. Hier Antworten aus dem StMWV zu Versammlungen in geschlossenen Räumen und zur Präsenz von Mitarbeitern in Unternehmen ausschließlich mit negativem Testergebnis. Hier geht es zu den FAQ:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/faq-beschluesse-der-kabinettssitzung-vom-13-04-2021-5093612

 
Öffnung von Kultureinrichtungen

BayVGH lehnt Eilantrag gegen die Schließung von Kultureinrichtungen ab
23 Kulturschaffende hatten einen Eilantrag gegen das generelle Versammlungsverbot und die Schließung von Kultureinrichtungen gestellt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diesen Antrag abgelehnt:
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_-_schliessung_von_kultureinrichtungen.pdf


Bundes-Notbremse

Was die neue Bundes-Notbremse vorsieht
Die „Notbremse wird durch eine neue Regelungen (§ 28b IfSG) im Infektionsschutzgesetz umgesetzt. Die "Notbremse" muss noch vom Bundestag verabschiedet werden, ist also aktuell noch nicht gültig.

Die wichtigsten Fakten
Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst, etwa in welchen Fällen die Notbremse in Kraft tritt oder welche Auswirkungen sie auf den Handel, die körpernahen Dienstleistungen, Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen oder Sportstätten hat. Hier kommen Sie zu unserer Zusammenstellung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/bundes-notbremse-5096576


Pressestatement der IHK zum Bundes-Notbremse
https://www.bayreuth.ihk.de/servicenavigation/presse/presseinformationen/lockdown-bundesnotbremse-5092716

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 12.04.2021

Wer darf inzidenzunabhängig öffnen?

"FAQ Corona-Krise und Wirtschaft"
 In der jüngsten Aktualisierung dieser Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums finden Sie:

  • Betriebe, die unabhängig vom aktuellen Inzidenzwert öffnen dürfen,
  • die Regelungen bei Mischbetrieben,
  • Infos zu Kundenbesuchen,
  • Betriebe, die bei einer Inzidenz über 50 nicht öffnen dürfen,
  • Betriebe, die unabhängig von der Höhe der Inzidenz geschlossen bleiben müssen,
  • die Regelung bei Kulturstätten
  • usw.
Diese Zusammenstellung finden Sie hier:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/2021_04_12_positivliste.pdf

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 10.04.2021

Änderungsverordnung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Welche Geschäfte dürfen ab 12.04. unabhängig von der Höhe der 7-Tages-Inzidenz öffnen?
 Erwartungsgemäß wurde die Liste spürbar heruntergeschraubt. Folgende Branchen sind in der Verordnung ausdrücklich genannt:

  • Apotheken,
  • Babyfachmärkte,
  • Banken und Sparkassen,
  • Filialen des Brief- und Versandhandels,
  • Direktvermarktung Lebensmittel
  • Drogerien,
  • Fahrradwerkstätten,
  • Futtermittel
  • Getränkemärkte,
  • Großhandel
  • Hörgeräteakustiker,
  • Kfz-Werkstätten,
  • Lebensmittelhandel,
  • Lieferdienste,
  • Optiker,
  • Pfandleihhäuser,
  • Verkauf von Presseartikeln,
  • Reformhäuser,
  • Reinigungen und Waschsalons,
  • Sanitätshäuser,
  • Tankstellen,
  • Tierbedarf 
  • Versicherungsbüros,


Was gilt für alle anderen Ladengeschäfte ab dem 12.04.?
 Abhängig von der Höhe der 7-Tages-Inzidenz dürfen öffnen:

  • Inzidenzwert unter 50: alle Ladengeschäfte. Voraussetzungen: (a) Mindestabstand 1,50 Meter, (b) max. 1 Kunde je 10 qm (ab dem 801. ein Kunde je 20 qm),(c) FFP2-Maskenpflicht für Kunden incl. Begleiter in Verkaufsräumen, Eingangs- und Warteflächen, Parkplätzen, (d) Ausarbeitung eines Schutz- und Hygjenekonzeptes. Click & collect ebenso möglich.

  • Inzidenzwert 50 bis 100: Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung für einen fest begrenzten Zeitraum, max. ein Kunde je 40 qm. Außerdem (e) Kontaktdatenerhebung sowie (a)(c)(d). Click & collect ebenfalls möglich

  • Inzidenzwert 100 bis 200: Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung für einen fest begrenzten Zeitraum, max. ein Kunde je 40 qm. Kunden dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen. Außerdem (a)(c)(d)(e). Click & collect ebenfalls möglich.
  • Inzidenzwert über 200: Click und collect. Voraussetzung: (a)(c)(d)
Hier kommen Sie zu den Änderungen der Verordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-261/

Hier finden Sie die dazugehörige Begründung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-262/

Welche Tests sind zulässig?

 Hier finden Sie noch einmal die dazugehörigen konkreten Regelungen für click & meet bei einem Inzidenzwert von 100 bis 200 (vgl. auch Newsletter 227):

https://www.stmgp.bayern.de/presse/regelungen-fuer-click-meet-mit-testergebnis-ab-montag-12-april-2021-zutritt-ins-geschaeft/

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 09.04.2021

Regelungen ab dem 12.04.2021

Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
In der Kabinettssitzung am 12.04. wurden mehrere Beschlüsse gefasst zur Öffnung von Geschäften ab dem 12.04.2021 (wir berichteten).

Hier finden Sie den Beschluss (Die entsprechende Aktualisierung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt noch nicht vor):

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText4

Neue inzidenzabhängige Regelungen ab dem 12.04.

Ab 12.04. gelten außerdem teilweise neue Regelungen, was die Öffnung von Geschäften in Abhängigkeit der Höhe der 7-Tages-Inzidenz angeht:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText1


Welche Regelung gilt in meiner kreisfreien Stadt / meinem Landkreis?
Diese Frage lässt sich leider erst am Montag beantworten, da ja die entsprechenden Grenzwerte drei Tage lang unter- bzw. überschritten sein müssen. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie deshalb erst am Montag über Ihre Kreisverwaltungsbehörde.

Regelungen für "click & meet" mit Testergebnis im Einzelhandel bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 und 200

Hier finden Sie die Regelungen, gültig ab 12.04.2021:

https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/122-2021/

Wie muss ein solcher Test aussehen?
Gerne hätten wir Ihnen dazu die aktuelle Sprachregelung des Bay. Gesundheitsministeriums kommuniziert. Leider ist die um 13:40 Uhr veröffentlichte Sprachregelung zu diesem Thema um 15:00 Uhr wieder zurückgezogen worden…

Neue Inzidenzunabhängige Regelungen ab dem 12.04.

Außer Lebensmittelgeschäften, Apotheken usw. dürfen ab dem 12.04. keine weiteren Geschäfte mehr unabhängig vom Inzidenzwert öffnen:
 

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText0


Auszahlung Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe

Hier finden Sie eine Übersicht darüber, wie hoch die bisher ausgezahlten Beträge bei der Überbrückungshilfe II und der Novemberhilfe in den einzelnen oberfränkischen Landkreisen sind:

https://www.bayreuth.ihk.de/servicenavigation/presse/presseinformationen


Aktuelle Informationen der IHk Bayreuth

Corona-News vom 07.04.2021

Lockdown verlängert

Vorgesehene Lockerungen ab dem 12.04. entfallen, ebenso Sonderregeln
In der heutigen Kabinettssitzung wurden die für den 12.04. geplanten Öffnungen im Einzelhandel bis zum 26.04. ausgesetzt, auch werden bisherige Öffnungen spürbar eingeschränkt.

Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte werden künftig wieder wie "sonstige Geschäfte des Einzelhandels" behandelt. Eine Öffnung ist also nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten.

Für alle Geschäfte (außer Lebensmittel, Drogerien, Apotheken usw.) gilt ab 12.04. unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte bei…
Inzidenz unter 50: Einzelhandel darf öffnen (wie bisher),
Inzidenz 50-100: nur Terminshoppingangebote ("Click & Meet" mit vorheriger Terminvereinbarung),
Inzidenz 100-200: nur Terminshoppingangebote ("Click & Meet" mit vorheriger Terminvereinbarung UND Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests, max. 48h alt bei PCR-Test, max. 24h alt bei Schnelltest),
Inzidenz über 200: Nur Abholung vorbestellter Waren (Click & Collect), auch ohne Tests (wie bisher).

Die ab dem 12.04. geplanten weiteren Öffnungsschritte in Regionen mit einer Inzidenz von bis zu 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport werden bis zum 26.04. ausgesetzt. Das Gleiche gilt für die Modellprojekte in Theater-, Konzert- oder Opernhäuser bei einer Inzidenz über 100, ebenso für die Modell-Projekte in Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 zur Untersuchung einzelner Öffnungsschritte in Bereichen des öffentlichen Lebens unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes.

Die körpernahen Dienstleistungsbetriebe, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege) dürfen weiterhin öffnen.

Das Bayerische Staatsministerium hat eine landesweite Lizenz für die Luca-App erworben. Diese ist für alle Nutzer kostenfrei und erleichtert den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion erheblich. Außerdem können Nutzer bei Luca direkt über die App eine digitale Warnung erhalten, wenn sie mit einer bestätigt infizierten Person in Kontakt waren. Sie soll die schrittweise Rückkehr zur Normalität ermöglichen, insbesondere im Bereich der Gastronomie, Kunst und Kultur sowie des Sports.

Hier kommen Sie zu den Beschlüssen des Kabinetts:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundlagen-4763218#titleInText4

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 01.04.2021

Überbrückungshilfe III

Verbesserungen für besonders betroffene Unternehmen
Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert. Mehr Infos hier:

http://ihkofr.de/ue320210401

Stundung bestimmter Steuern

Auf Antrag Stundung verschiedener Verbrauchs- und Verkehrssteuern
Der Antrag auf Stundung bestimmter Steuern kann nun bis einschließlich 30.06.2021 gestellt werden. Darunter fallen z.B. Einfuhrumsatzsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Kfz-Steuer. Weitere Informationen hier:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/Steuern/Massnahmen-zur-Milderung-wirtschaftlicher-Schaeden/massnahmen-zur-milderung-wirtschaftlicher-schaeden_node.html;jsessionid=023F76F2B4DCD2CA8608E39FDC726E00.internet671


GEMA-Gebühren

Gutschriften für 2020 nur noch bis 14.04. möglich
Anträge für Gutschriften für das Jahr 2020 müssen bis spätestens 14.04.2021 gestellt werden. Achtung! Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2020 zu erhalten:

https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/gutschriften/

GEMA: Weiterhin Gutschriften bei coronabedingten Betriebsschließungen
Auch für das Jahr 2021 können während der behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten Anträge gestellt werden:

https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/gutschriften/

Wer darf öffnen?

Schuhgeschäfte dürfen ab sofort wieder öffnen
Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof gehören Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften. Deshalb hat der BayVGH am 31.03. entschieden, dass Schuhgeschäfte auch in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 ab sofort bayernweit öffnen dürfen. Weitere Informationen hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText0

Mischbetriebe beachten bitte die Regelungen aus der Zusammenstellung "FAQ Corona-Krise und Wirtschaft" (Seite 4 ff.):

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/03/2021_03_11_positivliste.pdf

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 31.03.2021

Neustarthilfe

FAQs ergänzt
Die FAQs zur Neustarthilfe wurden um den Punkt "Antragstellung für Kapitalgesellschaften mit mehreren Personen" ergänzt:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html?etcc_med=Push

Geänderte Schwellenwerte für Geschäftsöffnungen ab 12.04.

Geschäfte: Schwellenwerte für Öffnungen werden angehoben
Leider ist mir im letzten Newsletter ein Lapsus passiert. Bei den Voraussetzungen für "click & meet" fehlt in der Auflistung ein elementarer Punkt, nämlich der Nachweis eines negativen Testergebnisses. Danke an unsere aufmerksamen Leser für den Hinweis! Nachfolgend deshalb noch einmal die komplette Meldung:

Der § 12 Satz 7 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde neu gefasst. Ab 12.04. gilt folgendes:

 In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt, dürfen ab 12.04. Ladengeschäfte mit Kundenverkehr öffnen. Voraussetzungen:

  • Abstand zwischen den Kunden mindestens 1.50 Meter,
  • max. ein Kunde je 10 qm (ab 800 qm 20 qm für jeden weiteren       Kunden),
  • FFP-2-Maske auf dem gesamten Verkaufsgelände incl.                   Parkplätzen,
  • Schutz- und Hygienekonzept.

Bisher durften Geschäfte nur öffnen bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50.
 In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 und 200 liegt, dürfen ab 12.04. Ladengeschäfte für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung ("click & meet") für einen fest begrenzten Zeitraum öffnen. Weitere Voraussetzungen:

  • Vorlage des Nachweises über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest oder Selbsttest in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis
  • Abstand zwischen den Kunden mindestens 1.50 Meter,
  • max. ein Kunde je 40 qm,
  • FFP-2-Maske auf dem gesamten Verkaufsgelände incl. Parkplätzen,
  • Erheben der Kontaktdaten der Kunden,
  • Schutz- und Hygienekonzept.
Bisher lag die Obergrenze bei einer 7-Tages-Inzidenz von 100.
Lebensmittelhandel, Apotheken, Buchhandlungen usw. dürfen wie bisher unabhängig vom Inzidenzwert öffnen.

Hier kommen Sie zu den Änderungen der 12. Infesktionsschutzmaßnahmenverordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-224

Tests in Unternehmen

Webinare, Erklärvideos, Schulungen & mehr
Wir haben unsere Informationen rund um das Thema "Coronatests in Unternehmen" komplett überarbeitet und übersichtlich auf einer neuen Seite gebündelt.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-tests-in-unternehmen-5075728

 Hier sind alle wichtigen Informationen

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 29.03.2021

Geänderte Schwellenwerte für Geschäftsöffnungen ab 12.04.

Geschäfte: Schwellenwerte für Öffnungen werden angehoben
§ 12 Satz 7 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde neu gefasst. Ab 12.04. gilt folgendes:

 In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt, dürfen ab 12.04. Ladengeschäfte mit Kundenverkehr öffnen

  • Abstand zwischen den Kunden mindestens 1.50 Meter,
  • max. ein Kunde je 10 qm (ab 800 qm 20 qm für jeden weiteren Kunden),
  • FFP-2-Maske auf dem gesamten Verkaufsgelände incl. Parkplätzen).

Bisher durften Geschäfte nur öffnen bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50.
 In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 und 200 liegt, dürfen ab 12.04. Ladengeschäfte für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung ("click & meet") öffnen

  • Abstand zwischen den Kunden mindestens 1.50 Meter,
  • max. ein Kunde je 40 qm,
  • FFP-2-Maske auf dem gesamten Verkaufsgelände incl. Parkplätzen,
  • Erheben der Kontaktdaten der Kunden).
Bisher lag die Obergrenze bei einer 7-Tages-Inzidenz von 100.
Lebensmittelhandel, Apotheken, Buchhandlungen usw. dürfen wie bisher unabhängig vom Inzidenzwert öffnen.

Hier kommen Sie zu den Änderungen der 12. Infesktionsschutzmaßnahmenverordnung:


https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-224/


Jahresabschlüsse

Aufschiebung von Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass Ordnungsgeldverfahren gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2019 am 31.12.2020 geendet hat, erst nach den Osterfeiertagen eingeleitet werden:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/weitere-unterstuetzungsmassnahmen-4951906#titleInText8


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 18.03.2021

November- und Dezemberhilfe

Verbesserungen für angeschlossene Gastronomiebetriebe
Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt.

Bitte beachten Sie die Antragsfrist bei der November- und Dezemberhilfe: 30.04.2021.

Weitere Infos hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/novemberhilfe-4951614#titleInText5

Überbrückungshilfe II

Antragsfrist läuft aus
Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II am 31.03.2021 ausläuft. Mehr zur Überbrückungshilfe II hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-neustarthilfe-4951750#titleInText4

 
Erneut gefälschte Antragsformulare für Corona-Hilfen

Das Bayerische Landeskriminalamt warnt erneut vor betrügerischen E-Mails mit angeblichen Antragsformularen auf Corona-Überbrückungshilfen. Die Absender dieser sogenannten Phishing-Mails gäben sich als Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland aus und versuchten, mit den gefälschten Formularen an die Daten von Unternehmen zu gelangen.

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-neustarthilfe-4951750

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

 Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wurde verlängert und vor allem auch weiterentwickelt. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/aus-und-weiterbildung-4951876

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 07.03.2021

Inzidenzabhängige Regelungen: Welche Gebietseinheit wird welcher Kategorie zugerechnet?

Ab Montag gelten in Bayern für alle Landkreise und kreisfreien Städte inzidenzabhängige Regelungen. Diese legen fest, ob und welche Art von Öffnung in den jeweiligen Regionen möglich ist:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-173/

Die Aufstellung wurde extra kompliziert gestaltet, aufgelistet sind dort die Regionen, wo der Wert über 100 bzw. unter 50/35 liegt. In allen Regionen, die in dieser Zusammenstellung nicht genannt sind, liegt der Wert demnach zwischen 50 und 100.

Das heißt für den 08.03.2021:

Inzidenzwert unter 35:
-

Inzidenzwert unter 50:
Stadt Bamberg
Lkr. Bamberg

Inzidenzwert über 50 und unter 100:
Stadt Bayreuth
Stadt Coburg
Lkr. Coburg
Lkr. Forchheim
Lkr. Lichtenfels

Inzidenzwert über 100:
Lkr. Bayreuth
Lkr. Hof
Stadt Hof
Lkr. Kronach
Lkr. Kulmbach
Lkr. Wunsiedel

Wer darf nun unter welchen Voraussetzungen neu öffnen?

Was bedeutet ein Inzidenzwert von unter 50 bzw. zwischen 50 und 100 für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-12

Was bedeutet ein Inzidenzwert von unter 50 bzw. zwischen 50 und 100 für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-23

 Was bedeutet ein Inzidenzwert von unter 50 bzw. zwischen 50 und 100 für die Sportausübung?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-10

In Regionen, wo der Inzidenzwert über 100 liegt, dürfen nur Buchhandlungen und Fluigschulen erstnals öffnen.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit etwa ein Einzelhandelsgeschäft öffnen darf?

Ab dem 08.03. 2021 erfolgen - so das Ergebnis des jüngsten Corona-Gipfels - weitere zaghafte Öffnungen. Liegt der Inzidenzwert bei weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, dürfen etwa Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen (1 Kunde je 10 qm / ab dem 801. Quadratmeter 1 Kunde je 20 qm). Liegt der Wert über 50, aber niedriger als 100, dann ist Terminshopping möglich (1 Kunde je 40 qm mit festem Termin).

Wo gelten diese inzidenzabhängigen Regelungen sonst noch?
Ähnliche Abstufungen gibt es auch bei Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten, Denkmälern sowie beim Sport. Einen Überblick gibt Ihnen diese Grafik:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480


Die Details finden Sie außerdem im Beschluss des Corina-Gipfeltreffens vom 03.03.2021 auf Seite 7 unter Punkt 6:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1

 Wann sind die Voraussetzungen für eine Öffnung gegeben?
Unklar war bisher, wann "eine stabile 7-Tage-Inzidenz" erreicht ist und wer feststellt, dass sie erreicht ist. Dies wurde nun mit der Veröffentlichung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 05.03.2021 um 22:50 Uhr definiert:

Wer legt wann die Inzidenzeinstufung für den 08.03.2021 fest?
In einer ersten Stufe legt das bayerische Gesundheitsministerium am 07.03.2021 für alle Landkreise und kreisfreien Städte die für diese maßgebliche Inzidenzeinstufung fest.

Wie verläuft das weitere Prozedere?
Die weiteren Festlegungen erfolgen dann durch die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden. Wird ein Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen hintereinander über- oder unterschritten, hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde dies unverzüglich amtlich bekanntzumachen. Die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen gelten dann ab dem zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzung, frühestens am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung. In der Bekanntmachung ist der erste Geltungstag anzugeben.

Die können Sie auch in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter §3 nachlesen:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171

Die Begründung zur 12. Infesktionsschutzmaßnahmenverordung können Sie hier nachlesen:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-172

Welche Auflagen sind zu beachten?
Voraussetzung für die Öffnungen finden Sie
für Handels- und Dienstleistungsbetriebe unter §12,
für Kulturstätten unter §23,
für Sport unter §10.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171

 Dürfen Tattoo-Studios, Massagepraxen usw. öffnen?
Auch das ist unter §12 geregelt. Dort heißt es unter Absatz 2, Satz 1 "Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind untersagt. 2Abweichend von Satz 1 und von Abs. 1 Satz 1 dürfen die Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden."

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 01.03.2021

November- und Dezemberhilfe

Ab sofort Antragstellung für großvolumige Wirtschaftshilfen möglich
In einer Pressemitteilung weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie darauf hin, dass ab sofort bei der November- und der Dezemberhilfe auch die Antragstellung für großvolumige Wirtschaftshilfen ab 2 Mio. Euro möglich ist:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210227-corona-wirtschaftshilfen-jetzt-auch-grossvolumige-wirtschaftshilfen-moeglich.html?view=renderNewsletterHtml

Lockdown: Wer darf öffnen?

Gibt es hier noch kurzfristige Updates?
Gegenüber Freitag gibt es noch einige Feinjustierungen: Deshalb eine Gesamtübersicht, wer ab 01.03.2021 neu öffnen darf:

  • Baumärkte
  • Baunaher Großhandel
  • Blumenfachgeschäfte
  • Fliesen-, Farben-, Eisenwarenhändler
  • Friseurdienstleistungen
  • Fußpflege (auch nicht-medizinische)
  • Gartenmärkte
  • Gärtnereien
  • Haarentfernung
  • Handpflege (auch nicht-medizinische)
  • Handwerkerleistungen beim Kunden bzw. außerhalb eines Ladengeschäftes (Ausnahme: Körpernahe Dienstleistungen weiterhin unzulässig)
  • Kosmetikbetriebe
  • Nagelpflege (auch nicht-medizinische)
  • Pflanzen und Blumen auf Wochen- und Bauernmärkten
  • Spezialbaumärkte, also insbesondere Baustofffachmärkte, Fliesenfachmärkte, Sanitärfachmärkte)
Die komplette Liste finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText0

Welche Geschäfte und Dienstleistungen dürfen öffnen?

In der Zusammenstellung "FAQ Corona-Krise und Wirtschaft" des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) finden Sie eine Übersicht darüber, welche Geschäfte und Dienstleistungen öffnen dürfen:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/02/20210225_positivliste.pdf

Welche Zugangsregelungen sind bei Geschäften und Dienstleistungen zu beachten, die wieder eröffnen dürfen?

 Welche Zugangsberechtigungen bei der Wiedereröffnung von Geschäften oder Friseurbetrieben zu beachten ist, hat das Bayerische Wirtschaftsministerium zusammengestellt:

https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5052644/4f25bb3340d7dedbd4a9ff519fe2fb09/zugangsregelungen-friseure-und-andere-landegeschaefte-data.pdf

Was gilt für die Öffnung körpernaher Dienstleistungen?

Hier finden Sie die Sprachregelung des StMGP dazu:
Ab 01.03.21 wird im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die Öffnung der nichtmedizinischen Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege ermöglicht.

Nagelstudios, Kosmetikbetriebe und Fußpfleger dürfen also ihr gesamtes Leistungsspektrum wieder anbieten, da ihre Dienstleistungen überwiegend hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind.

Tätowierstudios, Piercingstudios und (Wellness-)Massagesalons sind weiterhin geschlossen zu halten, da ihre körpernahen Dienstleistungen nicht hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind. Bordellbetriebe und Prostitutionsstätten sind weiterhin nach § 11 Abs. 6 der 11. BayIfSMV geschlossen. Die Öffnung von Solarien ist nach § 12 Abs. 1 der 11. BayIfSMV untersagt, da es sich um ein Ladengeschäft mit Kundenverkehr handelt, dem die Öffnung auch für einen Dienstleistungsbetrieb untersagt ist.

Was gilt für den Baustoffgroßhandel?

Die Ausstellungen des Baustoffgroßhandel gelten gemäß einer zusätzlichen "Sprachregelung" des StMGP als Spezialbaumärkte und dürfen ab 01.03. damit auch für Endkunden öffnen. Ob dies auch für die Ausstellungen der Bauhandwerker gilt, ist gerade in Klärung.
 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 22.02.2021

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wird als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt. Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen - Phase 3. Die dritte Phase (Überbrückungshilfe III) umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Anträge für die dritte Phase können bis 31. August 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen unter: https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText1


Aussetzen des Sonn- und Feiertagsfahrverbots

Zur Eindämmung des Coronavirus ist zu erwarten, dass bestimmte Waren in stärkerem Maße als gewöhnlich nachgefragt werden. Hierzu sind effiziente Lieferketten erforderlich. Um die Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und die Wirtschaft wichtigen Waren und Güter zu garantieren, sind effiziente Lieferketten aufrechtzuerhalten und zu verstärken. Dies kann durch ein vorübergehendes Aussetzen des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wirksam unterstützt werden. Die Gültigkeit ist bis 28. Februar 2021 festgelegt, um vor allem die vor dem Hintergrund der seit 14. Februar 2021 verschärften Einreiseregeln aus Virusvarianten-Gebieten und der damit einhergehenden Grenzabfertigungsverzögerungen zu befürchtenden Unterbrechungen der Lieferketten an den in Bayern gelegenen Bundesaußengrenzen zu vermeiden. Näheres regelt die Allgemeinverfügung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung im Freistaat Bayern zur Aufrechterhaltung effizienter Lieferketten vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Weitere Informationen unter: https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/sonstiges-zu-corona/transport-und-logistik-4763228

Öffnung Fußpflegepraxen, Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden

In Bayern sollen nächste Woche neben Friseuren auch Fußpflegepraxen öffnen dürfen. Zudem sollen Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden wieder ihre Waren verkaufen dürfen. "Weil es handelt sich hier um verderbliche Ware", erläuterte Ministerpräsident Markus Söder. "Sonst wird dieses ganze Blumengeschäft nur in Discountern stattfinden, und dann würden die Discounter überrannt." Daher mache hier eine Anpassung Sinn. Weitere Informationen in einem kommenden Newsletter.

Bürgschaften

Richtlinie zur Übernahme von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft
(letztes Update: 18.02.2021)
Hier finden Sie die Richtlinie für die Übernahme von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten, rückwirkend gültig ab 01.01.2021.
Weitere Informationen unter: https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/kredite-und-beteiligungen-4951902#titleInText1

Corona-Hilfen: Auszahlungsstatistik

Im nachfolgenden Link finden Sie eine Übersicht, welche Geldmittel bisher in welchem Programm an die Unternehmen geflossen sind (Stand: 15.02.2021)
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5039458/df5bca560a46d5f8adf733dfc7461e4a/corona-wirtschaftshilfen-ihk-statistik-data.pdf

Überblick Corona-Hilfen

Welche Hilfen gibt es für wen?
Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I, II und III, Neustarthilfe… eine aktualisierte Übersicht des BIHK zu den verschiedenen Wirtschaftshilfen finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5038410/be510da405751fd37b58edfae8ce7b06/wirtschaftshilfen-ihk-uebersicht-data.pdf


Aussetzung Insolvenzantragspflicht

Bis wann wird die Aussetzung verlängert?
Bisher galt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 (zuletzt verlängert bis zum 31.01.2021), wenn für das Unternehmen ein Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (sog. November- und Dezemberhilfen) besteht. Diese Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde mit Zustimmung des Bundesrates am 12.02.2021 bis zum 30.04.2021 verlängert. Mehr Infos:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/aussetzung-insolvenzantragspflicht-verlaengert-4882904

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 16.02.2021

Überbrückungshilfe III: Neustarthilfe

Wer kann die Neustarthilfe wo beantragen?
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird, maximal aber 7.500 Euro, und wird einmalig ausgezahlt.

Die soloselbständige Person darf die als Vorschuss gewährte Neustarthilfe in voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen hat. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist die Neustarthilfe (anteilig) bis zum 30. Juni 2022 zurückzuzahlen.

Zur Antragstellung wird ein Elster-Zertifikat benötigt.


Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html


Hier kommen Sie zu den FAQ:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe.html


Hier können Sie den Antrag stellen:
http://ihkofr.de/neustartcorona


Lockdown: Wer darf öffnen?
Wie schon unmittelbar nach der letzten Kabinettssitzung kommuniziert, dürfen einige wenige weitere Betriebe öffnen. Die Liste ist marginal länger geworden:

  • Fahrschulen (ab 22.02.2021)
  • Friseure (ab 01.03.2021)
  • Hundesalons: Bring und Holdienste, also eine Art "Click &               Collect" für Hunde (seit 13.02.)
  • Pfandleihhäuser (seit 15.02.2021)
Außerdem wurde definiert, ab wann eine nicht erlaubte Sortimentserweiterung bei geöffneten Geschäften vorliegt. Die Infos im Detail hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText1

Die Änderungen der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Sie hier nachlesen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText0




 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 11.02.2021

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz

Welche Entlastungen sieht der Entwurf vor?
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie am 09.02.2021 den Entwurf für ein Drittes Corona-Steuerhilfegesetz in den Bundestag eingebracht. Grundlage des Entwurfs sind die am 03.02.2021 im Koalitionsausschuss vereinbarten Steuerentlastungen.

Der Gesetzesentwurf sieht zur Entlastung der Unternehmen insbesondere folgende Regelungen vor:

  • Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. bei Zusammenveranlagung auf 20 Mio. Euro

  • Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf Speisen in der Gastronomie über den 30.06.2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022

  • Es handelt sich wie bereits ausgeführt noch um einen Gesetzesentwurf. Über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie informieren.
Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/corona-steuerhilfegesetz-4825974

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 05.02.2021

Sondervorauszahlungen Umsatzsteuer

Umsatzsteuervorauszahlung:
Wer kann eine Herabsetzung bzw. Erstattung beantragen?
Unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können noch bis zum 31. Marz 2021 die Herabsetzung bzw. Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen für 2020 und 2021 beantragen. Vertiefende Hinweise, sowie eine Übersicht der aktuellen Steuererleichterungen in Bayern finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/steuererleichterungen-waehrend-der-corona-pandemie-4762174

Beihilferahmen Corona-Hilfen

Gibt es Ausweitungen beim Beihilferahmen für Corona-Hilfen?
Die Europäische Kommission hat ihren sogenannten "Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen" während der Corona-Pandemie erneut verlängert und erweitert. Insbesondere wurden die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht. Mehr Informationen hier:
https://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/alle/2021/sv/coronavirus-eu-kommission-verlaengert-und-erweitert-beihilferahmen-fuer-corona-hilfen-der-mitgliedsta/

Ist auch Überbrückungshilfe II ohne Verlustrechnung möglich?
Die Erweiterung der beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen (s.o.) auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen (zuvor 800.000 Euro) schafft zusätzlichen Spielraum für die Unternehmen. Unternehmen können rückwirkend bei der Schlussabrechnung wählen, auf welchen beihilferechtlichen Rahmen sie ihre Anträge stützen, Das kann dazu führen, dass für einige Unternehmen Überbrückungshilfe auch ohne Verlustrechnung möglich sein wird. Mehr Infos:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210202-erweiterter-eu-hilferahmen-schafft-zusaetzliche-flexibilitaet-bei-ueberbrueckungshilfe-II.html

Sind diese Änderungen in den FAQs zu den Beihilferegelungen berücksichtigt?
Ja, die FAQs wurden aktualisiert. Alle Änderungen sind in kursiver Schrift dargestellt:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilferecht/faq-liste-beihilferecht.html

Weitere relevante Aspekte zu den Beihilferegelungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/beihilferegelungen-corona-hilfen-5007946


Richtlinien für Coronahilfen angepasst

Was hat sich geändert?
Die Richtlinien für die November-, Dezember- und Überbrückungshilfe II wurden geändert. Wir haben Ihnen deshalb die Lesefassungen der Richtlinien und die Änderungen übersichtlich zusammengestellt. Bei der November- und der Dezemberhilfe wurde geändert, dass Unternehmen, die sich bereits am 31.12.2019 in Schieflage befanden, nicht antragsberechtigt sind. Bei allen Hilfen wurden die Laufzeiten verlängert, wie bereits vor drei Wochen in unserem Newsletter kommuniziert. In der Änderung der Richtlinie für die Überbrückungshilfe II wurden außerdem maximale Leistungsdauer und Höchstbeiträge angepasst sowie die Begriffe "Kleinunternehmen" und "Kleinstunternehmen" definiert. Änderungen und Lesefassungen finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText1

Was ist das Sozialschutz-Paket?

Das Sozialschutz-Paket ist ein neues Gesetz, das den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert. Das Gesetz ergänzt auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II. Dadurch können Sie (auch wenn Sie gar nicht arbeitsuchend sind) finanziell unterstützt werden – und zwar so, wie es die Corona-Krise erfordert: schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich. https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung-arbeitslosengeld-2


Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Bis wann gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht?
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis 30.04.2021 verlängert, so die Bundesregierung. Der formale Beschluss dazu steht noch aus. Diese Verlängerung betrifft weiterhin ausschließlich die Schuldner, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Wir informieren Sie, wenn die Aussetzung tatsächlich beschlossen ist. Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/aussetzung-insolvenzantragspflicht-verlaengert-4882904

 
Hilfe für kurzfristig Beschäftigte in den darstellenden Künsten

Welche Hilfen gibt es für kurzfristig Beschäftigte der darstellenden Künste?
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wurde ein zusätzliches Modul für den Kulturbereich geschaffen. Weitere Infos hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210205-kurz-befristet-beschaeftigte-in-den-darstellenden-kuensten-bekommen-neustarthilfe.html


Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts

Welche Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden in der Kabinettssitzung vom 02.02.2021 beschlossen?
Diesmal ging es um die Verlängerung der Kostenübernahme für "Schulbusverstärker" bis zum Ende des Schuljahres. So soll die Zahl der Kinder pro Schulbus reduziert werden. Eine Entscheidung über die tatsächliche Bestellung fällt die jeweilige Kommune vor Ort. Details hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText3

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 29.01.2021

Hilfen für Unternehmer

Corona-Hilfen: Durchblick verloren?
Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I, II und III, Neustarthilfe für Soloselbständige… Sie haben irgendwann den Durchblick verloren? Wenn es Ihnen ein Trost ist: Damit sind Sie mit Sicherheit nicht allein! Wir hoffen, unser Videoclip mit Thomas Zapf, dem Leiter des IHK-Krisenmanagements, zu den verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen bringt etwas Licht ins Dunkel:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 22.01.2021

Überbrückungshilfe III

Der Bund hat eine zentrale Forderung der IHK-Organisation aufgegriffen und die Überbrückungshilfe III vereinfacht und erweitert. Es gibt neue Kriterien, neue Fristen und neue Höchstgrenzen, auch eine schnellere Auszahlung wurde zugesagt. U.a. werden weitere Kostenpositionen anerkannt, insbesondere Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Waren.

Aktuell gilt es, die EU-beihilferechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Die Bundesregierung hat angekündigt, sich bei der EU-Kommission für eine Anhebung der Obergrenzen im "Temporary Framework" einzusetzen.

Antragstellung soll ab Februar möglich sein, auch die Abschlagszahlungen sollen noch im Februar erfolgen, die reguläre Auszahlung ist dann für März 2021 geplant. Mehr Details im Überblick:

https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/bund-vereinfacht-und-erweitert-ueberbrueckungshilfe-iii--35298



Coronahilfe

Wie berechnet man die ungedeckten Fixkosten bei den Corona-Hilfen?
Der DIHK hat ein Schema entwickelt zur Berechnung der ungedeckten Fixkosten bei der Überbrückungshilfe II und III, der November- und der Dezemberhilfe. Dieses finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5012430/2a1e23be39a0556f55c40f1b7a89ec50/schema-berechnung-ungedeckte-fixkosten-data.pdf


Kurzarbeit

Welche Auswirkungen hat Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer?
Viele Unternehmen haben Kurzarbeit angemeldet. Welche Auswirkungen hat das auf den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer und was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten? Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Jahreswechsel ihre "Fachliche Weisung zur Notwendigkeit der Einbringung von Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit" verschärft. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/kurzarbeit-arbeitnehmerueberlassung-grundsicherung-4951878#titleInText9


Insolvenzantragspflicht

Wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert?
Am 19.01.2021 haben Bund und Länder beschlossen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den Januar 2021 hinaus bis zum 30.04.2021 zu verlängern. Voraussetzung ist weiterhin, dass ein Anspruch auf finanzielle Hilfen besteht und rechtzeitig ein entsprechender, aussichtsreicher Antrag gestellt wurde. Im Detail stehen die Voraussetzungen noch nicht fest und müssen noch gesetzlich umgesetzt werden.Erste Infos hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/insolvenzaussetzungsgesetz-1781394


Corona-Arbeitsschutzverordnung

Was haben Arbeitgeber im Zusammenhang mit der neuen Verordnung zu beachten?
Ziel ist es, das Infektionsrisiko weiter zu senken. Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeiter*innen deshalb - wo keine zwingenden betriebsinternen Gründe entgegenstehen - Homeoffice anbieten. Auch gibt es Vorgaben zur Zusammenarbeit im Unternehmen selbst. Außerdem sind den Mitarbeitern medizinische Schutzmasken zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText6


11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Was hat sich geändert?
Die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf die Durchführung von Gottesdiensten, Besuche in Kliniken, Altenheimen usw., Wechselunterricht für Abiturienten und die Abholung von Büchern und Medien in Bibliotheken. Die Änderungen incl. Begründungen finden Sie
hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText0

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 21.01.2021

Lockdown
Der bis zum 21.01. vorgesehene Lockdown mit allen beschlossenen Maßnahmen wird bis zum 14.02. verlängert.

Kinderbetreuung
Schulen bleiben bis zum 14.02. grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Bei Kindertagesstätten wird analog verfahren.

Arbeiten im Homeoffice
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden muss, sofern die Tätigkeiten es zulassen.

Umsetzung von Arbeitsschutzstandards in Unternehmen
Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19- Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter
Bestimmte digitale Wirtschaftsgüter werden rückwirkend zum 01.01.2021 abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhandware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Homeoffice arbeiten.

Lokale und regionale Maßnahmen
Länder oder Landkreise, die eine 7-Tages-Inzidenz absehbar bis zum 15.02. nicht unter einen Inzidenzwert von 50 kommen, können weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, um

Ausweitung Überbrückungshilfe III

  • Die Überbrückungshilfe III wird ausgeweitet.
  • Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt.
  • Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.
  • Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen       Höchstsätze ein.
  • Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben.
  • Die Auszahlungen sollen so schnell wie möglich realisiert werden.
  • Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Februar erfolgen.
  • Die Fachverfahren werden so frühzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen im März erfolgen werden.
  • Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher
    Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

Wie ist das Thema "Homeoffice" in der Verordnung geregelt?

In der gestrigen Sitzung von Bundeskanzlerin und Länderchefs wurde u.a. festgeschrieben, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Homeoffice anzubieten und dass Arbeitnehmer dieses Angebot annehmen sollen, soweit sie können. Wir haben zur neuen Corona-Atbeitsschutzverordnung erste Informationen für Sie zusammengestellt:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText6

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 19.01.2021

Corona-Unternehmenshilfen

Welche Beihilferegelungen usw. gibt es bei den Corona-Unternehmenshilfen zu beachten?

"Kleinbeihilfen", "De-minimis-Reglungen", "Bundesregelungen zur Fixkostenhilfe" - für viele von uns böhmische Dörfer. In seinen "Themen der Woche" versucht der DIHK, Licht ins Dunkel zu bringen. Hier geht es zu den "Themen der Woche":

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/corona-hilfen-allgemein-5007946


November- und Dezemberhilfe

Was hat sich bei der Verordnung zur "Dezemberhilfe" geändert?

Neu eingeführt wurde die "Dezemberhilfe plus". Zusammen mit der "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" und der De-minimis-Verordnung sind mit der "Dezemberhilfe plus" Förderbeträge bis zu 4 Mio. Euro möglich. Die Antragsteller müssen u.a. im beihilfefähigen Zeitraum Umsatzeinbußen von mindestens 30% im Vergleich zum Vorjahresmonat erlitten haben. Details entnehmen Sie bitte der geänderten Richtlinie:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-40


Was hat sich bei der Verordnung zur "Novemberhilfe" geändert?
Analog zur "Dezemberhilfe Plus" gibt es nun auch eine "Novemberhilfe Plus". Hier kommen Sie zur geänderten Richtlinie:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-39

Unterstützung von Eltern

Wer hat wann Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Für 2021 wird die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, verdoppelt. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinderkrankengeld-wird-ausgeweitet/164738

 
Weitere Informationen für die Unterstützung von Eltern mit Kindern haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/weitere-unterstuetzungsmassnahmen-4951906#titleInText14

Welche Änderungen gibt es?

Das Gesundheitsministerium hat die Zusammenstellung "FAQ Corona-Krise und Wirtschaft" aktualisiert. Folgende Änderungen gibt es gegenüber der bisherigen Version:

  • Click & Collect: Maskenpflicht,
  • Click & Collect: Was nicht erlaubt ist,
  • Click & Collect: Vorgaben für Dienstleistungsunternehmen,
  • Click & Collect: Einzelberatungen,
  • Click & Collect: Besichtigung von Ausstellungen,
  • Click & Collect: Auch bei Mischbetrieben, die nicht öffnen dürfen, darf die Abholung nur an einem Abholschalter unmittelbar am Eingang oder ganz außerhalb erfolgen,
  • E-Zigaretten-Fachgeschäfte: dürfen öffnen,
  • Hausbesuche von Dienstleistern, die vom Unterrichtsverbot betroffen sind.
Die ausführlichen Informationen zu den oben genannten Punkten finden Sie auf unserer Homepage: https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480#titleInText0

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV)

Wer muss im Einzelhandel bzw. bei click & collect welche Maske tragen?

Leider wurden in Pressekonferenzen und -mitteilungen z.T. widersprüchliche Informationen zum Tragen von FFP2-Masken in Unternehmen kommuniziert, die in der jüngsten Aktualisierung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung richtig gestellt wurden: In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht (auch jew. bei click & collect); soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal (§ 12 IfSMV).

Wo finde ich eine Lesefassung der jüngsten Aktualisierung der 11. IfSMV?

Die 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde zwischenzeitlich bereits mehrfach aktualisiert. Gerade für Nicht-Juristen wird es schnell zur Qual, wenn man Aktualisierungen und Ursprungsfassung nebeneinanderlegen muss. Die Lesefassung enthält die Ursprungsfassung der Verordnung mit allen Modifikationen. Bitte beachten Sie: Die Lesefassung erleichtert zwar die Lesbarkeit, ist aber nicht rechtsverbindlich.

Was hat sich in der 11. IfSMV geändert?

Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die FFP2-Maskenpflicht (§ 1 Abs. 2, § 8 und § 12) sowie die Abholung von Waren bei click & collect (§ 12 Abs. 1 Satz 6).

Die Lesefassung, die Änderungen und die Begründung der Änderungen finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText0

FFP2 & more

Welche Produzenten aus der Region stellen Produkte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie her?

Wenn Sie auf der Suche nach Herstellern oder Vertreibern von FFP2-Masken, Hygieneschutzwänden, Desinfektionsmitteln usw. sind, hilft Ihnen unsere noch umfangreicher gewordene Herstellerliste sicher weiter:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hersteller-von-produkten-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie-4778636

Wenn Sie in die Liste aufgenommen werden wollen, verwenden Sie bitte unser Aufnahmeformular:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/produzentenliste-desinfektionsmittel-schutzkleidung-atemschutz-4743942

Plakate und Infografiken

Wie weise ich meine Kunden auf die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken hin?

Wir haben zwei Plakate zum Ausdrucken in unsere Sammlung aufgenommen mit dem Inhalt "Zutritt nur mit FFP2-Maske". In einer Vorlage können Sie auch die maximale Kundenzahl mit angeben:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText14


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 15.01.2021

Corona-Hilfen

Antragsfristen verlängert

Die Antragsfristen für die November- und die Dezemberhilfe wurden ebenso verlängert wie für die Überbrückungshilfe II. Die neuen Antragsfristen:
# Überbrückungshilfe II: 31.03.2021
# Novemberhilfe: 30.04.2021
# Dezemberhilfe: 30.04.2021

Weitere Informationen zu den Hilfen finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen

Novemberhilfe

Auszahlung der Novemberhilfe

Seit 13.01.2021 wird die Novemberhilfe ausbezahlt. Nachdem die benötigte Software vom Bund ausgeliefert wurde, arbeiten über 100 Mitarbeiter der IHK für München und Oberbayern die eingegangenen Einträge ab. Anträge können noch bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

Maskenpflicht

FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im ÖPNV

Bitte beachten Sie, dass sich die ab 18.01.2021 geltende Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV und im Einzelhandel auch auf einen Einkauf per click & collect bezieht. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für Personen ab 15 Jahren. Für die Maskenpflicht gibt es außerdem eine Kulanzwoche, Strafen für Verstöße gibt es erst ab dem 25.01.2021. Weitere Infos (Bericht aus der Kabinettssitzung):
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText2


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 11.01.2021

Einhaltung der 15 Kilometer-Regel

Für Einwohner kreisfreier Städte und Landkreise mit 200 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind touristische Tagesausflüge untersagt, wenn diese 15 oder mehr Kilometer über die Gemeindegrenze hinausgehen.

Dabei gilt die Entfernung ab der Gemeindegrenze. Das Nürnberger Start-Up canvayo hat dafür ein kostenloses Tool entwickelt, das den 15 Kilometer-Radius ab Gemeindegrenze in einer Karte darstellt. Einfach den Namen der Kommune eingeben und der entsprechende Radius wird angezeigt. Hier kommen Sie zum Tool:
https://www.canvayo.com/corona-15-km-rechner

Sonstige Hilfen

Verlängerung: Zinslose Stundung von Steuerforderungen
Das Bundesministerium der Finanzen möchte unbillige Härten bei der Steuererhebung gegenüber besonders betroffenen Unternehmen vermeiden. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. Details finden Sie hier unter Punkt 1:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/steuererleichterungen-waehrend-der-corona-pandemie-4762174


Aussetzung Insolvenzantragspflicht

Wenn ein Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme besteht, wird die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist bis zum 31.01.2021 verlängert. Weitere Details hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/aussetzung-insolvenzantragspflicht-verlaengert-4882904

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft

Wer darf öffnen, wer muss schließen? ("Positivliste")
Anbei die aktualisierte Liste (Stand 10.01.2021) der Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe usw., die ab 11.01.2021 öffnen dürfen.

Wie in unserem Newsletter am 06.01.2021 kommuniziert, ist die wesentliche Änderung, dass Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Click & Collect anbieten dürfen. Außerdem sind Pass- und Bewerbungsfotos durch Fotografen zulässig und Probefahrten von Kfz (Vgl. Punkt 5) erlaubt.

Da die aktuelle Liste auf der Homepage des Gesundheitsministeriums noch nicht veröffentlicht ist, finden Sie die Liste als pdf hier.

 Click & collect: Voraussetzungen

  • FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Personal.
  • Im Schutz- und Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden.
  • Die Bereitstellung von Waren zur Abholung darf nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts stattfinden.
  • Die Verkaufsräume als solche dürfen nicht für die abholende Kundschaft geöffnet werden.
Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Änderung der Verordnung enthält u.a. folgende rechtlichen Regelungen, die wir bereits mit dem Newsletter vom 08.01. kommuniziert haben:
§ 4 Abs. 1 (1): Treffen mit Personan aus anderen Hausständen,
§ 12 Abs. 1: Click & collect,
§ 13 Abs. 3 (3): Betriebskantinen,
§ 18: Schulschließungen,
§ 25: 15 Kilometer-Regel.

Die Änderungen finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-5/

Begründungen zur Änderung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-6/

Überbrückungshilfe & Co.

Überblick
Um Ihnen den Durchblick zu vereinfachen, finden sie auf unserer Homepage neben der DIHK-Schnellübersicht (umfangreicher) nun auch eine Schnellübersicht von ECOVIS (übersichtlicher). Außerdem haben wir für Sie die Laufzeiten und Fristen für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfe zusammengestellt. Diese Infos finden Sie alle hier, gleich ganz oben auf der Seite:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen

Kurzarbeitergeld: Sonderregelung verlängert
Die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Alle Infos finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/kurzarbeitergeld-4736216

Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht. Das Programm wurde vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie um ein Jahr bis zum 31.12.2021 verlängert. Hier finden Sie alle Infos, auch zur aktuellen Situation:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/bundesprogramm-bildungspraemie-um-ein-jahr-verlaengert-4878184

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 06.01.2021

Neue Einschränkungen, aber auch Lockerungen: Ein Überblick

Lockdown verlängert
Erwartungsgemäß wird der Lockdown über den 10.01. verlängert und zwar bis zum 31.01.2021. Fast alle bisher gültigen Beschlüsse bleiben auch weiterhin gültig, Änderungen fassen wir Ihnen nachstehend zusammen.

Öffnung / Schließung von Unternehmen
Das bedeutet, Unternehmen, die bisher nicht öffnen dürfen bleiben auch weiterhin geschlossen. Hier noch einmal die Übersicht dazu:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/2020122_positivliste_final.pdf


Click & collect bzw. call & collect (Abholservice)
Beachten Sie aber bitte, dass es eine wichtige Änderung gibt, für die die IHK-Organisation und der Handelsverband Bayern gemeinsam gekämpft haben: Kunden dürfen nun ab 11.01.2021 Waren, die sie telefonisch, per E-Mail, via Homepage und auf anderen Wegen bestellt haben, VOR dem Geschäft abholen. Voraussetzung ist die strikte Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten, vor allem gestaffelte Zeitfenster (also Terminvereinbarung für die Abholung) und die umfassende Verwendung von FFP2-Masken.

Dieser Abholservice ist sicherlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber zumindest ist in Bayern jetzt das möglich, was auch in den meisten anderen Bundesländern bereits in den vergangenen Wochen möglich war.

Oberfränkische Produzenten von FFP2-Masken:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hersteller-von-produkten-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie-4778636


Homeoffice bzw. Mobile Office
Die bayerische Staatsregierung appelliert an alle Arbeitgeber, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Verschiedene Hinweise und Tipps finden Sie hier unter "Coronavirus und Homeoffice":

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/coronakrise-4744738


Betriebskantinen werden geschlossen
Wo immer es die Arbeitsabläufe zulassen, werden Betriebskantinen geschlossen. Zulässig bleibt die Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke. Kein Verzehr vor Ort!

Weitere Beschränkungen bei hohem Neuinzidenz-Wert
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird der Bewegungsradius auf 15 km eingeschränkt. Triftige Gründe, wie Arbeiten und - entgegen den ersten Planungen - auch Einkaufen, sind jenseits der 15 km-Grenze möglich (Berechnung der 15 km ab der jeweiligen Gemeindegrenze). Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar, die 15km-Grenze zu überschreiten.

Hier finden Sie den Inzidenzwert Ihrer Region:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1


Arbeitgeberbescheinigung
Wir empfehlen Arbeitnehmer*innen auf dem Weg vom und zur Arbeit die Mitnahme einer Arbeitgeberbescheinigung, Unternehmern die Mitnahme einer Kopie der Gewerbeanmeldung und Kundendienstmitarbeitern usw. die Mitnahme der entsprechenden Aufträge.

Hier können Sie unsere Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung herunterladen:

https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4989246/98eaab90be96d2d6ebd8a1bf81d04e70/arbeitgeberbescheinigung-lockdown-data.docx


Reduzierung privater Zusammenkünfte
Bitte beachten Sie auch, dass private Zusammenkünfte nur alleine mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet sind, unabhängig von der Höhe des Inzidenzwertes. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Unterstützung für Eltern
Wegen des eingeschränkten Betriebs von Kindertagesstätten und Schulen wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Wir informieren Sie, sobald nähere Informationen vorliegen.

Hier finden Sie den Bericht aus der bayerischen Kabinettssitzung vom 06.01.2020:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-januar-2021/?seite=1579

Hier finden Sie den Beschluss aus der Videoschaltkonferenz von Bundeskanzlerin und Regierungschefs /-chefinnen:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1834306/75346aa9bba1050fec8025b18a4bb1a3/2021-01-05-beschluss-mpk-data.pdf?download=1


Unterstützung der Unternehmen
Mit der Überbrückungshilfe III sollen die größten Einbrüche abgemildert werden. Diese sieht bis Mitte 2021 einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro für direkt und indirekt von der Schließung betroffene Unternehmen vor. Weitere Infos:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-corona-4951750

Pacht + Miete während der Corona-Pandemie
Von der IHK in Nürnberg gibt es eine Zusammenstellung zum Themenkomplex "Pacht und Miete" im Kontext mit der Corona-Pandemie. Im Dezember haben Bundestag und Bundesrat eine wesentliche Regelung beschlossen, die klarstellt, dass die Corona-Pandemie zu einer Störung der Geschäftsgrundlage im Gewerbemietverhältnis führen kann.Hier geht es zu den Details:

https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/rechtsinformationen-fuer-unternehmer-arbeits-und-vertragsrecht/corona-krise-und-mietrecht

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 04.01.2021

Dezemberhilfe

Anträge Dezemberhilfe
Anträge für die Dezemberhilfe können mittlerweile gestellt werden. Soloselbständige können bis zu 5.000 Euro direkt beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat. Alle anderen Unternehmen müssen den Antrag mit einem so genannten "prüfenden Dritten" vornehmen, also z.B. einem Steuerberater. Anträge für die Dezemberhilfe können bis einschließlich 31.03.2021 gestellt werden, Anträge für die Novemberhilfe bis einschließlich 31.01.2021 (gleiche Anmeldeplattform).

Erste Infos zum Programm hatten wir Ihnen bereits am 18.12. 2020 vorgestellt, hier nun konkrete Fakten:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/12/20201223-antragstellung-fuer-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-fuer-dezember-gestartet.html

 
Hier finden Sie Hinweise zum Ausfüllen der Anträge (FAQ):

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Für alle, die es ganz genau wissen wollen, haben wir hier noch die entsprechende Richtlinie:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-816


Kredite und Beteiligungen

Richtlinie zur vorübergehenden Gewährung von Staatsbürgschaften
Hier finden Sie die Bürgschaftsrichtlinie für die gewerbliche Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie. Dabei geht es um die Übernahme von Staatsbürgschaften gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen für Kredite zur Finanzierung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-814

Weitere Unterstützungsmaßnahmen

Fiktiver Unternehmerlohn für freischaffende/ soloselbständige Künstler
Im Rahmen des "Soloselbständigenprogramms für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe" können Betroffene bis einschließlich 31.03.2021 Anträge auf die Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohnes zur Sicherung des Lebensunterhaltes stellen.

Infos zum Programm (incl. FAQ und Link zur Antragsseite):
https://wk.bayern.de/solo

 
Lüftung von Räumen

Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm zur coronagerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten aufgelegt.

Antragsberechtigt sind unter bestimmten Bedingungen auch Unternehmen.

Details finden Sie hier:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen_node.html

Einreise nach Bayern

Verordnung zur Testpflicht und Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten. Die Verordnungen zu Testpflicht und Testnachweis bei der Einreise wurden überarbeitet. Die neuen Verordnungen finden Sie hier:

Testpflicht:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-771

Testnachweis:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-774

Einreisequarantäneverordnung
Die Einreisequarantäneverordnung wurde entsprechend angepasst. Die Änderungen und die Begründung finden Sie hier. Leider liegt bislang noch keine konsolidierte Lesefassung vor.

Änderung Einreisequarantäneverordnung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-819

Begründung Einreisequarantäneverordnung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-820

Infektionsschutz in der Landwirtschaft

Anordnung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmer*innen in der Landwirtschaft
Die entsprechende Verordnung wurde überarbeitet. Hier finden Sie die konsolidierte Lesefassung:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/20201230_konslesefassung.pdf


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 21.12.2020

Kurzarbeitergeld
Bei einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten müssen Unternehmen Kurzarbeit neu anzeigen. Weitere Informationen:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480

 
Sicherung des Lebensunterhalts
Sicherung des Lebensunterhalts der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörigen kulturnaher Berufe. Anträge sind bis spätestens 31. März 2021 an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle zu richten. Weitere Informationen:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/weitere-unterstuetzungsmassnahmen-4951906

 Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Kunden
Dienstleistungen dürfen derzeit nur online, telefonisch oder beim Kunden durchgeführt werden. Eine Ausnahme gilt gemäß "FAQ Corona-Krise und Wirtschaft" des StMGP nur für Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Kunden. Das StMWi hat nun klargestellt, dass gewerbliche Kunden demnach auch in den eigenen Geschäftsräumen bedient werden dürfen. Bei Versicherungsvermittlern bedeutet dies z.B., dass der Versicherungsvermittler online oder telefonisch oder beim Kunden tätig werden darf und gegenüber gewerblichen Kunden auch im eigenen Büro/Ladengeschäft.

Körpernahe Dienstleistungen sind weiterhin vollständig untersagt.

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft des StMGP aktualisiert (neuer Stand: 18.12.2020)

Änderungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Neu in die Positivliste (darf öffnen) aufgenommen wurden:

  • Autovermietstationen 
  • Baumärkte für Handwerker mit Handwerksausweis,          Gewerbetreibende mit Gewerbeschein, Land- und Forstwirte 
  • Baustoffhandel für Handwerker mit Handwerksausweis, Gewerbetreibende mit Gewerbeschein, Land- und Forstwirte 
  • Fliesen-, Farben und Eisenwarenhändler für Gewerbetreibende mit Gewerbeschein, Handwerker mit Handwerksausweis, Land- und Forstwirte 
  • Gesundheitshandwerker 
  • Großhandel inklusive Lebensmittelgroßhandel für Gewerbetreibende mit Gewerbeschein 
  • KFZ- und Motorradwerkstätten, Ersatzteilhandel, Pannenhilfe, Wartung, Reifenwechsel aus Sicherheitsgründen, Betriebe des Karosseriebauerhandwerks, des Autolackiererhandwerks, Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik 

Neu in der Negativliste (darf nicht öffnen) sind:

  • Gold- und Silberschmiede
  • Pfandleihhäuser
  • Reisebüros 
  • Uhrmacher 
  • Verleih von Sportgeräten

Nicht mehr in der Positivliste sind: 

  • Fahrzeugvermietstationen

Außerdem neu: 

  • Bei Mischbetrieben, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im nicht erlaubten Bereich liegt, und damit nur der erlaubte Teil weiter erfolgen darf, ist auch Click&Collect ausschließlich für das erlaubte Sortiment zulässig (vgl. Ziff. 2 FAQ)
  • Einführung von qm-Grenzen bei der Sonderregelung für Großbetriebsformen (vgl. Ziff. 2 FAQ)

Unter Ziff. 7 wurde der Absatz zu Einzeltraining in EMS-Studios gelöscht (wonach in ansonsten nach § 10 Abs. 3 der 11. BayIfSMV geschlossenen EMS-Studios ein Einzeltraining in kontaktfreier Durchführung ohne Verwendung von Sporthilfsmitteln erlaubt war, sofern aufgrund einer ärztlichen Verordnung medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen i.S.d. § 12 Abs. 3 der 11. BayIfSMV erbracht wurden) 


 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 17.12.2020

Lockdown: Aktuelle Regelungen

Wer darf öffnen, wer muss schließen?
In den neu veröffentlichten FAQ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie eine Übersicht, welche Geschäfte und Dienstleistungen öffnen und welche schließen müssen. Beachten Sie dabei bitte u.a.,

  • dass Ladengeschäfte mit Kundenverkehr geschlossen haben müssen (Einzelhandel und Dienstleistungen; d.h. z.B. auch Reisebüros), Ausnahmen finden Sie in den FAQs unter Punkt 1
  • dass ein Abholen von z.B. online bestellten Waren nur bei Ladengeschäften erlaubt ist, die öffnen dürfen,
  • dass Lieferdienste auch bei geschlossenen Geschäften durch das Unternehmen selbst oder externe Dienstleister zulässig sind, 
  • die Regelungen bei Mischbetrieben (es gilt das Schwerpunktprinzip) 
  • dass der Verkauf von Waren untersagt ist, die über das übliche Sortiment hinausgehen,
  • dass Versicherungsvermittler nur online, telefonisch oder beim Kunden tätig sein dürfen.
Hier geht es zu den laufend aktualisierten FAQ:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/faq_corona_krise_und_wirtschaft_20201215.pdf

 Eine große Bitte: Aufgrund des extrem hohen Telefonaufkommens bei unserer Corona-Hotline möchten wir Sie bitten, erst zu prüfen, ob sich Ihre Frage nicht über die FAQ beantworten lässt. Weitere Antwort, bevor Sie die Frage überhaupt stellen: Hilfsprogramme sind beim Bund in Arbeit, sobald belastbare Infos vorliegen, erfahren Sie es natürlich - wie gewohnt - zeitnah über unseren Newsletter. Eine Übersicht finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Da heute im Laufe des Tages viele neue Abonnenten hinzugekommen sind, die wir an dieser Stelle herzlich begrüßen möchten, auch noch einmal die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, also die aktuell gültige rechtliche Grundlage:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 16.12.2020

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Hier finden Sie die aktuelle Verordnung, gültig bis 11.01.2021:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737

Begründung Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Hier finden Sie die dazugehörige Begründung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-738

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 15.12.2020

Umsetzung der bayerischen Corona-Strategie

Kabinettssitzung vom 14.12.2020
In seiner heutigen Sitzung setzte sich das bayerische Kabinett mit der Corona-Pandemie auseinander und stellte die Weichen, um die Vereinbarungen zwischen Bundeskanzlerin und Länderchefs auch in Bayern auf die entsprechende rechtliche Basis zu stellen. Mit der entsprechenden Verordnung ist zeitnah zu rechnen. Mit größeren Abweichungen gegenüber dem vorliegenden Bericht aus der Kabinettssitzung ist nicht zu rechnen. Hier der bericht aus der Kabinettssitzung:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-14-12-2020

Arbeitgeberbescheinigungen

Es gibt keinerlei Verpflichtung, eine Arbeitgeberbescheinigung o.ä. mit sich zu führen. Da es ab 16.12. landesweit eine nächtliche Ausgangssperre gibt, schadet es nicht eine solche mit sich zu führen, die z.B. mit entsprechendem Firmenstempel versehen werden kann:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480

Hilfen für die Unternehmen

Wiederanhebung der Umsatzsteuer zum 01.01.2021
Nach derzeitigem Sachstand ist mit großer Sicherheit nicht mit einer Verlängerung der Umsatzsteuersenkung über den 31.12.2020 hinaus zu rechnen. Weitere Details finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/wiederanhebung-umsatzsteuer-4984598

Verbesserte Überbrückungshilfe III
Vor dem Hintergrund des erweiterten Lockdowns wurden verschiedene Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe III vorgenommen. Verbesserungen wurden etwa bei der Erstattung der Fixkosten vorgenommen, auch sind jetzt mehr Unternehmen antragsberechtigt und zwar auch, wenn sie nicht direkt vom Lockdown betroffen sind, aber trotzdem spürbare Umsatzeinbußen haben. Sobald es alle Infos zur Überbrückungshilfe in einem Dokument gibt, erhalten Sie diese natürlich auch über unseren Newsletter.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-12-12-verbesserte-ueberbrueckungshilfe-III.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Alle Infos zur Überbrückungshilfe auch auf unserer Homepage:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-corona-4951750

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 14.12.2020

Lockdown/Hilfen für Unternehmen

Hier finden Sie (a) eine Zusammenfassung, welche Unternehmen bzw. Einrichtungen vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 zusätzlich zum bereits beschlossenen Teillockdown schließen müssen und alle weiteren Beschlüsse aus der Konferenz der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin und (b) alle relevanten Infos zur Überbrückungshilfe III mit der Novemberhilfe, der Dezemberhilfe und der Neustart-Hilfe für Solo-Selbständige:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

Uns liegt inzwischen das offizielle und vollständige Ergebnisprotokoll vor. Hier die wichtigsten Inhalte:

Einzelhandel

Der Einzelhandel wird ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen, mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels.

Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Dienstleistungen

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/ Fußpflege, bleiben weiter möglich.

Lieferung und Abholung von Speisen

Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.

Betriebsferien / Home-Office-Lösungen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office- Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause umsetzen zu können.

Schulen

Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich, zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Alkoholische Getränke im öffentlichen Raum

Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro.

Vorgesehen sind:

Fixkostenerstattung
Voraussetzung ist ein entsprechender Umsatzrückgang:

  • Umsatzrückgänge 30 bis 50%: Erstattung 40% der Fixkosten.
  • Umsatzrückgänge 50 bis 70%: Erstattung 60% der Fixkosten.
  • Umsatzrückgänge über 70%: Erstattung 90% der Fixkosten.

Zusätzlich antragsberechtigte Unternehmen

  • Unternehmen, die im Dezember von den zusätzlichen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind,
  • Unternehmen, die im neuen Jahr weiter von den am 28.10. bzw. den neu beschlossenen Schließungen betroffen sind,
  • Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr erhebliche Umsatzeinbußen haben.
Neu geschlossene Unternehmen 12/2020 (insbesondere Einzelhandel)
Die Überbrückungshilfe III steht im Dezember 2020 für die Unternehmen zur Verfügung, die aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13.12.2020 im Dezember zusätzlich geschlossen werden. Förderhöchstbetrag 500.000 Euro pro Monat, Abschlagzahlungen sind vorgesehen.

Geschlossene Unternehmen 2021
Die Überbrückungshilfe III steht für den Zeitraum der Schließungen im ersten Halbjahr 2021 für diejenigen Unternehmen in den Monaten zur Verfügung, in denen sie aufgrund der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auch im Jahr 2021 im betreffenden Monat geschlossen bleiben (bzw. indirekt von den Schließungen betroffen sind). Förderhöchstbetrag 500.000 Euro pro Monat, Abschlagzahlungen sind vorgesehen.

Unternehmen mit Umsatzrückgängen
Schon bisher sieht die Überbrückungshilfe III für November und Dezember 2020 vor, dass Unternehmen für diese beiden Monate antragsberechtigt sind, die einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahresumsatz von 40 Prozent aufweisen. Diese Regelung wird für das erste Halbjahr 2021 verlängert, so dass Unternehmen anspruchsberechtigt sind, deren Umsatz im Vergleich zum Umsatz des Vergleichsmonats des Jahres 2019 um 40 Prozent zurückgegangen ist. Obergrenze für die Fixkostenerstattung 200.000 Euro pro Monat, Abschlagzahlungen sind vorgesehen.

Weitergeltung der Überbrückungshilfe III
Diese Sonderregelung ergänzt die im Übrigen geltende Zugangsberechtigung zur Überbrückungshilfe III, die sich am Umsatzrückgang im Jahr 2020 orientiert.



 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 09.12.2020

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Alle wichtigen Maßnahmen im Überblick (letztes Update: 09.12.2020)
Gehören Sie zu den Personen, die nie den Überblick verlieren und die Inhalte der jeweiligen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auswendig kennen? Dann benötigen Sie die nachfolgende Zusammenfassung nicht. Alle anderen finden hier einen Überblick zu den wichtigsten Inhalten der zehnten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung incl. Neuerungen:

https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/201208-3_flyer_corona_210x297mm.pdf


Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(letztes Update: 09.12.2020)
In der Kabinettssitzung am 06.12.2020 sind verschiedene neuen Maßnahmen und Einschränkungen beschlossen worden, diese sind nun in der neuen Verordnung entsprechend ergänzt:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-711/


Begründung der zehnten Bayerischen Infektionsschutzverordnung
(letztes Update: 09.12.2020)
Hier wird die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung begründet:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-712/


Feststellung des Katastrophenfalls in Bayern
(letztes Update: 09.12.2020)
Da die Maßnahmen der vergangenen Wochen nicht zu einem spürbaren landesweiten Rückgang der Infektionszahlen geführt haben, wird das Vorliegen einer Katastrophe gemäß des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes festgestellt:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-710/

Weitere Informationen zu allen oben aufgelisteten Punkten finden Sie auch übersichtlich zusammengefasst unter dem Punkt "Infektionsschutzmaßnahmenverordnung":

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ausgangsbeschraenkungen-4763218

Verzögerungen bei der Novemberhilfe überbrücken
(letztes Update: 09.12.2020)
Die IHK-Organisation setzt sich gemeinsam mit den anderen bayerischen Wirtschaftsorganisationen, den bayerischen Bankenverbänden und den bayerischen Steuerberaterkammern für Lösungen ein, die Liquidität von Unternehmen zu sichern. Weitere Infos hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/ihk-positionen-4818464

Steuererleichterungen

Verlängerung steuerlicher Hilfen (Update vom 09.12.2020)
 Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können weiterhin bis zum 31. März 2021 unter erleichterten Bedingungen einen Antrag auf erstmalige oder fortgesetzte Stundung stellen. Weiterführende Informationen hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/steuererleichterungen-waehrend-der-corona-pandemie-4762174



Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 07.12.2020

Maßnahmen zur Pandemieeindämmung

Bericht aus der Kabinettssitzung am 06.12.2020

Den Bericht zur Kabinettssitzung vom 06.12.2020 finden Sie hier:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/?seite=1579

Nachfolgend haben wir haben die wichtigsten Inhalte für Sie zusammengestellt.

Welche Maßnahmen gelten?
Weiterhin gelten die bisher beschlossenen Maßnahmen, also z.B. Abstandsregeln, Maskenpflicht max. Personenzahl in Einzelhandel- und Dienstleistungsbetrieben, private Treffen von max. 5 Personen aus 2 Haushalten usw.

Landesweite Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch aus triftigen Gründen möglich (u.a. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, Arztbesuche, Einkäufe, Begleitung Sterbender, Sport und Bewegung an der frischen Luft).

Erweiterte Ausgangssperre in Hotspots: gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von 200 oder mehr mit einer erweiterten Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr (u.a. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, medizinische Notfälle, Begleitung Sterbender, vom 24. bis 26.12. auch Gottesdienstbesuche). Aktuell überschreiten in Oberfranken die Landkreise Wunsiedel und Coburg den Inzidenzwert von 200 und mehr. Hinzu kommt die Stadt Hof mit einen Wert von über 300.

Sonderregelungen Weihnachten: nur für die Zeit vom 23.12. bis 26.12. gilt eine gelockerte Kontaktbeschränkung (u.a. dürfen sich max. 10 Personen statt 5 Personen treffen, zzgl. Kinder unter 14 Jahren).

Keine Sonderregelung Silvester und Neujahr: D.h. es dürfen sich max. 5 Personen aus 2 Haushalten treffen.

Verstärkte Kontrollen in Betrieben: Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, insbesondere mit Blick auf Einhaltung des Mindestabstands, der zulässigen Gesamtzahl an Kunden und der Einhaltung der Maskenpflicht.

Kleiner Grenzverkehr: In der Einreisequarantäneverordnung werden die Erleichterungen für den so genannten kleinen Grenzverkehr gestrichen, d.h., eine Ein- und Ausreise für max. 24 Stunden ist test- und quarantänefrei nicht mehr möglich. Es gibt begrenzte Ausnahmen.

Grenzpendler: Die Regelungen für Grenzpendler (von Bayern ins Ausland) und Grenzgänger (vom Ausland nach Bayern) bleiben davon unberührt.

Inzidenzwert 300 und mehr: Die Maßnahmen bleiben unverändert (Einzelregelungen, u.a. gezielte Reihentestungen, weiteres Herunterfahren des öffentlichen Lebens, Einschränkung Dienstleistungen, Schulbetrieb, Besuch in Alten- und Pflegeheimen oder Versammlungen). In Oberfranken weist die Stadt Hof einen Inzidenzwert von 300 oder mehr auf.

Zum Inzidenzwert ab 300: vgl. Kabinettssitzung vom 26.11.2020:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-november-2020/

Weiterführende Maßnahmen der Stadt Hof ("Weiterführende Maßnahmen im Hofer Land ab dem 1.12.2020")

https://www.landkreis-hof.de/coronavirus-wir-informieren/?fbclid=IwAR3kIpn4L1KZJQrD7ism1IOq7Y_Xs047Y_w09SCTUUESaD518vRTir8-McQ


Bescheinigungen

Arbeitgeberbescheinigung
Es gibt für Arbeitnehmer bisher keine Verpflichtung, eine Arbeitgeberbescheinigung auf dem Weg von und zur Arbeit mit sich zu führen. V.a. Arbeitnehmer, die sich zwischen 21 und 5 Uhr auf dem Weg zur oder von der Arbeit befinden, wird die Mitnahme einer solchen Arbeitgeberbescheinigung aber dringend empfohlen:
Die Vorlage finden Sie unter "Arbeitgeberbescheinigung":

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480


Bescheinigung für Grenzgänger (Einreise nach Bayern)
Die zwingende Notwendigkeit eines Grenzübertrittes ist dabei wie bisher durch den Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen. Mustervorlage hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4899564/178455ce5da98da270741c69bf449da1/arbeitgeberbescheinigung-fuer-berufspendler-data.pdf


Bescheinigung für Grenzpendler o.ä. (Einreise nach Tschechien)

https://www.mvcr.cz/mvcren/article/certificate-and-confirmation-form-for-entry-into-the-czech-republic.aspx

 
Übersicht Fallzahlen

Hier finden Sie die aktuellen Fallzahlen in Bayern:

https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/#karte

Sonntagsfahrverbot

Aussetzung des Sonntagsfahrverbotes für Paketdienste
Paketdienste: Das Sonntagsfahrverbot wird für Lkw mit einer Gesamtmasse bis 7.5 Tonnen bis zum 03.01.2021 ausgesetzt. Details hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/transport-und-logistik-4763228

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 03.12.2020

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Wir hatten Sie bereits vergangenen Woche über alle anstehenden Änderungen informiert. Anbei noch die dazugehörige Verordnung, die am 01.12.2020 in Kraft getreten ist:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683

Unterstützung der Gastronomie

"Lokal-Helden": Gastrobetriebe mit Abhol- und Lieferservive
Sie wollen etwas gutes essen und gleichzeitig die Gastronomie unterstützen? Die Genussakademie Bayern in Kulmbach hat im ersten Corona-Lockdown ein Hilfsprojekt für die bayerische Gastronomie gestartet- die kostenfreie Online-Plattform "Lokal-Helden". Hier finden Sie bayernweit rund 3.000 Lokale, bei denen Sie sich Essen abholen bzw. nach Hause liefern lassen können. Darunter sind natürlich auch etliche Betriebe aus der Region. Auf der Seite können Sie auch Gutscheine erwerben. Mehr Details:

https://www.lokalhelden.bayern


Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung

EQV-Check: Müssen Sie in Quarantäne?
Es ist praktisch ein Unding, in Sachen Corona-Regelungen den Überblick zu behalten. Gut, wenn es auch einmal einen Ansatz gibt, etwas zu vereinfachen. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat einen "EQV-Check Bayern" entwickelt, wo Sie mit einigen Klicks herausbekommen können, ob Sie nach einem Auslandsaufenthalt von Quarantänemaßnahmen betroffen sind:

https://www.eqv-check.bayern


EQV bleibt in Kraft
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute einen Eilantrag abgelehnt, die Bayerische Einreisequarantäneverordnung (EQV) außer Kraft zu setzen. Mehr dazu finden Sie hier:

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_-_corona_-_eqv.pdf


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona News vom 30.11.2020

Dezemberhilfe

Anschlussprogramm an die Novemberhilfe

Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns gibt es für die betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung. Informationen zur Antragsberechtigung, der Höhe der Zuschüsse und der Antragstellung haben Bundeswirtschafts- und -finanzministerium in einer ersten Pressemitteilung zusammengestellt:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/dezemberhilfe-4967008


Überbrückungshilfe II - auch für den Einzelhandel

Flyer mit den wichtigsten Infos zur Überbrückungshilfe II
Überbrückungshilfe I, II und III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe… Hier einen Überblick zu bewahren, ist alles andere als leicht. Umso wichtiger sind möglichst knapp und übersichtlich gehaltene Informationen zu den einzelnen Programmen, wie dem neuen Flyer zur Corona-Überbrückungshilfe II:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/ueberbrueckungshilfe-ll.html

Beherbergungsverbote in den deutschen Bundesländern

Touristische Reisen sind bundesweit untersagt. Geschäftsreisen und unter bestimmten Gründen Reisen aus familiären Gründen sind zugelassen. Eine Übersicht der Transport- und Logistikverbände zeigt die Situation in den einzelnen Bundesländern auf:

http://ihkofr.de/beherberungsverbote2011

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona News vom 26.11.2020

Novemberhilfe: Ab sofort Anträge möglich

Ab sofort können Anträge für die Novemberhilfe gestellt werden. Die entsprechenden Online-Formulare sind freigeschaltet. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Direktantrag für Solo-Selbständige.
 Voraussetzungen:

  • Bislang kein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt,
  • Maximalbetrag von 5.000 Euro:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe-direktantrag-soloselbstaendige.html

Regelungen Lockdown: Zusammenfassung der Beschlüsse

Wir haben Ihnen die wichtigsten Beschlüsse von gestern Abend, die Unternehmen direkt betreffen, übersichtlich zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Hier geht es zur Übersichtsliste:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/regelungen-lockdown-4928480

Novemberhilfe

Novemberhilfe: Hotlines

Es wurden zwei Hotlines eingerichtet, eine Hotline für den Direktantrag für Soloselbständige und eine zweite für "prüfende Dritte", also Anträge, die über Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden. Weitere Infos:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/novemberhilfe-4951614

Weitere Branchen profitieren

Es ist eine Ausweitung der Begünstigten erfolgt, z.B. können auch Mischbetriebe mit gastronomischen Angebot oder Personen, die über eine Veranstaltungsagentur engagiert wurden wie Tontechniker.Anträge stellen:

https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4963480/ec2e52cfafa01d5deb376faa54cdde7d/novemberhilfe-ausweitung-branchen-data.pdf


Steuererleichterungen

Steuerfreie Corona-Zahlung

Das Jahr neigt sich dem Ende, deshalb noch einmal ein Hinweis aus dem Sommer: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis zum 31.12.2020 eine Corona-Sonderzahlung bis zu 1.500 Euro steuerfrei auszahlen, sofern diese nicht bereits erfolgt ist. Eine Gehaltsumwandlung ist hierbei jedoch nicht möglich. Es kann also insbesondere nicht auf ein ohnehin geschuldetes Weihnachtsgeld verzichtet werden und anstelle dessen die Corona-Sonderzahlung steuerfrei ausbezahlt werden.

Weitere Informationen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/corona-steuerfreie-sonderzahlungen-4761036

Kredite und Beteiligungen

Ausbau der bestehenden Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften
Mit dem Ausbau der Beteiligungsangebote soll erreicht werden, die Eigenkapitabasis von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu stärken. U.a. wurde die Regelobergrenze für stille Beteiligungen erhöht, die Verwendung der bereitgestellten Mittel flexibler gestaltet und das Eigenrisiko der Beteiligungsgesellschaften durch erhöhte Rückgarantien reduziert.

Hier finden Sie mehr Details:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201126-bund-staerkt-die-rekapitalisierung-von-kmu-waehrend-der-corona-krise.html

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona News vom 24.11.2020

Corona-Überbrückungshilfe

Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe II veröffentlicht
Soeben erfolgte per Bekanntmachung die Veröffentlichung der Richtlinie für die Überbrückungshilfe II. Hier sind der Zweck der Überbrückungshilfe definiert, Antragsberechtigung, Art und Umfang der Hilfe, Informationen zur Kumulierung mit anderen Hilfen, Zuständigkeiten, das eigentliche Verfahren und die Prüfung. Diese Richtlinie tritt am 23.11.2020 in Kraft und am 31.12.2022 außer Kraft.

Hier geht es zu Bekanntmachung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-664/#

Novemberhilfe

Hinweise zur Antragstellung
Ab morgen, Mittwoch den 25.11.2020, soll es möglich sein, Anträge für die Novemberhilfe-Abschlagszahlungen zu stellen. Wir weisen in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass dies nur mit einem Elster-Zertifikat der Finanzämter möglich ist. Einen Leitfaden für die Anträge, Infos zur Antragstellung für ein Elster-Zertifikat und ein Erklärvideo finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/novemberhilfe-hinweise-zur-antragstellung-4957312

Grundsicherung/Kurzarbeitergeld

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird bis 31.12. 2021 verlängert
Um die Belastungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern, hat das Bundeskabinett die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis Ende 2021 wird ein höheres Kurzarbeitergeld ausbezahlt, auch die maximale Bezugsdauer wurde erhöht. Ausführliche Informationen finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/kurzarbeitergeld-4736216

Verbesserte Grundsicherung für Solo-Selbständige

Die Informationen zur verbesserten Grundsicherung haben wir um die FAQ der Agentur für Arbeit ergänzt:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/grundsicherung-fuer-solo-selbstaendige-4945750

Nepper, Schlepper, Bauernfänger

Wieder einmal sind Betrüger unterwegs. Die E-Mails mit dem Absender deutschland et ec.europa.eu und dem Betreff "Corona-Weihnachtsbonus" stammen nicht von der EU-Kommission. Bitte reagieren Sie nicht auf diese E-Mails, öffnen Sie keinesfalls den Anhang. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/betrugsversuche-4876438


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 23.11.2020

Novemberhilfe

Hier kommen Sie zu unserer Übersichtsseite mit den Infos zur Novemberhilfe:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/novemberhilfe-4951614

Novemberhilfe: Hinweise zur Antragstellung

Im Rahmen der Novemberhilfen und voraussichtlich auch der Überbrückungshilfen III sollen Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro die Anträge selbst stellen können. Hier finden Sie einen Leitfaden dazu. Hinweis: Für die Antragstellung benötigen Sie ein Elster-Zertifikat, auch hierzu finden Sie hier eine

Anleitung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/novemberhilfe-hinweise-zur-antragstellung-4957312

FAQ Novemberhilfe

Bei den FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums geht es um die Fragestellungen, wer die Novemberhilfe erhalten kann, wie hoch die Hilfe ist, wie Anträge gestellt werden können, ob andere Leistungen verrechnet werden und ob im November erzielter Umsatz mit der Novemberhilfe verrechnet wird. Zur Zusammenstellung geht es hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Novemberhilfen/faq-novemberhilfen.html

Novemberhilfe: Termsheet

Wir haben zur Novemberhilfe das Termsheet von BMF und BMWi ergänzt:

https://www.bvmw.de/fileadmin/suborganization/Thueringen/Term_Sheet_Novemberhilfe_final.pdf

Interview: So kommen Unternehmer an die Lockdown-Finanzhilfen
In diesem Zusammenhang dürfen wir auch noch mal an das TVO-Interview zu den Lockdown-Finanzhilfen erinnern:

https://www.tvo.de/mediathek/video/oberfranken-so-kommen-unternehmer-an-die-lockdown-finanzhilfen/

FAQ Mitarbeiter und Corona

Bei unseren FAQ zum coronabedingten Ausfall von Mitarbeitern haben wir Ergänzungen vorgenommen zur Betreuung von Kindern bei der Schließung der Schule bzw. KiTa. Ein aufmerksamer Leser hat uns darauf hingewiesen, dass hier eine Lücke bestand:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/faq-mitarbeiter-und-corona-4953426

Hilfen für Solo-Selbständige / Kultur- und Veranstaltungsbranche

Übersicht des Bundesfinanzministeriums
Das Bundesfinanzministerium hat zusammengestellt, welche Hilfen Soloselbständige, Kulturschaffende und Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche konkret in Anspruch nehmen können. Die Übersicht geht ein auf die Novemberhilfe, die Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe für Soloselbständige und die KfW-Schnellkredite. Die Übersicht finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html

Verbesserungen Corona-Überbrückungshilfe:
Soloselbständige, Kultur- und Veranstaltungsbranche


Die Verbesserungen beim Corona-Überbrückungsgeld für Soloselbständige sowie die Kultur- und Veranstaltungsbranche finden Sie auch hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201113-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-und-die-kultur-und-veranstaltungsbranche.html

Kurzarbeit/Grundsicherung

FAQ zur Grundsicherung für Selbständige
Die Grundsicherung für Solo-Selbständige wurde an verschiedenen Stellen verbessert. Wir haben Ihnen die Neuerungen zusammengestellt. Hier finden Sie auch einen Link zu den FAQ, wo die Agentur für Arbeit auf etliche Fragen zur Grundsicherung eingeht:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/grundsicherung-fuer-solo-selbstaendige-4945750
 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 19.11.2020

So kommen Unternehmer an die Lockdown-Finanzhilfen

In einem Video beantwortet IHK-Krisenmanager Thomas Zapf Fragen zu den Lockdown-Finanzhilfen (Ansprechpartner, Unterschied "direkt/indirekt betroffen", Höhe der Hilfen, Anrechnung von Abhol- und Lieferservice usw.:

https://www.tvo.de/mediathek/video/oberfranken-so-kommen-unternehmer-an-die-lockdown-finanzhilfen

Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbständige

Das Bundesministerium für Gesundheit hat ebenfalls kurz zusammengestellt, unter welchen Voraussetzungen es Entschädigungsansprüche gibt, wenn Arbeitnehmer oder Selbständige ihrer Arbeit nicht nachgehen können:
 

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/weitere-unterstuetzungsmassnahmen-4951906
(Gehen Sie bitte auf den Punkt "Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls")

Teil-Shutdown: Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt den Krankenkassen, diesen Betrieben, die vom Teil-Lockdown betroffen sind, eine (erneute) erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für den Ist-Monat November anzubieten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/11-2020_Information_zur_Beitragsstundung.pdf


UPDATE FAQ: Coronabedingter Ausfall von Mitarbeitern

Entschädigungsanspruch Kinderbetreuung

Seit Beginn der Corona-Pandemie findet ein regelmäßiger Austausch etwa zwischen den IHKs und den Bayerischen Staatsministerien statt. Dort werden z.B. Lücken in Verordnungen diskutiert, Unklarheiten oder verschiedene Interpretationsmöglichkeiten usw. mit dem klaren Ziel, für mehr Klarheit, aber auch mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

Nicht zuletzt deshalb ändern sich unsere Informationen und Zusammenstellungen z.T. auch sehr schnell, so auch die erst heute von uns kommunizierten "FAQ: Coronabedingter Ausfall von Mitarbeitern". Hier erreichte uns um 19:10 Uhr ein Update, das wir Ihnen nicht vorenthalten möchten: Bisher war es so, dass es zwar Entschädigung nach § 56 IfSG gibt, wenn ein Elternteil aufgrund der coronabedingten Schul- oder KiTa-Schließung zwecks Betreuung zu Hause bleiben muss, aber nicht, wenn ein Kind selbst unter Quarantäne gestellt wird.

Nach der seit dem 19.11.2020 geltenden Neufassung des § 56 IfSG besteht dieser Entschädigungsanspruch ausdrücklich auch dann, wenn die Betreuung notwendig wird, weil das Kind selbst unter häusliche Quarantäne gestellt wird und daher KiTa oder Schule nicht besuchen kann.

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/corona/hilfen-fuer-die-unternehmen/faq-mitarbeiter-und-corona-4953426

Webinar: Unternehmensanalyse in Zeiten von Corona

Bei unserem Webinar stehen die Themen Nachfolgeplanung - M&A-Unternehmenswerte - Geschäftspartneranalyse - Eigenanalyse im Mittelpunkt. Referent ist Prof. Dr. Matthias Meitner. Das Webinar findet statt am Donnerstag, den 03.12.2020 um 14:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Details und Anmeldung hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/system/vst/4214258?id=356162&terminId=608591

Webinar: Bayern hilft seinen Händlern

Im Mittelpunkt dieses Webinars stehen der Einzelhandel und die Innenstädte. Es werden Förderinitiativen vorgestellt, Händler berichten, wie sie den Lockdown gemeistert haben, Werbegemeinschaften, wie sie Corona als Chance genutzt haben.
Veranstalter: CIMA Deutschland in Kooperation mit ibi research an der Universität Regensburg GmbH
Die Online-Veranstaltung ist kostenfrei, sie findet am 25.11.2020 von 14:00 bis 16:15 Uhr statt.

Weitere Infos und Anmeldung:

https://soforthilfe-handel.bayern/aktuelles/jahresveranstaltung-bayern-hilft-seinen-haendlern-am-25-november


 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 17.11.2020

Upgrade Förderungen

Konkretisierungen Novemberhilfe

Die verantwortlichen Bundesministerien haben die Novemberhilfe weiter konkretisiert. So sind auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten als direkt betroffene Unternehmen antragsberechtigt. Antragsberechtigt sind auch mittelbar betroffene Unternehmen, z.B. Wäschereien, die über 80 Prozent ihres Umsatzes mit Gaststätten oder Hotels machen.

Verlängerung und Erweiterung der Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe II läuft am 31.12. aus, das Programm wird als Überbrückungshilfe III bis zum 30.06.2021 verlängert. Verbesserungen gibt es dort u.a. bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Neustarthilfe für Soloselbständige

Die Überbrückungshilfe III bringt spürbare Verbesserungen für Soloselbständige (auch aus dem Kunst- und Kulturbereich). Diese sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können.

Details zu allen drei Programmen/Programmteilen finden Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201113-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-und-die-kultur-und-veranstaltungsbranche.html


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 12.11.2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfe/Novemberhilfe

Verfahren der Abschlagszahlungen steht
Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro, andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Die Antragstellung startet voraussichtlich am 25.11.2020, erste Auszahlungen sollen ab Ende 11/2020 erfolgen. Weitere Details hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201112-novemberhilfe-verfahren-der-abschlagszahlung-steht.html

Kurzarbeit/ Arbeitnehmerüberlassung/ Grundsicherung

Grundsicherung für Soloselbständige
Hier sind einige Nachbesserungen erreicht worden: Neu ist ein individueller Freibetrag für die Altersvorsorge. Es wurde klargestell, dass das Betriebsvermögen anrechnungsfrei bleibt, wenn es zur Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Solo-Selbständige müssen sich nicht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellen. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/grundsicherung-fuer-solo-selbstaendige-4945750

Kredite und Beteiligungen

KfW-Schnellkredit: Öffnung für Soloselbständige
Diese Woche sind beim KfW-Schnellkredit einige zentrale Forderungen der IHK-Organisation umgesetzt worden. So wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert, das Kumulierungsverbot nachjustiert und die Vollständigkeitsentschädigungsregelung und Sondertilgungsmöglichkeiten verbessert. Weitere Details hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/kfw-schnellkredit-4946358

Steuererleichterungen

Temporäre Mehrwertsteuersenkung: Wiederanhebung im Auge behalten
Die Wiederanhebung der Umsatzsteuersätze ab 01.01.2021 sollte im Auge behalten werden. Es gilt, wie bereits bei der Absenkung im Juli, Übergangsprobleme zu klären und ggf. erforderliche Abgrenzungen bei Leistungen vorzunehmen. Das BMF hat hierzu entsprechende Informationen zusammengestellt:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/umsatzsteuersenkung-temporaer-4941422

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes: Quarantäneregelungen

In dieser Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist festgelegt, welche Personen wann und in welcher Form unter Quarantäne stehen:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText4

FAQs des Bayerischen Katastrophenschutzes

Hier finden Sie Antworten auf verschiedene Fragen, etwa zu den Maßnahmen, zur Mund-Nasen-Bedeckung oder den verschiedenen Branchenregelungen

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Dienstreisen

Manch ein Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer steht dieser Tage vor der Frage, wann Dienstreisen verlangt werden dürfen und was bei Dienstreisen unter Corona-Bedingungen beachtet werden sollte. Unsere Kollegen von der IHK München haben sich dieser Frage angenommen und einige Informationen zusammengestellt:

http://ihkofr.de/dienstreisen

Fakten zu Mund-Nase-Bedeckungen

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat verschiedene Fakten zu Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) zusammengefasst. Dabei geht es v.a. um die Frage, ob das Tragen von MNB der Gesundheit schaden kann:

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_4/details_4_411780.jsp


 
 

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-News vom 06.11.2020

Besonders wichtige Hinweise

  • Wenn Sie Soloselbständiger, Freiberufler, Unternehmer bis max 10 Mitarbeiter oder der Kultur- und Kreativwirtschaft angehören, sollten Sie einen Blick auf die Aktualisierungen zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe richten.

  • Wenn Sie in irgendeiner Form die deutsch-tschechische (oder eine andere) Grenze überqueren, sollten Sie vorher einen Blick auf die neue Einreisequarantäneverordnung werfen. 

  • Wenn Sie Grenzgänger sind (so heißen jetzt die Personen, die von Tschechien nach Deutschland pendeln) benötigen Sie zwingend eine Arbeitgeberbescheinigung. Den Link finden Sie unten.


Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Zielgruppe Soloselbständige, Freiberufler, KMU, Kultur- & Kreativwirtschaft
Eine Frage, die viele Soloselbständige, Freiberufler und Unternehmen bis 10 Mitarbeiter sowie Vertreter der Kultur- und Kreativwirtschaft umtreibt: Kann ich von der neu aufgelegten außerordentlichen Wirtschaftshilfe profitieren? Wenn ja, wie? Infos dazu finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/hilfen-fuer-die-unternehmen-4763212#titleInText0

FAQs zum Programm "Außerordentliche Wirtschaftshilfe"
Das Bundeswirtschaftsministerium hat FAQs zum neuen Programm zusammengestellt:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Überbrückungshilfe

Rückzahlung Überbrückungshilfe I
Doppelzahlungen, Überkompensation…: wer zu viel Soforthilfe (Überbrückungshilfe I) erhalten hat, muss diese zurückzahlen. Stellen sich im Nachhinein Zweifel insbesondere hinsichtlich der Höhe der gewährten Corona-Soforthilfen heraus, sollten Unternehmen dringend prüfen, ob eine Rückzahlung zu veranlassen ist. Ergänzende Informationen hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/hilfen-fuer-die-unternehmen-4763212#titleInText3

Hygiene: Checklisten bei Betriebsstilllegungen und Außer-Haus-Verkauf

Auch wenn das Unternehmen komplett oder teilweise geschlossen ist, sollten gewisse Hygienestandards sichergestellt sein. Der TÜV Süd hat verschiedene Checklisten (nicht nur) für die Gastronomie und Hotellerie zusammengestellt, u.a. zur Außerbetriebnahme, zur Stilllegung, Inbetriebnahme oder (bei der Gastronomie) für den Außer-Haus-Verkauf. Diese Checklisten finden Sie hier:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText2
 

Absetzen von Arbeitskleidung

Die Steuerberaterkammer Nürnberg hat zusammengefasst, wann Sie Arbeitskleidung absetzen können. Die Informationen finden Sie hier:

https://stbk-nbg.de/images/Pressemitteilungen/PM_2020/Info_20201105_Berufskleidung.pdf

 


Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 05.11.2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Vor wenigen Minuten hat das Bundeswirtschaftsministerium weitere Details zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe bekanntgegeben. Hier geht es zur Pressemeldung von 18:00 Uhr. Ergänzt wurden etwa die Regelungen für Restaurants mit Außerhausverkauf oder für Solo-Selbständige, die weniger als 5.000 Euro Förderung beantragen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html

FAQs XXL Überbrückungshilfe Corona II

Auf den Seiten der Bundessteuerberaterkammer finden Sie ausführliche FAQs zur Überbrückungshilfe II:

https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_FAQ_UEberbrueckungshilfen_II.pdf

Steuererleichterungen

Antragsformular "Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus"
Auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern finden Sie ein Formular für die vereinfachte Antragstellung auf zinslose Stundung, auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
(außerdem Infos zur Beantragung der Erstattung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung und zur umsatzsteuerlichen Behandlung gewährter Corona-Hilfen):

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

Bußgeldkatalog

Einhergehend mit der Verabschiedung der Achten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist auch ein neuer Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" veröffentlicht wurden. Hier kommen Sie zum Katalog:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-617

Übersicht Hersteller von Produkten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Wir haben die Liste mit den oberfränkischen Herstellern solcher Produkte aktualisiert:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/hersteller-von-produkten-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie-4778636

Aufnahme in die Herstellerliste

Sie stellen Desinfektionsmittel, Schutzkleidung, Atemschutz usw. her und sind in unserer Liste noch nicht enthalten? Wir nehmen Sie gerne auf:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/produzentenliste-desinfektionsmittel-schutzkleidung-atemschutz-4743942

Matching-Plattform "Schutzausrüstung"

Nach den Erfahrungen im Frühjahr wurde erkannt, wie wichtig es ist, Hersteller von zertifizierten Masken und Meltblown-Vliesen mit öffentlichen Abnehmern zusammenzubringen. Das BMWi hat dazu eine Matching-Plattform aufgesetzt. Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich in die Liste einzutragen, finden Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-bmwi-startet-matching-plattform-schutzausruestung.html

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 02.11.2020

Neue "Außerordentliche Wirtschaftshilfe"

Inzwischen liegen weitere Eckpunkte für das neue Programm vor, mit dem die Unternehmen unterstützt werden sollen, denen aufgrund staatlicher Anordnung ab 02.11.2020 bzw. schon zuvor das Geschäft untersagt wurde. Dieses Programm umfasst auch die Soloselbständigen und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, die indirekt betroffen sind. Hier geht es zu den Informationen:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/ausserordentliche-wirtschaftshilfe-4931210

Corona-Überbrückungshilfe III

Wie das Bundeswirtschaftsministerium bekannt gegeben hat, wird es die Corona-Überbrückungshilfe auch von Januar bis Juni 2021 geben mit verbesserten Konditionen. Zum Zuge kommen sollen insbesondere auch Unternehmen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Wir melden uns, sobald dazu neue Informationen vorliegen.

KfW-Schnellkredit

Bisher können diesen Kredit ausschließlich Unternehmen ab 10 Mitarbeitern beantragen. Der KfW-Schnellkredit soll zeitnah auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern geöffnet werden. Informationen zum KfW-Schnellkredit finden Sie hier (noch ohne die geplante Erweiterung der Zielgruppe):

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/neues-kreditprogramm-mit-100-iger-staatshaftung-4759450

Achte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Seit dem 30.10.2020 gilt die Achte Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung. Diese löst die Vorgängerversion ebenso ab, wie die Corona-Ampel. Hier kommen Sie zur neuen Verordnung:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_8?hl=true


Welche Regelung bzw. Einschränkung gelten nun für welche Branchen?

Diese Regelungen finden Sie einerseits in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (s.o.) und andererseits unter den FAQs des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Gerne hätten wir Ihnen die direkten Links zu den Vorgaben für die einzelnen Branchen zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen ist dies leider nicht möglich. Es kann deswegen sein, dass Sie bei den FAQs etwas länger nach unten scrollen müssen, bis Sie zu den gesuchten Informationen gelangen. Hier geht es zu den FAQs:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen


Gesellschafts- und Umwandlungsrecht

Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber zum 28.03.2020 Erleichterungen im Gesellschaftsrecht vorgenommen. Die Erleichterungen waren zunächst auf das Jahr 2020 befristet. Der Gesetzgeber hat nun die Anwendung der Ausnahmeregelungen bis zum 31.12.2021 verlängert. Weitere Informationen hier:

 https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/corona-aenderungen-gesellschaftsrecht-umwandlungsrecht-4757118

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 26.10.2020

Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Ergänzt bzw. angepasst wurden bei der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Regelungen bei Inzidenzwerten ab 35, ab 50 bzw. ab 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern.

Änderungen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-601
Konsiolidierte Lesefassung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7?AspxAutoDetectCookieSupport=1

 
Überschreitung der Grenzwerte

In ganz Oberfranken steigen die Inzidenzwerte, in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten wurden die Grenzwerte von 35 bzw. 50 überschritten. Anbei wieder die aktuelle Zusammenstellung, welche Teilregionen die entsprechenden Grenzwerte überschritten haben. Hier finden Sie auch die Gültigkeitsbereiche der Maskenpflicht in den Städten Bayreuth und Hof:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/ueberschreitung-der-grenzwerte-4915334

Hygienekonzept Gastronomie

Die Vorgaben im Rahmen des Hygienekonzeptes wurden aktualisiert. Bei der jüngsten Ergänzung geht es um die Dokumentationspflicht und die regelmäßige Reinigung/Auswechslung von Bedarfsgegenständen (Speisekarten usw.)

Hier finden Sie die Änderungen/Ergänzungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-599

 
Hier finden Sie eine konsolidierte Lesefassung mit allen sechs Änderungen seit dem 14.05.2020:
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-10-20_Themenblatt_Hygienekonzept_Gastronomie.pdf

Hygienekonzept Beherbergung

Die Vorgaben im Rahmen des Hygienekonzeptes wurden aktualisiert. In der jüngsten Bekanntmachung geht es um Reinigung und Auswechslung von Gebrauchsgegenständen.

Hier finden Sie die Änderungen/Ergänzungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-598

 
Hier finden Sie eine konsolidierte Lesefassung mit allen drei Änderungen seit dem 22.05.2020:
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-10-20_Themenblatt_Hygienekonzept_Beherbergung.pdf


Belüftungsrechner

Aerosole gelten als wichtiger Übertragungsweg bei der Ansteckung mit Corona. Wie oft sollte man lüften in Abhängigkeit zu Raumgröße und Personenzahl, um auf der sicheren Seite zu sein? Die BGN hat einen unkompliziert nutzbaren Belüftungsrechner entwickelt:


https://www.bgn.de/lueftungsrechner

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 19.10.2020

7-Tages-Inzidenz über 35

In den Landkreisen Lichtenfels und Wunsiedel wurden die Inzidenzwerte von 35 überschritten. Damit treten automatisch die Regelungen aus der Siebten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, wie sie in §25a festgehalten sind.

Weitere Infos:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/ueberschreitung-der-grenzwerte-4915334


Lesefassung Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 17.10. und am 19.10. angepasst. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften zur Sperrstunde und zur Maskenpflicht sowie der Maßnahmenkatalog, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert auf 35 Fälle je 100.000 Einwohner steigt. Hier kommen Sie zu den Änderungen und zur Lesefassung:

https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText0

Corona-Überbrückungshilfe: Phase II

Ab sofort steht der IHK-Vorab-Check für die Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) zur Verfügung. Hier können Sie ohne großen Aufwand unverbindlich prüfen, ob eine Antragstellung vielversprechend ist:

https://www.ihk.de/corona/ueberbrueckungshilfe

Telefonische Krankschreibungen

Wegen der steigenden Zahl an Neuinfektionen sind seit heute wieder telefonische Krankschreibungen möglich


https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/telefonische-krankschreibung-1800026


 
 

Verkaufsoffener Sonntag am 25.10.2020

Meldung vom 19.10.2020

Nach einem Beschluss der Bürgermeister aus dem Landkreis Lichtenfels von heute und nach Rücksprache mit dem Landratsamt Lichtenfels, können wir den Monatsmarkt und somit auch den verkaufsoffenen Sonntag am 25.10.2020 nicht durchführen.

Nach dem aktuellen Stand können wir jedoch noch auf den verkaufsoffenen Sonntag am 29.11.2020 hoffen, da wir ein entsprechendes Konzept bereits erprobt vorliegen haben

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 13.08.2020

Ergänzte Regeln zu Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen für die Gastronomie und Hotellerie

Gastronomie
Änderung der Bekanntmachung "Corona-Pandemie: Hygienekonzept Gastronomie"

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-454/


Beherbergung
Änderung der Bekanntmachung "Corona-Pandemie: Hygienekonzept Beherbergung"

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-455/

Hersteller von Produkten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Eine Übersicht von Herstellern aus Oberfranken (und darüber hinaus), die Atemschutzmasken, Mund-Nasen-Masken, Desinfektionsmittel, Face-Shields, Hygieneschutzwände und andere Komponenten herstellen finden Sie hier: https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/hersteller-von-produkten-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie-4778636



Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 29.07.2020

Hilfen für Unternehmen

Überbrückungshilfe Corona
Die Richtlinie zur Gewährung von Überbrückungshilfen wurde angepasst. Einige Aussagen wurden konkretisiert, etwa zu Unternehmen mit starken saisonalen Schwankungen oder zu Einschränkungen bei der Unternehmensgröße. Auch wurden die vorgeschriebenen Erklärungen des Antragstellers neu gefasst.

Alle Änderungen finden Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-432

Gesetzliche Grundlagen

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Bei der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen, diese betreffen Kampfsportarten und betriebliche Unterkünfte. Alle Änderungen finden Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-430

Hygienekonzepte

Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet außer Vollzug
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das o.g. Beherbergungsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt. Hintergründe und Begründung finden Sie in der
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pressemitteilung_corona-beherbergungsbegrenzung.pdf

Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung

Welche Themen brennen deutschen Unternehmen in China unter den Nägeln?
In einem Eckpunktepapier fasst die Auslandshandelskammer China die aktuellen Entwicklungen und die bevorstehenden Herausforderungen für deutsche Unternehmen in China zusammen. Sechs Kernthemen stehen dabei im Mittelpunkt. Diese finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/auslandshandelskammer-skizziert-die-situation-4854778

Hilfen für Unternehmen

Kredite und Beteiligungen

ERP-Mittelstandsförderung
Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetztes 2021 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2021 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,9 Milliarden Euro erhalten. Erste Informationen finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200729-altmaier-mit-erp-mittelstandsfoerderung-unterstuetzen-wir-unternehmen-bei-bewaeltigung-der-corona-pandemie.html

Corona-Hilfsmaßnahmen: Wirtschaftsminister Aiwanger diskutiert mit Start-Ups
Drei Start-Ups diskutieren mit dem Minister über wirksame und rasche Hilfsmaßnahmen. Weitere Informationen zum Live-Stream finden Sie hier:
https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressetermine/pressetermin/pm/204-2020

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 23.07.2020


Hygienekonzepte


Änderung der Bekanntmachung "Corona-Pandemie: Hygienekonzept Gastronomie"

Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie "Corona-Pandemie: Hygienekonzept Gastronomie" vom 14. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 270), geändert durch die Bekanntmachung vom 25. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 291), wird wie folgt geändert:

a) Nr. 2.1. wird wie folgt gefasst:

"Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen in allen Räumen einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal. Personen, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen."


b) Nr. 2.2. wird wie folgt gefasst:

"Ausschluss vom Besuch der Gaststätten:

Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten)
Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere

Die Gäste sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren (z. B. durch Aushang). Sollten Gäste in einer Gastronomie während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend die Gaststätte zu verlassen."


c) Nr. 3.1.3 wird wie folgt gefasst:

"Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass das gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m nur den Personen gestattet ist, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum nicht gilt."


d) Nr. 3.2.3 wird wie folgt gefasst:

"Tische im Innenbereich sind grundsätzlich vorab zu reservieren. Gruppenreservierung für mehrere Tische ist zulässig, wenn beim Aufenthalt im Restaurant die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und damit die Voraussetzungen von Nr. 3.2.6 eingehalten werden. Auch bei Spontanbesuchen sind Kontaktdaten entsprechend Nr. 3.2.9 aufzunehmen."


e) Nr. 3.2.6 wird wie folgt gefasst:

"Die Abstände der Tische müssen gewährleisten, dass die Gäste auch beim Platznehmen und Verlassen die notwendigen Abstände von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten. Personen, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum nicht gilt, ist auch das gemeinsame Sitzen ohne Mindestabstand erlaubt. Hier gilt die jeweils aktuelle Rechtslage."

 Hier finden Sie die amtliche Bekanntmachung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-420/


Corona-Pandemie: Hygienekonzept Messen, Kongresse, Ausstellungen

Es wird folgendes Rahmenkonzept für Infektionsschutz- und Hygienekonzepte bei der Durchführung von Messe- und Kongressveranstaltungen bekannt gemacht. Dieses richtet sich an den jeweiligen Messe- oder Kongressveranstalter. Soweit er zur Durchführung der Messe- oder Kongressveranstaltung fremde Räumlichkeiten anmietet und/oder sich eines koordinierenden Durchführungspartners bedient, darf er diese Pflichten bei Bedarf durch Vertrag auf den Vermieter und/oder den Durchführungspartner delegieren. Dieser ist dann "Veranstalter" im Sinne dieser Regelungen.

 Weitere Informationen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-419/

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 16.07.2020

Hilfen für die Unternehmen: Überbrückungshilfe

Anspruchsberechtigung für Unternehmen mit stark saisonalen Geschäften hinzugekommen

Die Vollzugshinweise des Bundes wurden um folgenden Passus ergänzt: "Unternehmen, die aufgrund der starken saisonalen Schwankung ihres Geschäfts, im April und Mai 2019 weniger als 5 Prozent des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, können von der Bedingung des sechzigprozentigen Umsatzrückgangs freigestellt werden."

Update zur geplanten Zeitschiene:

  • Seit 8. Juli 2020 können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sich auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren. 
  • Seit 13. Juli 2020 können Anträge für die Unternehmen über das Antragsportal eingereicht werden. Fragen, insb. zu technischen Schwierigkeiten, beantwortet die Servicehotline des Bundes: 069 27316-9555. Die Antragsstellung kann nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern durchgeführt werden. Wir bitten Sie Ihre Mitgliedsunternehmen darauf hinzuweisen.
  • Am 20. Juli 2020 soll die Bearbeitung der Anträge beginnen können, Auszahlungen sollen ab dem 24. Juli 2020 beginnen. Weiterhin gilt: Die Zeitschiene ist abhängig von der Zurverfügungstellung der technischen Verfahren durch den Generalunternehmer des Bundes.

Umfassende Informationen zur Überbrückungshilfe unter: https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/antragstellung-corona-ueberbrueckungshilfe-4839718
 

Korrektur Webinar

Auslandsmärkte
Fokus auf "Stabile Lieferketten"
 Webinar findet am 29.07.2020 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr statt! (Nicht am 19.07.2020!)

  • Chancen in Central and Eastern Europe (CCE)
  • Multiple-Sourcing-Strategien in ASEAN am Beispiel Vietnams
  • Sourcing-Strategien für den Mittelstand (Methoden & Best Practices)
  • Digitales Sourcing in unsicheren Zeiten: Aufbau von sicheren und flexiblen Lieferketten.
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Infos und Anmeldung hier:
https://international.bihk.de/fileadmin/eigene_dateien/auwi_bayern/eigene_dateien/Webinare/Programm_Fokus_auf_Lieferketten_Smart_Sourcing_nach_Corona.pdf

Das neue Freihandelsabkommen USMCA
29.07.2020 (17:00 bis 18:30 Uhr)

Am 01.07.2020 ist das neue Freihandelsabkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada in Kraft getreten und hat das bisherige NAFTA-Abkommen abgelöst. Im Mittelpunkt dieses Webinars stehen die neuen Regelungen, z.B. die strengeren Ursprungsregeln für Automobilhersteller und -zulieferer.
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Infos und Anmeldung hier:
https://www.duesseldorf.ihk.de/system/vst/2601776?id=350684&terminId=591196

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 08.07.2020

Hilfen für Unternehmen

Überbrückungshilfe Corona
Die Überbrückungshilfe Corona schließt an die Corona-Soforthilfe an. Seit heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes registrieren. Bitte beachten Sie, dass sich das Verfahren gegenüber der Soforthilfe geändert hat.

Es ist keine direkte Antragstellung möglich, diese erfolgt über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt für alle Antragsberechtigten in Bayern die IHK für München und Oberbayern.

Unternehmen können Leistungen von insgesamt bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.

Hotline Überbrückungshilfe Corona: 089 5116-1111.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung usw. finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/hilfen-fuer-die-unternehmen-4763212#titleInText3


Gesetzliche Grundlagen

Infektionsschutzmaßnahmenverordung

Verordnung zur Änderung der Sechsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die wichtigsten Änderungen, die heute in Kraft treten:

  • Veranstaltungen: Obergrenze Teilnehmerzahl erhöht.
  • Sport: Weniger Einschränkungen.
  • Freizeitparks und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen: Beschränkung auf Außenanlagen entfällt.
  • Gastronomie: Erweiterung der kulturellen Veranstaltungen um Musikbegleitung und ähnliche begleitende künstlerische Darbietungen.
  • Zoos und botanische Gärten: Beschränkung auf Außenanlagen entfällt.
  • Einreise: Die Einreise-Quarantäneverordnung wurde bis zum 27.07.2020 verlängert.

Alle Änderungen finden Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-387


Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung

Sonderumfrage zu den Covid-19-Auswirkungen weltweit
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat gemeinsam mit den deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) weltweit 3.300 Niederlassungen deutscher Unternehmen zu den Auswirkungen von Covid-19 im jeweiligen Land befragt.

Mehr als vier von fünf deutschen Niederlassungen weltweit erwarten für 2020 einen Umsatzrückgang. Gerade in den Ländern Nord- und Südamerikas rechnen viele Unternehmen erst ab 2022 mit einer Erholung, die schnellste Rückkehr zur Normalität trauen die Unternehmen China zu. Gegenüber der April-Umfrage gibt es spürbare Verbesserungen bei den Beurteilungen zu den Lieferketten, der Verfügbarkeit von Waren und eigenen Produktionsausfällen.

Hier finden Sie die wichtigsten Ergebnisse, teilweise auch nach Ländern gegliedert:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4840976/e62469997aab40667d937cf30d996348/sonderumfrage-dihk-corona-weltweit-data.pdf


Infektionsschutzmaßnahmen und Hygienekonzepte

Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen für kulturelle Veranstaltungen und Proben
Das entsprechende Papier liegt bereits seit zwei Wochen vor, nun aber auch als offizielle Bekanntmachung der betreffenden Ministerien:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText9

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 06.07.2020

Hilfen für Unternehmen

Steuererleichterungen
Senkung Umsatzsteuer

Die Senkung der Umsatzsteuer ist für die Unternehmen mit verschiedenen Fallstricken verbunden. Wir haben deshalb unsere Informationen zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuer weiter ausgebaut. Das Spektrum reicht von der Definition des Leistungszeitpunktes über Gutscheine, die Abrechnung von Dauerleistungen bis hin zur Anpassung langjähriger Verträge.

Diese Informationen finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/hilfen-fuer-die-unternehmen-4763212#titleInText6

Erleichterungen bei Vorschriften

Begrenzung der EEG-Umlage für Unternehmen in Schwierigkeiten möglich
Bisher war es grundsätzlich ausgeschlossen, dass Unternehmen in Schwierigkeiten von Entlastungsregeln im Energiebereich profitieren, wie etwa bei der deutschen EEG-Umlagebegrenzung. Die IHK-Organisation hatte die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission bereits Ende März auf die existenzbedrohende Abwärtsspirale hingewiesen. Die betreffenden Leitlinien wurden nun dahingehend ergänzt, dass auch Unternehmen, die durch Corona in eine Schieflage geraten sind, Empfänger von Umweltschutz- und Energiebeihilfen sein dürfen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/begrenzung-der-eeg-umlage-fuer-unternehmen-in-schwierigkeiten-4838740

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Wir haben diese Seite mit der Zusammenstellung zu den Erleichterungen für die Wirtschaft neu strukturiert und nach Themenschwerpunkten gegliedert:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/unternehmen-beachten-erleichterung-vorschriften-4763234

Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen

Für alle Unternehmen

Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Pandemie
Was ist im Umfeld der Corona-Pandemie bei erster Hilfe zu beachten? Auf diesen Fragenkomplex geht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in einer Zusammenstellung näher ein. Hier kommen Sie zu den Handlungshilfen:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3834

Für Kureinrichtungen, Bäder, Wellnesseinrichtungen (auch in Hotels)

Informationen zum Arbeitsschutz beim Betrieb von Bädern
Was beim Betrieb von Bädern während der Corona-Pandemie in Sachen "Arbeitsschutz" zu beachten ist, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zusammengestellt. Hier kommen Sie zu den Handlungshilfen:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText4

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 30.06.2020

Gesetzliche Grundlagen

Regelungen für die Wirtschaft
Wir haben noch einmal für alle wichtigen Branchen die verschiedenen Verordnungen, Hygienekonzepte usw. zusammengefasst. Auch die Ankündigungen für Kinos und Theater aus der heutigen Kabinettssitzung sind bereits eingearbeitet. Hier kommen Sie zu unserer Übersicht:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4787032/c09a46e1f8fbe3ebd0e257eb0b96d3fb/regelung-wirtschaft-data.pdf

Umsetzung der Bayerischen Corona-Strategie
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30.06.2020
In der heutigen Kabinettssitzung wurden eine Lockerung der Maskenpflicht bei Veranstaltungen in den Bereichen Kunst & Kultur sowie Kinos beschlossen sowie eine Teststrategie zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Den Bericht aus der Kabinettssitzung finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText2

Hilfen für die Unternehmen

Überbrückungshilfe Corona / Soforthilfe Corona
Corona-Soforthilfe: Rückzahlung bei Überkompensation

Die Steuerberaterkammer Nürnberg weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Corona-Soforthilfe bei Überkompensation zurückzuzahlen ist. Zwar handelt es sich bei den Soforthilfen von Bund und Ländern grundsätzlich um Billigkeitsleistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass Antragstellung und Verwendung rechtmäßig erfolgt sind. Weitere Informationen hier:
https://www.stbk-nuernberg.de/images/Pressemitteilungen/PM_2020/Info_20200630_CoronaSoforthilfe_Rueckzahlung.pdf

Umsetzung Infektionsschutzmaßnahmen im Unternehmen

Hygienekonzept Kinos
Die Erfahrungen mit der schrittweisen Öffnung des Kulturbereichs haben gezeigt, dass Theater, Konzerthäuser, Kinos etc. bei der Umsetzung von Lockerungsschritten gewissenhaft vorgegangen sind. Für Besucher gilt Maskenpflicht ab 01.07.2020 nur noch, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Weitere Infos (unter Punkt 2):
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-185/?seite=1579

Hinweisblatt für Hochzeitsfeiern
Das Hinweisblatt für Hochzeitsfeiern wurde überarbeitet:
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-06-26_Hinweise_Hochzeitsfeiern.pdf

Erleichterungen bei Vorschriften

Zahlungserleichterungen Zölle
Zölle können auf Antrag gestundet werden, wenn die Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt eine erhebliche Härte für den Betroffenen bedeuten würde. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/Zoelle/Zahlungserleichterungen/zahlungserleichterungen_node.html

Pflicht zur Anzeige von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
Die EU räumt Betroffenen mindestens sechs Monate mehr Zeit ein. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/pflicht-zur-anzeige-grenzueberschreitender-steuergestaltungen-4833790

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 29.06.2020


Warnung vor gefälschten E-Mails zur Corona-Soforthilfe
Das Bayerische Wirtschaftsministerium warnt Unternehmerinnen und Unternehmer vor gefälschten E-Mails zur Corona-Soforthilfe. Wie bereits Anfang Mai geht es um eine vermeintlich vom Ministerium versendete E-Mail mit dem Betreff "Corona Zuschuss - Bestätigung und Belehrung":
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/wirtschaftsministerium-warnt-erneut-vor-betruegerischen-emails-4832422


Wirtschaftsstabilisierungsfonds Bund
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen abfedern, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Er soll ebenfalls Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unter-stützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/wirtschaftsstabilisierungsfonds-bund-4832398


Transformationsfonds Bayern
Der mit Haushaltsmitteln geförderte Transformationsfonds erweitert das Beteiligungsangebot der LfA. Mit den Mitteln des Fonds investiert die LfA als Co-Investor in mittelständische Unternehmen in Bayern, die sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/transformationsfonds-bayern-4832390


Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen Gastronomie und Hotellerie
Die wichtigsten Maßnahmen zu Konzepten, Schulung, Abstandsregeln, Kommunikation mit den Gästen, Hygiene:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText3


Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen Touristische Dienstleister
Änderung der Bekanntmachung
"Corona-Pandemie: Hygienekonzept Touristische Dienstleister":
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText5


Hygienekonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels
Hygienekonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Hallen- und Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText4


Weitere Unterstützungsmaßnahmen für geschädigte Kinos
Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (Covid-19) geschädigten Kinos in Bayern (Kino-Anlaufhilfe):
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/hilfen-fuer-die-unternehmen-4763212#titleInText8

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 26.06.2020

Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen

Schutz- und Hygienekonzept für Veranstaltungen
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat eine "Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes für Veranstaltungen" erstellt. Damit wird § 5 Abs. 2 Satz 1 der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung klargestellt. Die Checkliste finden Sie hier:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/06/2020-06-25_checkliste-fuer-schutz-und-hygienekonzept-fuer-veranstaltungen.pdf

Gesetzliche Grundlagen

Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Neu ist die "Konsolidierte Lesefassung" mit der Verordnung vom 19.06.2020 mit den Änderungen vom 24.06.2020:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText0

Hilfen für Unternehmen

Umsatzsteuersenkung
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines begleitenden Schreibens zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes aktualisiert. Den neuen Entwurf finden Sie hier:
http://ihkofr.de/umsatzsteuersenkung200624

Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung

Auswertung der 4. Blitzumfrage zu den Auswirkungen von Corona
Hier finden Sie unter dem Titel "Steiniger Weg zurück zur Normalität" unsere aktuelle Pressemitteilung zu den Auswirkungen von Corona:
https://www.bayreuth.ihk.de/servicenavigation/presse/presseinformationen/ihk-umfrage-steiniger-weg-zurueck-zur-normalitaet-4831542

Aktuelle Informationen der IHK Bayreuth

Corona-Newsletter vom 23.06.2020

Gesetzliche Regelungen

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Ab heute gilt die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Diese tritt mit Ablauf des 05.07.2020 außer Kraft. Hier kommen Sie zur Verordnung:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/ausgangsbeschraenkungen-4763218#titleInText0

Gastronomie: Beschränkung der Bewirtungszeiten aufgehoben
Die Beschränkungen der Bewirtungszeiten wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Gerichtshof erachtet die Einschränkung der Abgabe von Speisen und Getränken auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr als nichts rechtskonform. Die weiterbestehende Schließung von Bars, Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und sonstigen Vergnügungsstätten wird durch die Entscheidung nicht berührt.

Hier kommen Sie zur entsprechenden Pressemitteilung des BayVGH:
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pressemitteilung_corona_gastronomie_offnungszeitenbeschrankung.pdf

Hygienekonzepte

Leider wurden die neuen und aktualisierten Hygienekonzepte nicht auf den bisher üblichen Kanälen kommuniziert, so dass sie - zumindest im Moment - im Internet nur vergleichsweise schwer zu finden sind.

Es wurden zwei neue Hygienekonzepte veröffentlicht:

Hygienekonzept "Kulturelle Veranstaltungen und Proben"
Hier finden Sie das entsprechende Hygienekonzept:
https://www.stmwk.bayern.de/download/20522_Schutz-_und_Hygienekonzept_Kulturelle_Veranstaltungen_und_Proben.pdf

Hygienekonzept "Kureinrichtungen, Hallen- und Freibäder, Wellnesseinrichtungen usw."
Am späten Freitag Nachmittag wurde auch dieses Hygienekonzept veröffentlicht mit Informationen, welche Hygienemaßnahmen bei diesen Einrichtungen zu berücksichtigen sind:
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-06-19_Hygienekonzept_Baeder.pdf

Außerdem wurden verschiedene Hygienekonzepte überarbeitet:

"Hygienekonzept Gastronomie":
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-06-16_Hygienekonzept_Gastronomie.pdf

"Hygienekonzept Beherbergung":
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-06-19_Hygienekonzept_Beherbergung.pdf

"Hygienekonzept "Touristische Dienstleister":
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-06-22_Hygienekonzept_Tour._DL.pdf

"Rahmenhygienekonzept Sport":
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/06/20200620_rahmenkonzept_sport.pdf

Webinare

Mitarbeiterführung
Für unser kostenloses Webinar am 30.06. von 14:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr "Führen in der Krise" mit Klaus-Peter Grießhammer (Grießhammer Consulting) am gibt es nur noch einige wenige Plätze.

Wie stelle ich mich auf völlig unbekannte Situationen optimal ein? Wie kann ich als Führungskraft mein Team bestmöglich unterstützen? Wie schaffe ich es gerade jetzt, Sicherheit zu vermitteln und Vertrauen aufzubauen? Diesen und anderen Fragen geht unser Referent nach. Weitere Infos und Anmeldung hier (Anmeldeschluss: 26.06.2020):
https://www.bayreuth.ihk.de/system/vst/4214258?id=349461&terminId=586996

Achtung: Betrüger unterwegs!
Verdeckte Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht

In der Stadt Bayreuth, inzwischen aber offenbar auch in anderen Teilregionen Oberfrankens, sind falsche Kontrolleure unterwegs. Angebliche Mitarbeiter des Ordnungsamtes führen verdeckte Corona-Kontrollen in Einzelhandelsbetrieben und Gaststätten durch, bei der es um die Einhaltung der Maskenpflicht geht. Die falschen Kontrolleure betreten die Unternehmen ohne entsprechenden Mund-Nase-Schutz. Wird dies toleriert, wird eine entsprechende Strafzahlung verlangt. Solche Kontrollen sind primär Aufgabe der Polizei, echte Kontrolleure betreten außerdem ein Einzelhandelsunternehmen o.ä. keinesfalls ohne Mund-Nase-Schutz. Geforderte Bußgelder keinesfalls bar bezahlen!

Aktuelle Informationen der IHK-Bayreuth

Corona-Newsletter vom 19.06.2020

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Corona-Newsletters.

Infektionsschutzmaßnahmen und Hygienekonzepte

Touristische Dienstleister
Seit heute finden Sie zwei Zusammenstellungen für Busunternehmen auf unseren Corona-Seiten, zum einen eine Übersicht zu den Hygieneauflagen in den deutschen Bundesländern, zum zweiten eine entsprechende Übersicht für 16 Länder in Europa.
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/infektionsschutzmassnahmen-4763244#titleInText4

Gastronomie
Gastronomiebetriebe dürfen nun bereits seit einigen Wochen unter Auflagen wieder öffnen. Hierzu gehört unter anderem die Verpflichtung zur Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste. Da in der Praxis oftmals noch Schwierigkeiten bei einer datenschutzkonformen Umsetzung der Gästeregistrierung bestehen, möchten wir Sie nochmals auf folgende Hilfestellungen hinweisen:

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat auf seiner Internetseite zusammengefasst, worauf Sie bei der Gästeregistrierung datenschutzrechtlich achten müssen:
https://www.lda.bayern.de/de/thema_corona_gastronomie.html

Hier finden Sie zudem eine entsprechende Mustervorlage zur "Gästeerfassung in der Gastronomie":
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/gaesteregistrierung-in-der-gastronomie-4807218

Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Veranstalter usw.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal darauf hin, dass es nicht zulässig ist, die Corona-Warn-App als Zugangsvoraussetzung für bestimmte Orte zu nutzen:
https://www.lda.bayern.de/de/thema_corona_warn_app.html

Aktuelle Informationen der IHK-Bayreuth

Corona-Newsletter vom 18.06.2020

Gesetzliche Grundlagen

Regelungen für die Wirtschaft
Hier finden die inzwischen achte Überarbeitung unserer exklusiven Zusammenstellung "Regelungen für die Wirtschaft". Diese enthält, übersichtlich nach Branchen geordnet, eine Übersicht darüber, welche Hygienemaßnahmen wo zu beachten sind, wo es zuletzt Änderungen gab und wo Änderungen bevorstehen. Wichtig: Hier finden Sie auch zu jeder Branche den Link auf den entsprechenden Paragrafen der Infektionsschutzverordnung und - soweit existent - auch einen Link auf das entsprechende Hygienekonzept.

Hier kommen Sie zu unserer Übersicht:
https://www.bayreuth.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4787032/0e9f48b6e0e2c86b45187ab979616d00/regelung-wirtschaft-data.pdf

Hilfen für Unternehmen

Steuererleichterungen

Senkung Umsatzsteuer
Zur geplanten Senkung der Umsatzsteuersätze stimmt das Bundesfinanzministerium derzeit den Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Die IHK-Organisation steht dazu im Austausch mit den Bundesfinanzministerium bzw. den Finanzministerien der Länder und fordert unternehmerfreundliche Regelungen und praxisgerechte Übergangsverfahren.

Hier finden Sie das BMF-Schreiben, das im Entwurf vorliegt:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/senkung-der-umsatzsteuersaetze-4825992

Kurzarbeit / Arbeitnehmerüberlassung / Grundsicherung
Die vereinfachten Zugangsbedingungen zur Grundsicherung für Freiberufler und Solo-Selbständige wurden bis zum 30.09.2020 verlängert:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/zugang-grundsicherung-1760906

Cybersicherheit

Corona-Warn-App
Wir haben für Sie zum Thema Corona-Warn-App einige wichtige Informationen zusammengestellt:

  • Corona-Warn-App: Rechtswidrige Nutzung der App für Zugangsbeschränkungen
  • Corona-Warn-App: Gästeregistrierung Gastronomie
  • Corona-Warn-App: Sicherheitskonzept
  • Corona-Warn-App: Open-Source-Projekt
Hier kommen Sie zu unseren Infos:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/corona-warn-app-4825928

Transport und Logistik

Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
Hinweis: Ab 21.06. gilt in Bayern wieder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 StVO.

Aktuelle Informationen der IHK-Bayreuth

Corona-Newsletter vom 17.06.2020

IHK-Positionen

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Aus Sicht des DIHK und der anderen Spitzenverbände der Wirtschaft sind hier Nachbesserungen erforderlich:
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/presseinformationen/wirtschaft-kommentiert-zweites-corona-steuerhilfegesetz-24964

Hilfen für Unternehmen

Steuererleichterungen
Keine Änderung der lohnsteuerlichen Sachbezugswerte wegen (geplanter) Umsatzsteuersenkung, weitere Informationen hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/lohnsteuerliche-sachbezugswerte-umsatzsteuersenkung-4824572

Sonstige Hilfen
Hilfsprogramm für Busunternehmen
Ein Hilfsprogramm für Busunternehmen soll aufgelegt werden, so das Bundesverkehrsministerium heute:
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/hilfsprogramm-fuer-busunternehmen-4824662

Gesetzliche Grundlagen

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Hier finden Sie die Ergänzungen vom 16.05. zur Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Änderungen zu Abstandsgeboten und Kontaktbeschränkungen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-338

Es gibt nun auch eine konsolidierte Lesefassung mit den Ergänzungen vom 12.06.2020 (Versammlungen, Sport, Schulen, Hochschulen, Kulturstätten, Kinos) aber ohne die Ergänzungen vom 16.06.2020:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_5

Umsetzung Infektionsschutzmaßnahmen / Erleichterungen für Unternehmen

Hotellerie
Wenn eine Übernachtung kartengebunden elektronisch bezahlt oder reserviert wird, kann auf eine Abwicklung der Anmeldung in Papierform verzichtet werden.

Weitere Infos hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200617-kontaktloser-check-in-in-hotels-kann-starten.html?view=renderNewsletterHtml

Aktuelles zur Corona-Krise - Stand: 19.03.2020

Im Weiteren finden Sie informative Links zu den Schutz- und Fördermaßnahmen, welche die
Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern für die aktuellen Beeinträchtigungen
aufgrund der „Corona-Pandemie“ in den letzten Tagen beschlossen hat:

Bund:

KfW-Darlehen: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe.html

Anträge für KfW-Darlehen können Sie über Ihre Hausbank stellen.

Freistaat Bayern:

LfA Bürgschaften : https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Primäres Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es den Unternehmen ermöglicht, die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren.

Anträge für LfA-Darlehen können Sie über Ihre Hausbank stellen.

Bayern Fonds / Beteiligungskapital: https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/beteiligungskapital/

Regierung von Oberfranken:

Allgemeine Informationen: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/wirtschaft/foerderung/corona_unternehmen.php

Hier finden Sie auch das Antragsverfahren für die Soforthilfe-Pakete.

Finanzamt Lichtenfels:

Allgemeine Informationen: https://www.finanzamt.bayern.de/Lichtenfels/

Hier finden Sie auch das Antragsverfahren für Steuererleichterungen und das notwendige
pdf-Dokument.

Bundesagentur für Arbeit:

Allgemeine Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Alle notwendigen Informationen und Anträge zum Kurzarbeitergeld.

IHK-Bayreuth:

Information der Industrie- und Handelskammer: http://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/coronavirus-4725712

Handwerkskammer für Oberfranken:

Informationen der HWK: https://www.hwk-oberfranken.de/artikel/coronavirus-informationen-und-massnahmen-fuer-betriebe-72,0,2482.html

Deutscher Hotel – und Gaststättenverband e.V.:

Informationen für Hotellerie und Gastronomie: https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/dehoga-informiert-coronavirus/

Für Rückfragen steht Ihnen das Quartiersmanagement der Stadt Bad Staffelstein, Herr Michael
Böhm, unter 0177 833 4137 jederzeit zur Verfügung.

PS: Nutzen Sie die Zeit für Ihren eigenen Onlineshop. Gerne beraten wir Sie hierbei.